Vorsorgendes Konzept für die Gelbbauchunke

Nachdem die Primärlebensräume der Gelbbauchunke (Bombina variegata) – temporäre Kleingewässer in natürlichen Überschwemmungsgebieten von Bächen und Flüssen – durch starken Landnutzungswandel und Veränderungen der Fließgewässerdynamik fast verschwunden sind, bleiben der Gelbbauchunke oft nur Sekundärlebensräume. Im Offenland sind dies u.a. Kiesgruben, Tongruben, Steinbrüche und Truppenübungsplätze.

Im Wald sind wichtige Sekundärlebensräume v.a. besonnte wassergefüllte Fahrspuren und Pfützen, welche aufgrund ihrer Vernetzungswirkung eine große Bedeutung für den Erhalt der Art haben. Die Waldwirtschaft ist daher gefordert, Konzepte für die Gelbbauchunke zu entwickeln, die ihren integrierten und mit der Waldbewirtschaftung verträglichen Schutz gewährleisten.

In den FFH-Gebieten ist ein Erhaltungsmanagement für die dort geschützten Arten zu implementieren mit dem Ziel, deren günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Für die fachliche Ausgestaltung und die Umsetzung des Erhaltungsmanagements für die Gelbbauchunke wird von der FVA eine Praxishilfe erstellt. Über die FFH-Gebiete hinaus erscheint ein vorsorgendes Konzept i. S. d. § 44 (4) BNatSchG im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung am besten geeignet, um den dauerhaften und flächendeckenden Erhalt der Gelbbauchunke zu gewährleisten.

Aufgrund ihres Vorkommensschwerpunktes in Süddeutschland trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung für die nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützte Gelbbauchunke, die landesweit – ausgenommen in den Hochlagen des Schwarzwaldes und einem Großteil der an Gewässern armen Schwäbischen Alb - vorkommt. Darüber hinaus wurde im FFH-Bericht 2019 für Baden-Württemberg ein ungünstig-unzureichender Erhaltungszustand der Art konstatiert. In der Roten Liste Baden-Württembergs ist sie als stark gefährdet eingestuft.

Gemäß Artenschutzrecht (§ 44 BNatSchG) dürfen die lokalen Populationen der Gelbbauchunke im Zuge der Waldbewirtschaftung nicht verschlechtert werden. Beispielsweise können das unbeabsichtigte Töten von Laich durch die Befahrung von wassergefüllten Fahrspuren oder das unvermeidbare Zerstören eines Laichgewässers in einer Rückegasse durch Sanierung Rechtsverstöße darstellen. Mit einem vorsorgenden Konzept können unvermeidbare oder unbeabsichtigte Zugriffe auf eine streng geschützte Art im Zuge der Waldbewirtschaftung bereits im Vorfeld ausgeglichen und somit Verschlechterungen der lokalen Populationen der Gelbbauchunke flächendeckend über die FFH-Gebiete hinaus vermieden werden.

Die Forstliche Versuchs und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) hat daher für ForstBW unter Beteiligung von Partnern im Bereich des Naturschutzes insbesondere mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), Artexpertinnen und -experten sowie verschiedenen Interessensvertretungen ein Konzept zum Schutz und zur Förderung der Art im Staatswald entwickelt. Wesentlicher Inhalt des vorsorgenden Konzeptes für die Gelbbauchunke ist die regelmäßige Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an geeigneten potenziellen Laichgewässern im Wald. Die Sollwerte für Fortpflanzungsgewässer wurden je Managementeinheit hergeleitet und können entweder durch das Belassen von wassergefüllten Fahrspuren innerhalb der Rückegassen oder durch die Neuanlage von Tümpeln außerhalb der Rückegassen erfüllt werden.

Im Jahr 2022 wurde in 9 Forstbezirken eine erfolgreiche Konzept- Pilotphase durchgeführt und seit Anfang 2023 wird das vorsorgende Konzept im gesamten Staatswald verpflichtend umgesetzt. Für andere Waldbesitzarten stellt das Konzept eine Hilfestellung im rechtlichen und praktischen Umgang mit der Gelbbauchunke dar.

Weiterführende Informationen

Warenkorb schließen

Warenkorb

Titel Anzahl Preis
Gesamtpreis: