Die Waldbiotopkartierung (WBK) erfasst auf der gesamten Waldfläche in Baden-Württemberg besonders hochwertige Biotopstrukturen und dokumentiert sie. Hauptkriterium der Kartierung ist die Seltenheit, wobei die Biotope von Natur aus selten sind oder durch menschliche Einwirkung stark abgenommen haben. Ihr Bestand ist daher meist gefährdet und somit auch in besonderem Maße schutzwürdig.
§ 32 des Naturschutzgesetzes Ba-Wü und §30a des Landeswaldgesetzes (Biotopschutzwald) stellen bestimmte Biotope seit 1992 bzw. 1995 unter gesetzlichen Schutz. Diese dürfen hiernach nicht zerstört oder nachhaltig beeinträchtigt werden.
Die Waldbiotopkartierung wird seit 1989 unter Leitung der Abteilung Landespflege, ab 2007 der Abt. Waldökologie der FVA durchgeführt. Verfahren und Ergebnisse werden mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz in Karlsruhe abgestimmt; die WBK stellt somit das Beispiel einer gelungenen Kooperation zwischen Forst- und Naturschutzverwaltung des Landes dar.
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2002 war der Gesamtwald Baden-Württemberg erstmalig kartiert und sämtliche Waldbiotope standen digital zur Verfügung. Nach Abschluss dieses ersten Flächendurchlaufs wird der Waldbiotopbestand seit 2002 turnusmäßig im Vorlauf zur Forsteinrichtungserneuerung fortgeschrieben bzw. bedarfsweise aktualisiert. Ab 2007 erhebt die WBK in FFH-Gebieten zusätzlich wesentliche Basisdaten für die Managementplanung Natura2000 (MaP).
Der Waldbiotopkartierung liegen folgende Hauptaufgaben und -ziele zugrunde:
Welche Biotope erfaßt die Waldbiotopkartierung?
Wie werden die Waldbiotope dargestellt?
Welche Ergebnisse bringt die Waldbiotopkartierung?
Wie werden die WBK-Ergebnisse umgesetzt?
Christoph Schirmer
Abteilung Landespflege
Christoph.Schirmer
Artikel-Datum: 31.05.2005