FVA-Meldung

Herkunfts- und Vermehrungsgutempfehlungen: Was ist neu?

in einem Wald ist ein Netz auf dem Boden, um die Samen zu sammeln Ulrike Klumpp

Die neue Auflage der Herkunfts- und Vermehrungsgutempfehlungen (HuV) wurde umfangreich überarbeitet, um den Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden. Sie umfasst deutlich mehr Baumarten und nimmt Bezug auf Forschungsergebnisse, um explizit Herkünfte mit erhöhter Klimaresilienz zu empfehlen.

Die Neuerungen der aktuellen Herkunfts- und Vermehrungsgutempfehlungen im Überblick

Eignung von Baumart und Herkunft

Die Wahl von Vermehrungsgut geschieht in zwei Schritten: Zuerst werden standörtlich geeignete Baumarten ausgewählt. Hier helfen die aktualisierten Waldentwicklungstypen. Anschließend schlagen die neuen HuV genetisch geeignetes Vermehrungsgut vor.

Berücksichtigung des Klimaszenarios RCP 8.5

Die HuV 2025 berücksichtigen explizit das Klimaszenario RCP 8.5 mit einer prognostizierten Erwärmung von über 4 °C bis 2100. Dadurch ergeben sich neue Empfehlungen, zum Beispiel:

  • Verschiebung der Höhenstufen innerhalb der Herkunftsgebiete
  • teilweise Empfehlung tieferer Herkünfte für zukünftige Bedingungen

Erweiterung um 22 zusätzliche Baumarten

Die neue Ausgabe enthält Empfehlungen für 50 Baumarten. Für jede Art wurden die Herkunftsempfehlungen überprüft und teilweise neu bewertet. Die bisherigen 28 Baumarten, die im Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) geregelt sind, wurden ergänzt durch:

  • fünf Baumarten mit natürlichem Vorkommen, die nicht im FoVG enthalten sind, aber Potenzial im Klimawandel zugeschrieben wird
  • 17 FoVG‑Baumarten für Praxistestanbauten in Baden‑Württemberg, die keine Herkunftsgebiete in Deutschland haben, aber innerhalb der EU gültig sind; für diese Arten wird ein mögliches Zukunftspotenzial angenommen, bisher liegt allerdings wenig Erfahrung im Anbau in Baden‑Württemberg vor

Erweiterung und Neudefinition der Herkunftsgruppen

Die Erweiterung und Neudefinition mehrerer Herkunftsgruppen basiert auf aktuellen genetischen Erkenntnissen, Klimaprojektionen und den überarbeiteten Waldentwicklungstypen.

Bis jetzt galt vor allem die „bewährte Originalherkunft“: Vermehrungsgut stammt aus Erntebeständen und Samenplantagen desselben Herkunftsgebiets, in dem Pflanzung oder Saat erfolgen sollen.

Die Erweiterung beinhaltet:

  • weitere bisher bewährte Herkünfte aus süddeutschen und angrenzenden Regionen (zum Beispiel Elsass)
  • klimaplastische Herkünfte aus Regionen, deren heutiges Klima den zukünftigen prognostizierten Bedingungen in Baden‑Württemberg entspricht
  • Herkünfte für Praxistestanbauten: Klimaplastische Herkünfte heimischer und nichtheimischer Baumarten, überwiegend aus südlicheren Regionen Europas, für die bisher wenig Anbauerfahrungen existieren. Ihnen wird ein hohes Anpassungspotenzial zugeschrieben, jedoch besteht ein erhöhtes Risiko z.B. durch Spätfrost und Nassschnee

Einführung einer hierarchischen Reihenfolge der Vermehrungsgut-Kategorien

Eine wesentliche Neuerung der HuV 2025 ist die Einführung einer klar definierten Priorisierung der Kategorien des forstlichen Vermehrungsguts:

  1. geprüftes Vermehrungsgut
  2. qualifiziertes Vermehrungsgut (aus Samenplantagen)
  3. ausgewähltes Vermehrungsgut (aus Erntebeständen)

Aktualisierte Herkunftsgebietskarten (BW und Deutschland)

Die HuV 2025 enthalten vollständig aktualisierte Karten:

  • Herkunftsgebietskarten Baden‑Württemberg
  • Herkunftsgebietskarten Deutschland

Gute Zusammenarbeit für die Wälder Baden‑Württembergs

Die HuV sind in Zusammenarbeit zwischen der Landesforstverwaltung (RP Freiburg) und der FVA entstanden. Das RP Freiburg hat die hoheitliche Zuständigkeit für Vermehrungs- und Saatgut. Die FVA bringt ihre wissenschaftliche Expertise ein und steht beratend zur Seite.

Der Aufbau der Broschüre lehnt sich bewusst an die HuV von Bayern an. Grund dafür sind die vielen länderübergreifenden Herkunftsgebiete sowie die bessere Vergleichbarkeit für die ebenfalls länderübergreifenden Besitzarten.

Was sind die Herkunfts- und Vermehrungsgutempfehlungen?

Die HuV benennen geeignete Herkünfte für forstliches Vermehrungsgut in Baden‑Württemberg. Sie zeigen auf, woher Waldbesitzerinnen und -besitzer Saat- und Pflanzgut beziehen sollen, wenn künstlich verjüngt wird, und unterstützen die Auswahl von Saat- und Pflanzgut, das gesunde, stabile und leistungsfähige Wälder ermöglicht.

Die HuV-Empfehlungen sind Bestandteil der Förderrichtlinie: Wer die Förderung für waldbauliche Maßnahmen im eigenen Wald erhalten möchte, muss unbedingt die HuV-Empfehlungen berücksichtigen.

Sie richtet sich aber auch an Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe, um ihnen dabei zu helfen, ein passendes Angebot bereitzustellen.

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