Monitoring Faunabrücken Horchet und Otmannshalde (B311)

Das Projekt befasste sich mit der Eignung und Funktion der beiden Faunabrücken Horchet und Otmannshalde in einem längeren Streckenabschnitt der B 311 östlich von Tuttlingen, die im Zuge ihres Ausbaus (Umgehung Neuhausen ob Eck) auch beidseitig gezäunt wurde. Damit stellt die Bundestraße eine Vollbarriere für mobile Säugetierarten dar und die Errichtung der beiden Faunabrücken diente der Minimierung des Eingriffs. Aufgrund der Nähe zum oberen Donautal mit Nachweisen wandernder Beutegreifer wie Luchs, Wolf und Wildkatze, hat der Verkehrsabschnitt eine hohe Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund (Generalwildwegeplan) bzw. dem Metapopulationsverbund.

Neben der Untersuchung zur Anwesenheit mittelgroßer bis größerer Säugetiere mit Fotofallen umfasste das Monitoring auch die Anwesenheit von Bilchen und Reptilien. Die Erfassung der Arten erfolgte mit Fotofallen, aber auch mit Wärmebildkameras, Direktbeobachtungen, Spurtunneln und Reptilienblechen. Zusätzlich zu den beiden Faunabrücken zog die Untersuchung auch die Durchlässe in unmittelbarer Nähe als Querungsmöglichkeit mit ein. Der Untersuchungszeitraum betrug ein Jahr und erstreckte sich von Oktober 2023 bis September 2024. Der Fokus lag zusätzlich auf dem Umfang menschlicher Aktivitäten auf und im Umfeld der Faunabrücken sowie auf deren Umfang.

Das Monitoring erfolgte im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg. Der Abschlussbericht wird zurzeit am RP intern verwendet.

Ergebnisse

Die Ergebnisse zeigen eindrücklich, dass beide Faunabrücken, infolge des asphaltierten Wegenetzes, eine hohe Dichte an Personen aufweisen. Im Untersuchungszeitraum wurde eine vielfach höhere Anwesenheit von Personen als von Wildtieren auf beiden Faunabrücken dokumentiert. Je nach Störungssensibilität der jeweiligen Tierart wurden die Durchlässe (Röhren) durch manche Tierart lieber genutzt als die Faunabrücken. Fahrzeuge kommen auf beiden Faunabrücken in einer hohen Taktung vor, mit z.T. 3 Fahrzeugen pro Minute. Der überwiegende Anteil entfällt auf Privatverkehr und keinen landwirtschaftlichen Verkehr, der die Faunabrücken nutzen darf.

Auswahl von Bildern des Fotofallenmonitorings. Zum Vergrößern Bild auswählen.

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