Natura 2000

Natura 2000 ist das Herzstück der europäischen Naturschutzpolitik. Im Fokus steht der Erhalt der Biodiversität. Die rechtlichen Grundlagen von Natura 2000 bilden die beiden europäischen Naturschutz-Richtlinien, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (VS-RL). Mit deren Einführung waren die Mitgliedstaaten aufgefordert, repräsentative, naturschutzbedeutsame Gebiete als Natura 2000–Gebiete zu melden.

Baden-Württemberg trägt mit seinen Natura 2000-Gebieten (90 Vogelschutz- und 212 FFH-Gebiete, die sich zum Teil überlagern) dazu bei, besonders typische Lebensräume mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften sowie die Vorkommen ausgewählter Arten in einem kohärenten Schutzgebietsnetz zu bewahren. In den Natura 2000-Gebieten steht ein auf die Landnutzung abgestimmtes, auf Artenlebensstätten und Lebensraumtypen angepasstes Erhaltungsmanagement im Vordergrund. Da rund zwei Drittel der Fläche dieser Gebiete bewaldet ist, hängt der Erfolg von Natura 2000 ganz wesentlich von einer gelungenen Umsetzung im Wald ab.

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