FVA-Meldung

Bekämpfung des Japankäfers: Neue Allgemeinverfügungen und Maßnahmen auch mit Relevanz für den Wald

Frisch geschlüpfte Käfer, Puppen und Larven des Japankäfers

Frisch geschlüpfte Käfer, Puppen und Larven des Japankäfers (Foto: Whitney Cranshaw, Colorado State University, Bugwood.org, Popillia japonica (25)CC BY 3.0 US)

Am 31. Juli 2025 haben die Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen mit dem Regierungspräsidium Freiburg, eine Allgemeinverfügung nach § 5 Pflanzengesundheitsgesetz (PflGesG) erlassen. Hintergrund ist das Auftreten des Japankäfers (Popillia japonica) in der Nähe des Freiburger Güterbahnhofs. Die Verfügung beinhaltet die Einrichtung von Befalls- und Pufferzonen zur Kontrolle und Bekämpfung dieses als prioritären Quarantäne-Schädlings der EU gelisteten Käfers.

Maßnahmen in bewaldeten Flächen der Pufferzone

Auch bewaldete Flurstücke sind in die Pufferzone einbezogen. Dort darf während der Flugzeit des Käfers (1. Juni bis 30. September) belaubtes Pflanzenmaterial nur dann verbracht werden, wenn es zuvor auf eine maximale Größe von 5 cm gehäckselt wurde. Stammholz ist nicht betroffen.

Empfehlung für Waldbesitzende

Da sich die Larven des Japankäfers bevorzugt in kurz gemähten, sonnenexponierten und bewässerten Rasenflächen entwickeln, empfiehlt die FVA, das Gras auf Waldwiesen, Wildäckern und ähnlichen Flächen über die Sommermonate möglichst hoch zu halten und auf Mahd zu verzichten. Das reduziert die Wahrscheinlichkeit einer Eiablage und Etablierung der Art im Waldumfeld.

Flächen, die durch Wildschweine oder Dachse umgewühlt wurden oder auffällige Absterbeerscheinungen zeigen, können auf Larvenbefall hin untersucht werden – ähnlich dem Vorgehen bei Maikäfern.

Erkennung von Kahlfraß im Wald

Die adulten Käfer ernähren sich von Laubblättern, Blüten und Früchten. Kahlfraß an Waldrändern – typischerweise von Baum zu Baum fortschreitend – kann ein Hinweis auf nahegelegene befallene Rasen- oder Wiesenflächen sein. Zwar führt ein einmaliger Kahlfraß in der Regel nicht zum Absterben der Bäume, jedoch zu deutlichen Zuwachsverlusten und Schwächungen.

Verdachtsfälle melden!

Das Auftreten des Japankäfers ist meldepflichtig. Bei begründetem Verdacht auf Befall im Wald bitten wir um eine sofortige Mitteilung. Den Kontakt finden Sie in der ausführlichen Meldung.

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