Generalwildwegeplan Baden-Württemberg
Der Generalwildwegeplan (GWP) vernetzt Waldlebensräume für heimische Säugetierarten wie Wildkatze, Rothirsch, Luchs und Wolf. Auf den Wildtierkorridoren des GWP finden aber nicht nur große waldbewohnende Wildtiere einen Weg von Lebensraum zu Lebensraum, sondern auch kleinere Tiere und sogar Pflanzenarten, z.B. über Samentransport im Fell oder im Laufe mehrerer Generationen. Sie tragen so ganz wesentlich zum Erhalt der natürlichen Biodiversität bei. Ein funktionaler Lebensraumverbund ermöglicht die Ausbreitung von Arten zur Neu- und Wiederbesiedlung geeigneter Lebensräume, den genetischen Austausch zwischen Populationen sowie Anpassungen an Lebensraumveränderungen. Dies kann beispielsweise durch Nutzungsänderungen oder -intensivierungen, als Folge des Klimawandels aber auch aufgrund von Lebensraumverlust notwendig sein.
Dort, wo Siedlungen und Verkehrswege die Landschaft durchqueren, bestehen für Tiere oft unüberwindbare Barrieren oder sogar Todesfallen. Die Wildtierkorridore des GWP zeigen teilweise die letzten verbliebenen Möglichkeiten eines großräumigen Lebensraumverbunds für Großsäuger in der längst schon stark fragmentierten und überwiegend intensiv genutzten Landschaft Baden-Württembergs auf. Die Berücksichtigung des GWP sowohl in der Landschaftsplanung als auch in der Eingriffsregelung ermöglicht eine Verringerung der bestehenden Isolation von Waldlebensräumen und von Artvorkommen und ist eine wichtige Planungshilfe mit Blick auf den anhaltenden Flächenverbrauch im Land.
Der Generalwildwegeplan ist die eigenständige ökologische Fachplanung des Landes Baden-Württemberg für einen in erster Linie waldbezogenen Biotopverbund. Er stellt eine unverzichtbare Grundlage auf Landschaftsebene dar, ersetzt aber nicht den lokalen oder regionalen Biotopverbund.
Er bildet gemeinsam mit den Bestandteilen Biotopverbund Offenland und Gewässerlandschaften den "Fachplan landesweiter Biotopverbund" und ist seit 2015 sowohl im Naturschutzgesetz des Landes (NatschG) als auch im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) verankert.
Auf der interaktiven Karte sind die Wildtierkorridore, Grünbrücken und die durch Verkehr oder Bebauung beeinträchtigten Wiedervernetzungsabschnitte und Engstellen zu sehen.
Wildtierkorridore
Die Wildtierkorridore des GWP zeigen bedeutende Räume für einen großräumigen Waldverbund in der bereits weiträumig stark fragmentierten Landschaft Baden-Württembergs auf. Sie sind integrativer Bestandteil eines nationalen und internationalen ökologischen Netzwerks von Wildtierkorridoren.
Die Zielbreite der Korridore sollte mindestens 1000 m betragen. Zum einen, damit auch scheue Wildtiere die Korridore ungestört passieren können, zum anderen können so auf dieser Fläche verschiedene Lebensräume (Habitate) abgebildet werden. Korridorabschnitte, die durch ungeeignete Landnutzung wie etwa Siedlungs- oder Gewerbegebiete auf unter 1000 m eingeengt sind, werden als Engstellen definiert. Die Korridore des GWP sind insgesamt 3628 km lang, was bei einer Breite von 1000 m einer Fläche von 3516 km² entspricht. Dies macht knapp 10 % der Landesfläche von Baden-Württemberg (35.751 km²) aus. Etwa 74% der Korridorflächen sind von Wald bedeckt, davon sind 38% Kommunalwald, 32% Privatwald und 27% Staatswald.
Die Wildtierkorridore sind keine reinen Waldkorridore, etwa ein Viertel ihrer Fläche liegt im Offenland. Sie verbinden jedoch große, bedeutende Waldlebensräume auf kürzestem Weg und zeigen so, wo wald- und gehölzgebundene Arten das Offenland durchwandern müssen. Liegen die Korridore in räumlicher Nähe zu Verbundräumen des Biotopverbunds Offenland oder überlagern diese, müssen sie multifunktional gestaltet sein. Das muss besonders bei der Maßnahmenumsetzung beachtet werden. Bei der Planung einer Grünbrücke sollte beispielsweise die Lage und Gestaltung so gewählt werden, dass sowohl Wald- als auch Offenlandarten davon profitieren. Gleichzeitig müssen Zielkonflikte vermieden werden, wie beispielsweise das Anlegen von Feldgehölzen in sensiblen Gebieten, in denen Feldvögel brüten. Eine frühe Einbindung und enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Naturschutzverwaltung ist hier notwendig. Wildtierkorridoren, die in räumlicher Nähe entlang der überregionalen Verbundachsen oder in den Schwerpunktbereichen des Biotopverbunds Offenland verlaufen, wurde der entsprechende Anspruchstyp (für trockene, mittlere und/oder feuchte Standorte) zugeordnet, sie werden als multifunktional bezeichnet und können, zumindest in längeren Abschnitten, auch für Arten des Offenlands eine überregionale Verbundfunktion erfüllen.
Zusätzlich unterscheiden sich die Wildtierkorridore in ihrer Bedeutung auf Landschaftsebene. Die Korridore, die europaweit Großlandschaften verbinden, z.B. das Schweizer Jura mit dem Schwarzwald und dem Odenwald haben internationale Bedeutung [1]. Nationale Bedeutung haben die Korridore, die grob den Korridoren des vom BfN ermittelten länderübergreifenden Lebensraumverbund für Waldlebensräume entsprechen [2]. Alle anderen Korridore sind von landesweiter Bedeutung.
[1] Fuchs, D., Hänel, K., Lipski, A., Reich, M., Finck, P., Riecken, U. (2010): Länderübergreifender Biotopverbund in Deutschland. Grundlagen und Fachkonzept. Naturschutz und Biologische Vielfalt 96, S. 125 ff. + Kartenband. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.)
[2] Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2025 im Veröffentlichungsprozess): Aktualisierung und Weiterentwicklung der räumlichen Grundlagen des länderübergreifenden Biotopverbunds
Die Herleitung der Wildtierkorridore des Generalwildwegeplans (2010) besteht im Wesentlichen aus drei Schritten:
1. Verbundanalyse
Zunächst wurde per GIS-Analyse ein großräumiger Zusammenhang von Waldflächen (ATKIS Gehölze/Wald) [1] berechnet. Hierzu wurden zunächst Flächen von einer Mindestgröße von 20 ha ausgewählt und lineare Strukturen von weniger als 100 m Breite, wie beispielsweise Straßenbegleitgrün, systematisch ausgeschlossen. Anschließend wurden diese Waldflächen unter Berücksichtigung kleinerer Waldinseln von mindestens 5 ha durch einen Puffer von 250 m verbunden. Durch Rückpuffern mit derselben Distanz ergab dies Waldverbundflächen, also Aggregationsflächen von Wald, die höchstens 500 m voneinander entfernt lagen.
2. Zerschneidungsanalyse
Um die tatsächliche Verbundsituation dieser Flächen zu überprüfen, wurden diese mit den unüberwindbaren Barrieren Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie Autobahnen überlagert und verschnitten. Die verbleibenden großen Waldverbundflächen (>5000 ha) wurden als Grundlage für die Vernetzung durch Wildtierkorridore herangezogen.
3. Modellierung Korridore
Zusätzlich zu den großen Waldverbundflächen wurden verschiedene Daten in die Analyse und finale Verortung der Wildtierkorridore mit einbezogen:
- Abdeckung durch Schutzgebiete (Natura2000, NSG, WaldSG), um eine Beeinträchtigung der Korridore möglichst auszuschließen,
- die Kohärenz zu angrenzenden Wildtierkorridoren in den Nachbar(bundes)ländern,
- die optimale Lage in Bezug auf Infrastruktur,
- eine Korridormindestbreite von 1000 m und eine
- Least-Cost-Path Modellierungen der Tierarten Rothirsch, Luchs, Reh, Wildschwein, Gams und Wildkatze [2].
Eine Besonderheit im Vergleich zu rein wissenschaftlichen Modellen oder Konzepten von Verbänden (z.B. Regional- oder Naturschutzverbände) ist die breite partizipative Beteiligung unterschiedlichster Akteure während der Herleitung des Generalwildwegeplans. Dies war ein entscheidender Schritt für einen möglichst breiten Konsens und schuf die Voraussetzung für eine breite Unterstützung bei der Umsetzung und Berücksichtigung des GWP.
Da die Wildtierkorridore eine langfristige Planungsgrundlage darstellen, wurde bei der Fortschreibung und Aktualisierung des GWP (2023) der Verlauf der Korridore nicht neu berechnet. An insgesamt 23 Stellen wurden kürzere Korridorabschnitte geringfügig angepasst, da diese inzwischen durch bebaute Flächen verliefen. An fünf Abschnitten wurden größere Verkehrsbauwerke, die sich in direkter Umgebung befinden, als Querungshilfe in den Verlauf mit einbezogen.
[1] Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19
[2] Rothirsch und Gams: Müller, U.; Strein, M.; Suchant, R.; (2003): Wildtierkorridore in Baden-Württemberg, Freiburger Forstliche Forschung, Heft 48. Reh und Wildschwein: Strein, M.; Herdtfelder, M.; Suchant R. (2007): Landschaftsökologische Analysse von Wildunfallschwerpunkten. Endbericht zu BWR 23001 Wildkatze: Klar, N. et al. (2008): Habitat selection models for European wildcat conservation. Biological Conservation 141, 308-309. Luchs: Schadt, S. (1998): Ein Habitat- und Ausbreitungsmodell für den Luchs, Diplomarbeit am Lehrstuhl für Landschaftsökologie der TU München-Weihenstephan
Den Generalwildwegeplan ist ein wichtiger Teil der grünen Infrastruktur. Ihn "umzusetzen" bedeutet zu aller erst das Freihalten der Wildtierkorridore von grauer Infrastruktur, also rein technischer, gebauter Infrastrukturelemente jeglicher Art.Dafür bedarf es einer langfristigen Sicherung der Flächen um diese vor weiterer Fragmentierung zu schützen. Eine Berücksichtigung des GWP ist vor allem in der Verkehrsplanung, der Regionalplanung und in nachgeordneten Planungen sowie der Eingriffsbewältigung erforderlich.
Wenn die Freihaltung gesichert ist, ist die Gestaltung von Korridoren, sowohl innerhalb des Waldes als auch im Offenland, entscheidend für den Erhalt bzw. der Entwicklung einer hohen Eignung (Funktionalität). Im Wald können durch die Bewirtschaftung gezielt Strukturreichtum gefördert und Störungen minimiert werden. Dies ist beispielsweise durch die gezielte Umsetzung des Alt- und Totholzkonzepts oder verschiedenen Maßnahmen der Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) (Teile B und E) möglich. Freizeiteinrichtungen wie etwa Mountainbike Trails, Spielplätze oder Grillhütten führen zu Beunruhigung und sollten außerhalb der Korridore geplant werden.
Im Offenland fehlen hingegen häufig geeignete Leit- und Deckungsstrukturen, die auch im Winter verfügbar sind. Gewässerrandstreifen sind von Natur aus lineare Strukturen, die, bei entsprechender Vegetation mit Hecken oder auch mehrjährigen Hochstauden, diese Funktion optimal erfüllen können. Sind keine Gewässer vorhanden, trägt das gezielte Anlegen von Feldgehölzen und Hecken mit gebietsheimischen Sträuchern und Bäumen zur Vernetzung von Waldlebensräumen bei. Bei der Anlage solcher deckungsgebenden Leitstrukturen ist die Standortwahl entscheidend: zum einen müssen naturschutzfachliche Zielkonflikte vermieden werden, zum anderen dürfen Wildtiere nicht in eine Sackgasse oder auf eine Verkehrsachse geleitet werden. Generell sollte sich möglichst an vorhandenen, bereits genutzten Strukturen orientiert und daran angeschlossen werden. In besonders sensiblen Offenlandgebieten stellen Ackerrand- und Altgrasstreifen aufgrund ihrer geringen Höhe eine gute Möglichkeit zur Gestaltung von Leitlinien in den Korridoren dar. Da diese jedoch nur im Sommerhalbjahr zur Verfügung stehen sollte dies nur eine Ergänzung darstellen und wenn möglich auf konfliktärmere Flächen zurückgegriffen werden.
Für eine Konkretisierung des GWP und eine Umsetzung solcher Maßnahmen ist immer eine enge Abstimmung und Beteiligung der zuständigen Naturschutzverwaltung erforderlich und der Fachplan Landesweiter Biotopverbund mit seinen Bestandteilen Offenland und Gewässerlandschaften sowie die Feldvogelkulisse sind unbedingt mit einzubeziehen. Zusätzlich muss bei einer Maßnahmenplanung das Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope, besonders und streng geschützter Arten sowie ASP-Arten überprüft werden. Auch verbindliche Managementpläne von Natura2000 oder anderen Schutzgebieten sowie die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen sind zu beachten.
Durch eine Einbindung verschiedener Akteure und gebietskundiger Personen können, beispielsweise im Rahmen von kommunalen Biotopverbundkonzeptionen, Lösungen gefunden werden, die sowohl den Ansprüchen von Offenlandarten als auch den waldgebundenen, wandernden Tierarten Rechnung tragen.
- Informationen zum Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg
- Zum Förderwegweiser Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
- Hinweise zum Umgang mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in der Freiraumplanung finden Sie auf der Seite "Arbeitshilfen".
Engstellen
Engstellen werden im GWP als Abschnitte definiert, an denen die Wildtierkorridore durch Bebauung oder andere für Wildtiere unpassierbare Flächen auf weniger als 1000 m eingeengt sind. 1000 m ist die minimale Zielbreite, bei der auch scheue Wildtiere, wie beispielsweise Wildkatzen, vermutlich gerade noch einen Korridor zwischen zwei Ortschaften sicher nutzen würden. Außerdem können so verschiedene Lebensraumansprüche eher abgebildet werden. Bei weiterer Flächeninanspruchnahme kann die Funktion des Wildtierkorridors erheblich beeinträchtigt oder ganz unterbrochen werden. Engstellen sollten daher auf keinen Fall weiter verengt und zum anderen sollte vor Ort genau untersucht werden, ob und wie die Passierbarkeit für Wildtiere verbessert werden kann.
In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 128 Engstellen. Die Anzahl vervierfachte sich seit 2010, vor allem, weil immer mehr Flächen bebaut werden. Etwa dreiviertel dieser Abschnitte (96) sind durch Bebauung eingeengt und haben vermutlich nur noch eine geringe Durchlässigkeit für die Zielarten des GWP. 32 Abschnitte sind zwar schmaler als 1000 m, können derzeit von Wildtieren vermutlich jedoch noch gut passiert werden, da ein durchgehendes Waldband vorhanden ist. Um die Funktionalität weiterhin zu gewährleisten, dürfen sie jedoch nicht bebaut werden und die vorhandenen Waldstrukturen müssen erhalten bleiben und bestenfalls aufgewertet werden. Strukturreiche Waldflächen stellen das größte Potenzial als Lebensraum für Wildtiere dar und stützen somit die Bedeutung der Korridore. An 13 Abschnitten ist die Funktionalität aktuell beeinträchtigt, beispielsweise durch Rohstoffabbau, kann jedoch potenziell durch Rückbau und Renaturierung wieder hergestellt werden.
Die Berechnungsmethode der Engstellen orientiert sich an einer Methode des Bundesamts für Naturschutz (BfN) [1]. Für die Ermittlung der Engstellen wurden alle Flächen, die eine Barrierewirkung für wandernde Säugetiere haben, berücksichtigt. Das beinhaltet alle zusammenhängend bebauten Flächen, also Wohngebiete, Industrie-/Gewerbeflächen, Sportplätze und Rohstoffabbaugebiete über 10 ha, wobei kleinere Lücken bis 100 m zwischen diesen Flächen geschlossen wurden. Straßen und Bahnlinien blieben hier unberücksichtigt, da deren Barrierewirkung im Zuge der Wiedervernetzungsabschnitte analysiert wird. Die Gesamtfläche der bebauten Fläche mit Barrierewirkung für Wildtiere wuchs zwischen 2010 und 2020 laut statistischem Landesamt um ca. 5 % und beträgt jetzt knapp 15 % der Landesfläche [2]. Zusätzlich wurden große Stillgewässer, der Rhein und Freiflächen PV-Anlagen bei der Analyse der Engstellen berücksichtigt.
In einem zweiten Schritt wurden Siedlungsbänder modelliert: hier wurden Lücken bis 1000 m zwischen den oben genannten Flächen geschlossen. Diese wurden wiederum mit den Wildtierkorridoren verschnitten. Die daraus resultierenden Engstellen sind die Abschnitte des GWP, an denen der für Wildtiere passierbare Korridor schmaler als 1000 m ist.
[1] Hänel, Kersten; Baierl, Cindy; Ulrich Philip (2016): Lebensraumverbund und Siedlungsentwicklung in Deutschland. Identifikation von Engstellen und Planungsempfehlungen. Naturschutz und Biologische Vielfalt 144. 241 S.
[2] Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2022): Fläche seit 1996 nach tatsächlicher Nutzung. URL: https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/GebietFlaeche/01515277.tab?R=LA
Die Engstellen des Generalwildwegeplans sind besonders vulnerable Abschnitte im großräumigen Waldbiotopverbund, verschlechtert sich die Situation weiter, können ganze Korridore ihre Funktion verlieren.
Die raumplanerische Sicherung dieser Flächen hat daher höchste Priorität. Eine weitere Beeinträchtigung dieser Korridorabschnitte, etwa durch Freiflächen Photovoltaik-Anlagen oder zusätzliche Zerschneidung durch Verkehrswege, sollte unbedingt vermieden werden [1,2]. Stattdessen sollte die Erhaltung der Restfunktionalität und, wenn möglich, die funktionale Aufwertung der Engstellen im Vordergrund stehen um die Nutzbarkeit für Wildtiere zu verbessern. Hierzu zählt neben der Beruhigung auch die Schaffung von Deckungsstrukturen wie Feldgehölzen, Hecken oder Hochstaudenfluren aber auch Altgrasstreifen. Bei der Planung solcher Maßnahmen ist immer der Fachplan landesweiter Biotopverbund zu beachten und die Naturschutzverwaltung frühzeitig mit einzubeziehen (siehe Umsetzung Wildtierkorridore).
[1] Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2022): Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie. Positionspapier. Bonn
[2] Franziska Peter, Heinrich Reck, Jürgen Trautner et al. (2023): Empfehlungen zur Sicherung von Lebensraumverbund und Wildtierwegen bei der Bündelung von Verkehrswegen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA)
Wiedervernetzungsabschnitte
Baden-Württemberg hat ein dichtes Straßen- und Schienennetz – das Verkehrsaufkommen ist das höchste im bundesweiten Vergleich der Flächenländer [1]. Immer wieder kreuzen Verkehrswege, seien es Straßen oder Bahnlinien, die Wildtierkorridore des GWP. Je stärker diese frequentiert sind, desto größer ist die Barrierewirkung für Wildtiere und desto dringender sind Maßnahmen für eine sichere Überquerung erforderlich. Da Korridore an diesen Abschnitten mehr oder weniger unterbrochen sind, werden sie mit Blick auf den GWP daher als Wiedervernetzungsabschnitte bezeichnet. Autobahnen werden beispielsweise aufgrund ihrer Fahrzeugdichte, der Dimension, sowie den einhergehenden Verbauungen wie Lärmschutzwände in der Regel als unüberwindbares Hindernis für Wildtiere betrachtet.
Für die Zielarten des GWP nehmen Grün- und Faunabrücken sowie Grünunterführungen bei der Überwindung von verkehrlich bedingten Barrieren eine zentrale Rolle ein. Aktuell sind dem FVA-Wildtierinstitut 40 größere ökologisch begründete Querungshilfen, die für Wildtiere nutzbar sind, in Baden-Württemberg bekannt. Davon sind 29 Über- und 11 Unterführungen. Für den Verbund von Wäldern sind 23 von Bedeutung, nur 9 dieser Bauwerke haben einen engen räumlichen Bezug zum GWP, da die Bauwerke zum Teil deutlich vor der Erarbeitung des GWP auf Basis anderer fachlicher Grundlagen erstellt worden sind.
Im Zuge der Fortschreibung des GWP wurden die Wiedervernetzungsabschnitte anhand der aktuellsten zur Verfügung stehenden Zähldaten des Verkehrsmonitorings von 2019 [2] neu analysiert und mit der ersten Analyse von 2010 verglichen. Der Vergleich kann als ein Gradmesser zur Umsetzung eines funktionalen Biotopverbunds herangezogen werden. Die Gesamtzahl aller Wiedervernetzungsabschnitte ist in der Größenordnung praktisch gleichgeblieben und nahm im Vergleich zu 2010 von 412 auf 396 nur geringfügig ab. Die Anzahl der prioritären Abschnitte mit sehr hoher und hoher Relevanz für die Wiedervernetzung nahm dagegen etwas zu.
Die geringere Gesamtanzahl im Vergleich zu 2010 liegt nicht an der Umsetzung von Wiedervernetzungsmaßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur – in diesem Zeitraum wurden lediglich zwei Grünbrücken in einem Wildtierkorridor errichtet (A8, GB Imberg im Bündel mit ICE-Trasse und A8, GB Hagenschieß bei Mutschelbach). Weitere Grünbrücken befinden sich in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Die Hauptgründe für die Abnahme liegen in einem niedrigeren Verkehrsaufkommen an bisherigen Wiedervernetzungsabschnitten mittlerer Relevanz von über 5.000 KFZ/Tag auf knapp unter diesen Grenzwert, sowie eine geringere Anzahl von Verkehrsabschnitten, an denen ein Verkehrsmonitoring stattfand. Weitere Gründe sind kleine Korrekturen der Berechnung von 2010 und Berücksichtigung von für Wildtiere nutzbaren Bestandsbauwerken (beispielsweise Talbrücken), die in der Nähe von Wiedervernetzungsabschnitten liegen. Veränderungen ergaben sich auch durch die Aktualisierung der Multifunktionalität und der Bedeutung der Korridore auf Landschaftsebene.
[1] Schneider, C., Pelzer, M., Dick, P., Gallus, P. (2023): Straßenverkehrszählung 2021 Ergebnisse, Fachveröffentlichung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (Hrsg.)
[2] Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI BW) (2019): Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg 2019. URL: www.svz-bw.de/verkehrszaehlung/verkehrsmonitoring/ergebnisse/ RP Tübingen, Abt. 9 Landesstelle für Straßentechnik, i. A. des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur BW.
Für eine Priorisierung relevanter Abschnitte der Verkehrsinfrastruktur für die Wiedervernetzung innerhalb der Wildtierkorridore wurde bei der Entwicklung des GWP (2010) ein Schema entwickelt, welches auf drei Kriterien beruht:
1. Bedeutung der Korridore auf der Landschaftsebene
- International: Korridore, die international bedeutenden Großlandschaften wie Schwarzwald, Schweizer Jura, Vogesen oder Fränkische Alb verbinden [1]
- National: Korridore decken sich grob mit dem "Netzwerk für Waldlebensraumverbund" des Bundesamts für Naturschutz (BfN) [2]
- Landesweit: für die An- und Einbindung landesweit bedeutsamer Flächen erforderlich
2. Multifunktionalität
- Ja - Korridore verlaufen in räumlicher Nähe zu großräumigen Verbundachsen des Offenlandbiotopverbund oder liegen in dessen Schwerpunktbereiche [3]
- Nein
3. Barrierewirkung von Verkehrsträgern (analog zu 2010, abweichend zum M AQ [4])
- sehr hohe Barrierewirkung: Autobahnen
- hohe Barrierewirkung: Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke über 15.000 Fahrzeugen [5] und zweigleisige und/oder elektrifizierte Bahnstrecken
- mittlere Barrierewirkung: Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 5.000 bis 15.000 Fahrzeugen [5]
Eine detaillierte Ansicht der Wiedervernetzungsabschnitte finden Sie in der interaktiven Karte.
[1] Fuchs, D., Hänel, K., Lipski, A., Reich, M., Finck, P., Riecken, U. (2010): Länderübergreifender Biotopverbund in Deutschland. Grundlagen und Fachkonzept. Naturschutz und Biologische Vielfalt 96, S. 125 ff. + Kartenband. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.)
[2] Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2025, im Veröffentlichungsprozess): Aktualisierung und Weiterentwicklung der räumlichen Grundlagen des länderübergreifenden Biotopverbunds
[3] Esswein, H., Schwarz-von Raumer, H.-G. (2020): Landesweiter Biotopverbund Baden- Württemberg (Methodik Offenland 2020). Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) (Hrsg.)
[4] Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) (2022). Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (M AQ). Ausgabe 2022.
[5] Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI BW) (2019): Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg 2019. URL: www.svz-bw.de/verkehrszaehlung/verkehrsmonitoring/ergebnisse/ RP Tübingen, Abt. 9 Landesstelle für Straßentechnik, i. A. des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur BW.
Programme zur Wiedervernetzung
Die Zerschneidung natürlicher Lebensräume durch Verkehrswege stellt, gerade in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland, eine enorme Gefahr für Wildtiere dar. Aus diesem Grund wurde 2012 das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ vom Bundeskabinett verabschiedet, welches deutschlandweit die wichtigsten Wiedervernetzungsabschnitte an Bundesfernstraßen festlegt. Für Baden-Württemberg wurden 14 prioritäre Wiedervernetzungsabschnitte ausgewählt. Zusätzlich gibt es das „Landeskonzept Wiedervernetzung“, welches 2015 vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) auf Grundlage der Fachpläne zum Biotopverbund erarbeitet wurde. In der Liste priorisierter Wiedervernetzungsabschnitte (TOP 25) sind 10 prioritäre Abschnitte für den Waldbiotopverbund ausgewiesen.
Aufwertung von Bestandsbauwerken
Große Bestandsbauwerke wie Talbrücken und Landschaftstunnel können oftmals wildtierökologisch optimiert werden und stellen so eine kostengünstige Alternative zum Neubau von Querungshilfen dar. Durch die meist große, für Wildtiere nutzbare Breite der Bauwerke können sie bei entsprechender Anbindung an die angrenzenden Lebensräume mindestens genauso geeignet sein wie speziell ökologisch veranlasste Querungshilfen.
Zusätzlich bietet die Ausgestaltung von kleineren verkehrlich veranlassten Bauwerken, wie Gewässer- oder Wirtschaftswegeunterführungen, Möglichkeiten im Rahmen kommunaler Planungen zum Biotopverbund beizutragen. Hinweise zu den Anforderungen an die Dimensionierung von Querungshilfen für verschiedene Zielarten finden sich im Fachbeitrag zum Vorhaben „Lebensnetze und die Vermeidung von Lebensraumzerschneidung: Anforderungen an die Eingriffsplanung“.
- Standards zur Dimensionierung und Dichte von Querungshilfen (Reck, Strein, Böttcher, 2022) (PDF, 530 KB)
Querungshilfen
Bei der Überwindung von verkehrlich bedingten Barrieren nehmen spezielle Querungshilfen wie Grün- und Faunabrücken sowie Grünunterführungen eine zentrale Rolle ein. Bei der Gestaltung von Grünbrücken sollten verschiedene Habitate mit einbezogen werden um für ein möglichst breites Artenspektrum nutzbar zu sein (hier GB Imberg, A 8).
Informationen zur Gestaltung der Bauwerke, deren fachgerechte Anbindung an die umgebenden Lebensräume und Richtlinien zur Durchführung eines den Zielarten angepassten Monitorings finden Sie auf der Seite "Arbeitshilfen".












