Der Begriff „Bannwald“ ist den meisten Menschen unbekannt. Gegenüber Natur- und
Landschaftsschutzgebieten sind Bannwälder weit weniger im Blick der Öffentlichkeit, sie
werden daher auch rechtlich wenig wahrgenommen, obwohl ihr Schutzstatus dem der
Landschafts- und Naturschutzgebiete ebenbürtig und in der Eingriffsregelung weit
restriktiver ist.
Das Ministerium Ländlicher Raum, die Forstdirektionen und die FVA haben ein landesweit einheitliches Informationskonzept erarbeitet, mit dem folgende Ziele erreicht werden sollen:
Download des Informations-Leitfadens (pdf-file)