Durch die Ausweisung zusätzlicher Prozessschutzgebiete und die Implementierung des Alt- und Totholzkonzeptes Baden-Württembergs (AuT-Konzept) soll der Anteil an Wäldern mit natürlicher und ungestörter Entwicklung weiter erhöht werden. Ziel ist es, 10 Prozent der Staatswaldfläche sowie 5 Prozent der Gesamtwaldfläche dauerhaft für eine unbeeinflusste Waldentwicklung bereitzustellen (NWE5-Ziel).
Mit dem Landtagsbeschluss vom 7. Februar 2023 wurde dieses Ziel verbindlich im Landeswaldgesetz verankert (§ 45 LWaldG Abs. 1a):
„Im Staatswald werden bis zum Jahr 2025 10 Prozent der Staatswaldfläche als dauerhafte Prozessschutzflächen ausgewiesen.“
Um den Umsetzungsstand dieser politischen Zielsetzung zu dokumentieren, erstellen die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA), das Regierungspräsidium Freiburg und ForstBW jährlich einen Bericht. Darin werden die aktuellen Flächenbilanzen nach Waldbesitz- und Flächenart (Prozessschutzfläche, AuT) aufgelistet. Diese Zahlen gelten dann als offizielle Referenz für das geltende Jahr.