FAQ GWP
Auf welcher Grundlage leiten sich die 1000 m Mindestbreite der Wildtierkorridore ab und wo fließt bei der Bewertung der Engstellen die Qualität des Korridors ein - wird ein schmaler Waldkorridor "besser" bewertet als ein breiter Korridor über Agrarlandschaft?
- Im Rahmen eines wissenschaftlichen Workshops mit Experten aus dem Bundesgebiet zur Herleitung des GWP wurde eine 1000m Mindestbreite der Wildtierkorridore für erforderlich gehalten, um beispielsweise beruhigtere Kernzonen oder Flächen für verschiedene Lebensraumausprägungen („Mosaik“) zu ermöglichen. Zusätzlich bietet eine Mindestbreite von einem Kilometer auch störungsempfindlichen Arten genügend Abstand zu potenziellen Störungsquellen.
Im Zuge der Fortschreibung des GWP wurde eine „Vorwarnliste Engstellen“ eingeführt. Hier beträgt die Korridorbreite zwar weniger als 1000m, es ist jedoch ein ununterbrochenes Wald- bzw. Lebensraumband vorhanden. Bei unveränderter Landnutzung wird hier von einer guten Funktionalität ausgegangen. Eine generelle Bewertung der Korridorflächen gibt es bisher nicht.
Gibt es Äquivalente zum GWP auch in anderen Bundesländern oder sogar in angrenzenden Ländern wie Schweiz und Österreich?
- Ja, es gibt ein internationales, europäisches Netz an Wildtierkorridoren, der GWP ist in dieses eingebunden. Die Wildtierkorridore enden also nicht an der Bundeslandgrenze. Die Wildtierkorridore des GWP überlagern auch teilweise die Achsen des „Netz der Großsäuger“, welches Teil des länderübergreifenden Biotopverbunds in Deutschland ist, der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) erstellt wurde. Dieser ist aktuell in Überarbeitung.
Wie sollen GWP-Wege über den Rhein ins benachbarte Frankreich konkretisiert werden?
- Es gibt aktuell die deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz mit den betroffenen französischen Departments und deutschen Regierungsbezirken. Im Bereich Umwelt und Naturschutz wurden bereits relevante Abschnitte für notwendige Querungen entlang des Rheins ermittelt und abgestimmt. Darauf basierend soll es länderübergreifende Modell-/Pilotprojekte geben, um diese Abschnitte durchlässiger für Arten zu gestalten (z.B. alte Panzerfurten, Nebenzuflüsse, Uferbereiche durchlässiger gestalten). Hierzu gibt es eine Stellungnahme der Landesregierung Baden-Württembergs (2020). Die Herausforderung dabei ist, dass die Abstimmung der Maßnahmenabschnitte länderübergreifend erfolgen und deren Sicherung in den jeweiligen Regionalplänen beider Länder verankert werden muss, damit die Maßnahmen am Ende auch funktional für den Biotopverbund bleiben. Aktuell gibt es keine konkreten Umsetzungsvorhaben.
Gibt es ein Monitoring, wie die Wildtierkorridore von den Tieren genutzt werden?
- Da die Fläche der Wildtierkorridore etwa 10% der Landesfläche ausmachen, gibt es kein Monitoring aller Korridore. Beispielhaft wurden in einem Projekt der FVA am Hochrhein Wildtierkameras in Abschnitten des GWPs aufgehängt und die Nutzung durch Wildtiere untersucht. Sinnvoll ist ein Monitoring der Engstellen des GWP, da diese Nadelöhre darstellen und ihre Funktionalität unbedingt sichergestellt werden muss. Ebenfalls eignen sich Grünbrücken, da diese auch Zwangswechsel darstellen. Beides sind jedoch sehr sensible Abschnitte der Wildtierkorridore, unnötige Beunruhigungen sollten unbedingt vermieden werden. Ein indirektes „Monitoring“ sind Wildunfälle, hier sind vor allem die sich in Ausbreitung befindenden Wildtiere wie Wildkatze, Wolf oder Luchs von Interesse.
Was macht eine "gute" Grünbrücke aus?
- Eine gute Grünbrücke ist multifunktional, das heißt, sie funktioniert für mehrere Anspruchstypen und eine große Vielfalt an Arten. Informationen und Leitlinien für die Gestaltung von Grünbrücken finden Sie hier. Weitere FAQs Rund ums Thema Grünbrücken gibt es hier.
Gibt es Erfahrungen zur Nutzung von Unterquerungen (von Autobahnen oder Schienen)? Worauf sollte da geachtet werden?
- Generell können auch Bestandsbauwerke von Wildtieren genutzt werden, wenn sie ausreichend groß sind. Die Funktionalität solcher Querungshilfen ist jedoch stark von vielen Faktoren abhängig und nicht alle Wildtiere nutzen diese gleichermaßen. Ein Leitfaden mit Standards zur Aufwertung von bestehenden Unterführungen finden Sie auf der Seite „Arbeitshilfen“.
Welche Maßnahmen für Strukturverbesserungen entlang des GWP sind denkbar (und z.B. im Rahmen von kommunalen Biotopverbundplanungen) umsetzbar, wenn dieser das Offenland (Ackerflur) durchzieht?
- Im Offenland sind Maßnahmen zur Aufwertung von Wildtierkorridoren unbedingt auf Zielkonflikte mit Offenlandarten abzuwägen, insbesondere im Hinblick auf Kulissenflüchter. Vor allem im Winterhalbjahr herrscht im Offenland für Wildtiere meist ein Mangel an Deckungs- und Versteckangeboten sowie erkennbaren Leitlinien. Für die Schaffung solcher Strukturen sollten vorrangig Maßnahmen aus dem bereits vorhandenen Werkzeugkasten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genutzt werden: Mehrjährige Brachen, (Altgras- und) Brachestreifen entlang von geeigneten Leitlinien (Gras- und Erdwege) sowie Ackerrandstreifen. Es können auch angrenzende Bereiche entlang von Fließgewässern in der Ackerflur aufgewertet und erweitert werden. Wichtig ist, (Mikro-) Gradienten (in der Feuchtigkeit oder Vegetationsdeckung) auch entlang schmaler Linienstrukturen zu entwickeln, so dass abwechslungsreiche Strukturen (z.B. Stoppeläcker, Grasflur, Gradienten von feucht bis trocken) mit einer Breite von 10-20 m entstehen. Geeignete, mindestens niedere (Deckungs-) Strukturen sollten ganzjährig verfügbar sein und können dann von einem breiten Artenspektrum, auch z.T. von Mittel- und Großsäugern, genutzt werden.
Stellt der Generalwildwegeplan, wenn er durchs Offenland geht, eine Förderkulisse für Biotopverbundmaßnahmen dar?
- Nein, bisher nur über Ausgleichs- oder Vermeidungsmaßnahmen aus anderen Eingriffen. Wenn diese Maßnahmen die naturschutzfachlichen Kriterien erfüllen, sind sie entsprechend förderfähig. Wenn die Förderkulisse des Biotopverbundes Offenlandes und GWP sich überlagen, dann sollte der GWP mit in die BV-Planung einbezogen werden. Beide FPBV und GWP sollten sich in dem Fall ergänzen. Die Erfahrungen aus dem Projekt MOBIL zeigen, dass die Kommunen gerne Ökopunkte bevorraten und dies ein guter Weg war, um BV-Maßnahmen vor einem Eingriff durchzuführen.
Maßnahmen sollten jedoch nicht isoliert in der Landschaft angelegt werden - das war in der Vergangenheit oft ein großes Problem und nutzte den Biotopverbund wenig oder gar nicht. Die Kulissen des GWP und des FPBV sind ein guter Ausgangspunkt, um Maßnahmen in einem funktionalen räumlichen Verbund umzusetzen.
Werden noch weitere Aufwertungsmaßnahmen innerhalb des GWP geraten?
- In Korridorflächen, die im Wald liegen, ist das Schaffen von Strukturreichtum und Beruhigung, z.B. durch Wegerückbau, von Vorteil. Eine konsequente Umsetzung des Alt- und Totholzkonzepts sowie Maßnahmen der Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) können hierzu beitragen.
Werden dem Forst auch Naturschutzgelder zur Umsetzung zur Verfügung gestellt?
- Nein, daran scheitern manchmal auch Kooperationsvorhaben zwischen der FVA und der Naturschutzverwaltung. Zum Beispiel war die Co-Finanzierung des Projektes MOBIL sehr schwierig. Bei der Landesforstverwaltung und der Naturschutzverwaltung existieren jeweils eigene Zuständigkeiten und Etats. Eine engere Zusammenarbeit wäre hier wünschenswert.
Inwieweit ist der GWP für Vorhaben (z.B. in der Bauleitplanung) für die Naturschutzbehörden entscheidungsrelevant?
- Der GWP ist nach BNatSchG und Jagd- und Wildtiermanagementgesetz als Teil des „Fachplan landesweiter Biotopverbund“ abwägungsrelevant. Im Rahmen der Bauleitplanung ist der FPBV gemäß BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7 g zu berücksichtigen. Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung. Da es um Funktionsbewertungen geht sind die Verfahren häufig sehr schwierig und der Biotopverbund hat auf Landkreisebene oft keine starke Stellung. Sinnvoll wäre eine weitere gesetzliche Stärkung des Biotopverbunds in der Eingriffsbewältigung.