FVA-Meldung
Neuer Wolfsrüde im Nordschwarzwald territorial/sesshaft
Nachdem weitere Nachweise des Wolfes auf Gemeindeebene Baiersbronn folgten, bestätigt nun ein Nachweis vom 14.03.2026 aus derselben Region nach nationalen Monitoringstandards die Territorialität des Wolfsrüden. Laut Reinhardt et al. (2015) gilt ein einzelner Wolf als territorial, wenn er mindestens sechs Monate in einem Territorium nachgewiesen werden kann.
Bei diesem Nachweis handelte es sich um genetische Proben, die an einem gerissenen Rothirschkalb genommen wurden.
Orientiert an der bisher abschätzbaren Raumnutzung dieses Wolfes, wird das Territorium mit "Reichenbacher Wald" (REI) bezeichnet.
Hintergrund
Die FVA Baden-Württemberg ist durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) mit Wolfsmonitoring und -forschung, der Koordination der Herdenschutzberatung sowie dem Wissenstransfer im Land beauftragt.
Auf Grundlage der Daten und Erkenntnisse, die das Wolfsmonitoring der FVA gewinnt, gestaltet das übergeordnete Ministerium das Wolfsmanagement im Land.