Elektronische Wildwarnanlage B292 bei Aglasterhausen



Projekt

WildwarnanlageDie Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) hat von 2003 bis 2005 maßgeblich an der Konzeption und Umsetzung eines elektronischen Wildwarnsystems als Pilotanlage in Baden-Württemberg mitgewirkt. Wildunfallpräventionsmaßnahmen sind an einem Abschnitt der Bundesstraße 292 bei Aglasterhausen nach einem dreispurigen Ausbau Ende der 1990er Jahre und einer anschließenden Verdopplung der Wildunfallzahlen auf durchschnittlich 25 Tiere pro Jahr erforderlich geworden. Aus Untersuchungen der FVA war bekannt, dass der entsprechende Streckenteil der B 292 im Bereich eines bedeutenden Fernwechsels (Wanderachse) für Wildtiere liegt. Nach Realisierung der Pilotanlage wurde die FVA vom Innenministerium Baden-Württemberg (Abt. Straßenwesen) mit einer 2-jährigen Monitoring-Studie beauftragt.

Auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen kann der Einsatz weiterer Wildwarnanlagen generell empfohlen werden. Vor allem eignen sich diese Anlagen zur Nachrüstung am Straßenbestand, wo nicht nur der Aspekt der Verkehrssicherheit, sondern auch ökologische Funktionsbeziehungen durch mittelgroße und größere Säugetiere aufrechterhalten werden sollen. Ein zweiter Einsatzbereich besteht an neu zu bauenden Straßen oder im Straßenbestand, bei denen der Populationsschutz seltener Säuger, etwa ab der Größe einer Wildkatze, wesentlicher Schwerpunkt der Überlegungen sind und teurere Querungshilfen wie Grünbrücken nicht zu rechtfertigen sind. Durch den Einsatz von Wildwarnanlagen können Ausbreitungs- oder Wiederbesiedlungsbarrieren für diese Tiere deutlich reduziert werden. Wildunfälle sind mit diesem Funktionsprinzip jedoch nie vollständig zu vermeiden, so dass trotzdem mit Tierverlusten gerechnet werden muss. In allen Varianten können zusätzliche Kleintierdurchlässe eine ökologisch sehr sinnvolle und kostengünstige Ergänzung sein. Bei allen Vorhaben sollten die im ausführlichen Bericht gemachten Hinweise unbedingt berücksichtigt werden. Für Autobahnen/vierstreifige Bundesstraßen ist das System ungeeignet, bei dreistreifigem Ausbau hängt der Einsatz vor allem von der Trassenführung und dem täglichem Verkehrsaufkommen ab.

Dokumente

Ansprechpartner:

Martin Strein
Abteilung Wald und Gesellschaft
E-Mail:Wald_und_Gesellschaft.FVA-BW

Artikel-Datum: 14.10.2008

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