Wildunfallprävention
Im Rahmen aktueller und vergangener Projekte werden unterschiedlichen Präventionsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit untersucht.
Zwei umfangreiche Projekte des FVA-Wildtierinstituts zeigen die fehlende Wirksamkeit der Wildwarnreflektoren als bisher jahrzehntelang gängige Präventionsmaßnahme. Wildschutzzäune und elektronische Wildwarnanlagen liefern einen Beitrag zur Unfallreduktion bei fachgerechter Ausführung. Seit 2024 werden in zwei Modellregionen in Baden-Württemberg eine Reihe von Maßnahmen zur Wildunfallvermeidung erprobt, die flächig zur Prävention eingesetzt werden können. Bei den Maßnahmen handelt es sich u.a. um Dialogdisplays, Geschwindigkeitsreduktion, Verkehrszeichen 142 „Wildwechsel“, Verbesserung der Sichtbarkeit am Straßenrand als auch ein intensiviertes Bejagungsmanagement.
Wildunfallprävention in Modellregionen
Seit vielen Jahrzehnten spielt der Verlust von Wildtieren durch Straßenverkehr für Jägerinnen und Jäger eine große Rolle. Aber auch Straßenbauverwaltungen und Straßenbetriebe widmen sich dem Thema Wildunfälle. Seitens der Jägerschaft kommen vor allem Wildwarnreflektoren zum Einsatz, während Verkehrsbehörden und Straßenbetriebe das Verkehrszeichen 142 „Wildwechsel“ anwenden, um die Verkehrsteilnehmenden auf eine erhöhte Wildunfallgefahr hinzuweisen. Allerdings gibt es eine Vielzahl weiterer Präventionsmaßnahmen, die bisher aufgrund rechtlicher Vorschriften oder fehlender wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zum Einsatz kommen.
Aufbauend auf den Projektergebnissen zu Wildwarnreflektoren wurde ein ministerieller Arbeitskreis gebildet, der sich seit 2020 mit dem Thema Wildunfälle und einer nachhaltigen Reduzierung von Wildunfällen befasst. Der Arbeitskreis wählte 2023 zwei Modellregionen aus. Zwei Ziele werden verfolgt:
- Sensibilisierung innerhalb eines Landkreises und Beteiligung aller Entscheidungsträger als auch Akteursgruppen hinsichtlich des Wildunfallgeschehens im eigenen Landkreis.
- Herausarbeitung der wildunfallrelevanten Straßenabschnitte und Erprobung unterschiedlicher Maßnahmen der Wildunfallprävention.
Als Modellregion wurde der Bodensee- und Enzkreis ausgewählt. Seit 2023 kommen je Landkreis verschiedene Maßnahmen zum Einsatz, wie z.B. Dialogdisplays, Geschwindigkeitsreduktion, große als auch temporär angewendete Hinweistafeln, verbesserte Sicht durch intensivierte Mahd des Straßenbegleitgrüns. Die Modellregionen haben eine Laufzeit bis Ende 2026.
Wildwarnanlagen
Elektronische Wildwarnanlagen sind technische Einrichtungen im Straßenbereich, die Wildtieren ermöglichen, Straßen mit geringerem Risiko zu queren. Mittels Infrarotsensoren oder Wärmebildkameras werden Wildtiere hauptsächlich während der Dämmerung und Nacht am Straßenrand detektiert, worauf Lichtsignaltafeln aktiviert werden. Diese blinken für einen fest definierten Zeitraum und warnen den Verkehr vor querendem Wild. Gleichzeitig erfolgt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, so dass das Risiko eines Wildunfalls deutlich reduziert wird. Die FVA hat von 2003 bis 2005 maßgeblich an der Konzeption und Umsetzung einer ersten elektronischen Wildwarnanlage in Deutschland mitgewirkt. Diese Pilotanlage befindet sich an der B292 bei Aglasterhausen, Nord-Baden-Württemberg. Eine Beschreibung der Anlage liefert der Artikel "Elektronische Wildwarnanlagen senken Unfallzahlen". Details können im Projektbericht nachgelesen werden.
- Zum Projektbericht "Elektronische Wildwarnanlage B292 bei Aglasterhausen" (PDF, 2,6 MB) (FVA, 2008)
Von 2021-2023 untersuchte das FVA-Wildtierinstitut für die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen die Wirksamkeit der im Bundesgebiet errichteten elektronischen Wildwarnanlagen erstmals mit dem Fokus auf der Zuverlässigkeit der technischen Komponenten sowie Funktionalität. Es kamen dazu verschiedene Methoden zum Einsatz, wie Fotofallen, Wärmebildkameras und Verkehrszählgeräte. Die Untersuchung zeigt, dass sich die bis 2021 errichteten Wildwarnanlagen im Bundesgebiet stark in ihrer Bauweise unterscheiden, da es bisher keine einheitlichen Regelungen bei Planung und technischer Ausstattung gibt. Die Ergebnisse liefern den Hinweis, dass die einzelnen Anlagen an ihren Standorten entweder defekt oder nur eingeschränkt funktional sind und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überarbeitet bzw. angepasst werden müssten.
Wildschutzzäune
Wildschutzzäune werden an Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) als Sperreinrichtungen eingesetzt, die Wildunfälle bei sachgerechter Ausführung nachhaltig reduzieren. Grundsätzlich lassen sich im Bundesgebiet zwei Grundsysteme unterscheiden. A: Klassischer Wildschutzzaun mit Knotengeflecht, auf Basis der Wildschutzzaun-Richtlinien des Bundes, zum allgemeinen Schutz vor Wildtieren auf der Fahrbahn. B: Wildschutzzäune, die neben der Verkehrssicherheit auch Belange des Artenschutzes berücksichtigen und streng geschützte Wildtierarten, wie Wildkatze oder Luchs, vor Verkehrsmortalität schützen. Diese Artenschutzzäune teilen sich auf in Wildschutzzäune mit Maschendrahtgeflecht und Wildschutzzäune mit Stabgittermatten (nähere Informationen unter Arbeitshilfen).
Die Bewertung der unterschiedlichen Wildschutzzauntypen sowie die Berechnung von Wildunfallschwerpunkten für das Bundesgebiet wurde in einem Projekt von 2017-2019 vom FVA-Wildtierinstitut untersucht. Die Finanzierung erfolgte über das Bundesamt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt). Der Abschlussbericht kann hier erworben werden.
Den Einsatz von Wildschutzzäunen an Bundesfernstraßen regeln die Wildschutzzaun-Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 1985. Aktuell erfolgt die Überarbeitung der Richtlinien. Das FVA-Wildtierinstitut wurde hierzu beauftragt, das Bundesverkehrsministerium zu unterstützen.
Grundsätzlich stellt der klassische Wildschutzzaun mit Knotengeflecht ein enormes Gefahrenpotenzial für kletternde Tierarten wie Wildkatze und Luchs dar. Beim Überklettern können die Tiere mit den Pfoten/Krallen in den Knoten hängen bleiben und sich nicht mehr befreien, und letztendlich qualvoll sterben (s. auch Pressemitteilung BUND). Eine weitere Gefahr besteht darin, dass sich Katzen durch die großen Öffnungen des Zaungeflechts drücken und dabei im Zaunmaterial stecken bleiben und in der Folge ebenfalls sterben. Der Einsatz von Wildschutzzäunen mit Knotengeflecht ist in den Verbreitungsgebieten von Wildkatze und Luchs kritisch zu betrachten bzw. zu prüfen.
FVA BW/StreifBeim Überklettern besteht für Wildkatzen eine großes Gefahrenpotenzial, dass sie mit den Pfoten/Krallen in den Knoten des klassischen Wildschutzzauns hängen bleiben oder beim Durchschlüpfen stecken bleiben und qualvoll sterben (Bild: FVA BW/Streif).
FVA BW/StreifDetailaufnahme der Wildkatzenpfote im Knotengeflecht. (Bild: Sabrina Streif, FVA)
Wildwarnreflektoren
Wildwarnreflektoren sind eine der am häufigsten angewandten Wildunfallpräventionsmaßnahmen und kommen seit rund 60 Jahren zum Einsatz. Zwei umfangreiche Projekte des FVA-Wildtierinstitutes zeigen, dass Wildwarnreflektoren keine Verhaltensänderungen bei Wildtieren erzeugen und dadurch das Wildunfallrisiko nicht minimiert wird, weshalb die Wildwarnreflektoren keinen Beitrag zur Vermeidung von Wildunfällen leisten.
Zentrale Ergebnisse des ersten Projekts (2010-2014) zur Wirkungsweise von Wildwarnreflektoren waren:
- Anhand von 46 besenderten Rehen konnte gezeigt werden, dass Wildwarnreflektoren keinen Einfluss auf das Tierverhalten hatten und diese Tiere keine Verhaltensänderungen bei der Querung von Straßen zeigten.
- Mittels Wärmebildkameras an Straßenabschnitten wurde das Verhalten von Rehen am Straßenrand dokumentiert. Die Ergebnisse lieferten die Erkenntnis, dass Wildwarnreflektoren das Rehverhalten nicht beeinflussen und somit das Wildunfallrisiko nicht minimiert wird.
- Anhand von Gehegerehen am Institut für Zoo- und Wildtierforschung wurde die Frage der Warnfarbe als auch die Wirkung unterschiedlicher Wildwarnreflektormodelle nachgegangen. Weder hatte eine blaue Beleuchtung den Effekt eine Warnfarbe, noch konnte ein spezifisches Wildwarnreflektormodell Verhaltensänderungen bei den Gehegerehen hervorrufen.
Im zweiten Projekt (2017-2020) wurde die Diskrepanz zwischen den ersten Projektergebnissen und Erfahrungen der Jägerschaft aufgegriffen und an 14 Straßenabschnitten in Baden-Württemberg die Wirksamkeit von Wildwarnreflektoren auf Rehe, Füchse und Wildschweine untersucht. Die Ergebnisse bestätigten die des ersten Projektes, dass Wildwarnreflektoren keinen Effekt auf das Verhalten aller drei Wildtierarten hatten und das Risiko eines Wildunfalls durch Reflektoren nicht reduziert wird. Entscheidend ist das Wildverhalten vor Eintreffen eines Fahrzeugs und die Art des Fahrzeugs, ob eine wildunfallgefährdende Situation entsteht. Gleichzeitig zeigt die Bestandserhebung von Wildwarnreflektoren in Baden-Württemberg, dass 2.631 Straßenkilometer mit Wildwarnreflektoren ausgestattet sind (Stand 2018), was einem Anteil von 9,6% des klassifizierten Straßennetzes von Baden-Württemberg entspricht (Gemeindestraßen wurden nicht erhoben).






