Ablauf der Bodenschutzkalkung
Jeder Kalkungsmaßnahme geht eine aufwendige Planung voraus (ausführlich beschrieben im Evaluationsbericht zur Bodenschutzkalkung). Da das aktuelle Kalkungsprogramm Baden‑Württembergs – die regenerationsorientierte Bodenschutzkalkung – auf die Wiederherstellung von Beständen mit natürlichen Lebensraumqualitäten abzielt, müssen diese für die jeweiligen Flächen erst ermittelt werden. Dafür werden Flächendaten (z.B. Ausgangsgestein) und Punktbeprobungen (z.B. Versauerungszustand des Bodens) ausgewertet, was als Basis für die Erstellung von Maßnahmenplänen genutzt wird. Diese Karten enthalten auch Angaben bezüglich der Ausbringungsmethode und dem auszubringenden Kalkmittel. Im Zuge umfangreicher Schutzbestimmungen werden von den Maßnahmenplänen die Gebiete inklusive 100m‑Schutzpuffer abgezogen, die zum Schutz empfindlicher Arten und allgemeiner Standorteigenschaften von der Kalkung ausgeschlossen sind. Derartige Planungen werden für alle Waldflächen landesweit durchgeführt. Abhängig von Kalkungsbedarf und Waldfläche werden bestimmte Landkreise für die Kalkungsplanung priorisiert, um das auf 40 Jahre angelegte Kalkungsprogramm koordiniert durchführen zu können.
Den vorläufigen Maßnahmenplan erhalten die im Staatswald verantworliche ForstBW AöR sowie die lokalen unteren Forstbehörden (UFBen), welche ihrerseits die Verantwortung haben, Waldbesitzende über die Möglichkeit der Kalkung zu informieren. Flächenbesitzende von Privat- und Körperschaftswald können sich für oder gegen die Kalkung entscheiden und gegebenenfalls bei ihrer UFB eine Förderung beantragen.
Das Regierungspräsidium Freiburg koordiniert und verwaltet zahlreiche Aspekte der Bodenschutzkalkung in Baden‑Württemberg. Die Mitarbeitenden kümmern sich um die Überwachung der Durchführung, um die Qualitätssicherung und die Dokumentation der Kalkung. Sie geben zentrale Schreiben an die UFBen heraus, in deren Gebieten in den folgenden Jahren Bodenschutzkalkungen geplant sind. Außerdem veröffentlichen sie Ausschreibungen für die Vergabe des Auftrags zur Kalkung. Auf diese bewerben sich dann private Kalkungsunternehmen. Im Staatswald übernimmt die ForstBW AöR diese Aufgaben.

Unternehmer/-innen, die den Auftrag zur Kalkung übernehmen, verpflichten sich neben der fachgerechten Ausbringung auch zur Verkehrssicherung und zur lückenlosen Dokumentation ihrer Arbeit. Das Kalkmaterial bringen sie entweder mit einem Gebläsemodul aus, das auf ein Universal-Motorgerät (Unimog) aufgesetzt wurde oder mithilfe eines Helikopters. Beide Verfahren haben zahlreiche Vor- und Nachteile, wobei die Unimog-Variante aus Sicht der Landesverwaltung wegen der besseren Klimabilanz zu bevorzugen ist. Bei der Durchführung muss streng darauf geachtet werden, geschützte Gebiete auszulassen.