- durch Ausweisung von weiteren Prozessschutzgebieten
- durch die kontinuierliche Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes Baden-Württembergs (AuT-Konzept).
Seit dem Beschluss im Landtag von Baden-Württemberg vom 7. Februar 2023 ist dieses Ziel im § 45 LWaldG Abs. 1a verankert: „Im Staatswald werden bis zum Jahr 2025 10 Prozent der Staatswaldfläche als dauerhafte Prozessschutzflächen ausgewiesen.“
Um die Entwicklung und den aktuellen Stand dieser Wälder in Bezug der politischen Ziele zu verfolgen, erstellt die FVA zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg und ForstBW jedes Jahr einen Bericht, in dem die aktuelle Flächenbilanz pro Waldbesitz und Flächenart (Prozesschutzfläche, AuT) aufgelistet ist. Diese Zahlen gelten dann als offizielle Referenz und sind verfügbar zusammen mit den älteren Ständen unter: Berichte und Zahlen.
Die Prozessschutzflächen Baden-Württembergs werden im Rahmen des Bannwaldprogramms wissenschaftlich von dem Arbeitsbereich Waldschutzgebiete und Biodiversität, Abteilung Waldnaturschutz betreut. Mehr Informationen dazu liefert die Waldschutzgebietskonzeption mit dem Beiheft Waldschutzgebiete in Zahl und Bild, in dem viele konkrete Informationen zu den Prozessschutzgebieten zu finden sind.