Monitoring Goldschakal

Das Monitoring des Goldschakals liefert wichtige Erkenntnisse über dessen Verbreitung, Populationsgröße und Sozialstruktur im Land und bildet die Grundlage für Managementmaßnahmen.

Die FVA ist mit dem Monitoring des Goldschakals in Baden-Württemberg beauftragt

Die FVA ist vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft beauftragt, das Vorkommen des Goldschakals im Rahmen des landesweiten Wolfsmonitorings durchzuführen. Durch die Erfassung, Bewertung und Dokumentation von Hinweisen begleitet der Arbeitsbereich Luchs und Wolf wissenschaftlich die Verbreitung des Tieres nach Baden-Württemberg. 

Goldschakalvorkommen in Baden-Württemberg und Deutschland

In Baden-Württemberg sind, Stand Juni 2025, für drei Landkreise (Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Konstanz) territoriale und reproduzierende Goldschakale bestätigt. Darüber hinaus gibt es Einzelnachweise aus verschiedenen anderen Gebieten Baden-Württembergs (siehe Abbildung 2).

Die Anzahl an Goldschakalnachweisen in Baden-Württemberg nimmt seit dem ersten Nachweis der Tierart im Jahr 2018 stetig zu. Neben Nachweisen aus Gebieten mit bekannter Schakalpräsenz werden auch immer häufiger Hinweise aus anderen Landkreisen und Gemeinden gemeldet.

Weitere Informationen über die ersten Nachweise (Erstnachweis, Territorialität, Reproduktion) des Goldschakals in Baden-Württemberg erhalten Sie hier.

Die offiziell erfassten Nachweise des Goldschakals in Deutschland werden jährlich von den Bundesländern zusammengetragen und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) kartografisch für einzelne Monitoringjahre (Mai bis April des Folgejahres) dargestellt (siehe Abbildung 3).

Methoden im Goldschakalmonitoring – Erfassung und Bewertung von Hinweisen

Das Goldschakalmonitoring erfolgt nach den Empfehlungen zur Dokumentation und Beurteilung von Hinweisen des Goldschakals (Canis aureus) in Europa der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU). Es orientiert sich an den bundeseinheitlichen Monitoringstandards des BfN zum Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland.

Hinweise werden dabei anhand der sogenannten „SCALP-Kriterien“ bewertet (siehe Infokasten).

Das Team der FVA wird bei der Arbeit durch die örtlichen Wildtierbeauftragten und geschulte Netzwerkpersonen unterstützt.

Infokasten SCALP-KRITERIEN

  • C1 (eindeutiger Nachweis): „Hard facts“ wie Totfunde, Fotos/Videos, Fang oder genetische Nachweise oder Heulen
  • C3 (unbestätigter Hinweis): Alle Beobachtungen und Lautäußerungen sowie von der Allgemeinheit gemeldete Risse, Haare, Kotfunde oder Trittsiegel, die nicht von Experten überprüft werden konnten
  • Negativ: Goldschakal kann als Verursacher ausgeschlossen werden
  • k. B. m. (Keine Bewertung möglich): Hinweise, zu denen aufgrund fehlender Mindestinformationen keine Einschätzung möglich ist.

Hinweis: Im Goldschakalmonitoring wird das für Wolf, Luchs und Bär gängige SCALP-Kriterium C2 (=bestätigter Hinweis) nicht verwendet.

Beim passiven Monitoring werden Hinweise aus der Bevölkerung mit Verdacht auf Goldschakal erfasst, überprüft und bewertet. Dabei kann es sich beispielsweise um Sichtungen, Fotos, Losungen (Kot), Fährten und Totfunde handeln. Je nach Hinweisart und -zeitpunkt werden unterschiedliche Methoden zur Bewertung herangezogen, beispielsweise der Abgleich von Fotos und Videos. Da der Goldschakal häufig mit Füchsen oder anderen Tieren verwechselt wird, sind im passiven Monitoring derzeit vor allem Beobachtungen mit Bildmaterial oder Fotos von Wildkameras relevant.

Das passive Monitoring wird bei Bedarf durch aktives Monitoring ergänzt. Das bedeutet, dass gezielt nach Hinweisen gesucht wird oder Kamerafallen eingesetzt werden. Die FVA arbeitet hierbei unter anderem eng mit den örtlichen Wildtierbeauftragten, Behörden und der Jägerschaft zusammen. Das aktive Monitoring generiert zusätzliches Wissen über die Situation vor Ort (z. B. Reproduktionsnachweise). Es wird insbesondere in Gebieten eingesetzt, in denen eine dauerhafte Präsenz von Goldschakalen nachgewiesen ist.

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