Strukturen des Luchsmanagements in Baden-Württemberg
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Luchs mit zwei Jungtieren.
Auf dieser Seite können Sie sich über die Strukturen und Zuständigkeiten beim Luchsmanagement in Baden-Württemberg informieren.
Ministerium
Der Luchs ist im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) als Art des Schutzmanagements aufgeführt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) ist als Oberste Jagdbehörde zuständig für das Luchsmanagement. Verschiedene Aufgaben wurden durch das MLR an die FVA als nachgeordnete Behörde übertragen. Sofern artenschutzrechtliche Belange berührt sind (z. B. Bestandsstützung, Entnahme etc.), verbleibt es bei den gesetzlichen Zuständigkeiten der Naturschutzverwaltung.
FVA
Die FVA ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) mit verschiedenen luchsbezogenen Tätigkeiten beauftragt. Hierzu gehören insbesondere die Geschäftsführung der AG Luchs und Wolf sowie die Durchführung des landesweiten Luchsmonitorings und verschiedener Forschungs- und Umsetzungsprojekte zum Luchs.
Der Arbeitsbereich Luchs und Wolf erfasst und dokumentiert die Rückkehr des Luchses nach Baden-Württemberg. Unter Monitoring werden die Arbeitsmethoden und Ergebnisse (Territorien, Individuen) detailliert dargestellt.
Im Rahmen des Projekts „Luchs Baden-Württemberg“ (2023-2007) werden seit 2023 Luchse ausgewildert, um die baden-württembergische und mitteleuropäische Luchspopulation zu stützen. Das Projekt wird seit Frühjahr 2023 von der FVA in enger Kooperation mit dem Landesjagdverband BW, dem WWF Deutschland und dem Zoo Karlsruhe sowie unter Einbeziehung der AG Luchs und Wolf durchgeführt sowie maßgeblich durch die Luchs-Initiative BW und die alosa Stiftung unterstützt.
AG Luchs und Wolf
Die Arbeitsgruppe Luchs und Wolf Baden-Württemberg (AG Luchs und Wolf) ist ein beratendes Gremium. Sie wurde im Jahr 2004 unter dem Namen „AG Luchs“ gegründet. In der Arbeitsgruppe kommen Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft, Tourismus, Verwaltung und Forschung zusammen. Die AG trifft sich anlassbezogen, in der Regel zweimal im Jahr, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Interessensgruppen und Verwaltungen im Luchs- und Wolfsmanagement und auf Fachebene zu erörtern.
Entschädigungsfonds Luchs Baden-Württemberg
Übergriffe auf Schafe, Ziegen oder Gehegewild durch Luchse können vorkommen, sind jedoch auch dort, wo Luchse regelmäßig vorkommen, selten. Größere Nutztiere wie z. B. Rinder oder Pferde liegen nicht im Beutespektrum von Luchsen.
Kommt es zu einem nachweislichen Übergriff von Luchsen auf Nutztiere, kann beim Entschädigungsfonds Luchs Baden-Württemberg eine Entschädigungszahlung beantragt werden. Der Fonds wurde im Jahr 2008 gegründet. Im Herbst 2023 wurde die Vereinbarung aktualisiert und basiert in Zukunft auf § 53a Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Sie besteht zwischen dem Land Baden-Württemberg, BUND BW, LJV BW, LNV, Luchs-Initiative, NABU BW, ÖJV, Schwarzwaldverein und WWF Deutschland.
Meldeprämien im Luchsmonitoring
In Baden-Württemberg loben zwei Verbände Prämien für die Meldung von Luchshinweisen aus (Stand Juni 2025). Der Verein Luchsinitiative Baden-Württemberg e. V. zahlt eine Prämie für bestätigte C1- und C2-Meldungen. Ebenso sichert der Landesjagdverband seinen Mitgliedern eine Prämie für die Meldung von Wildtieren zu, die vom Luchs erbeutet wurden.
Schutzstatus und rechtliche Situation
Der Eurasische Luchs (Lynx lynx) unterliegt international und national einem strengen Schutz. Im Bundesnaturschutzgesetz gehört der Luchs gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 zu den besonders und streng geschützten Tierarten, er unterliegt somit den in § 44 BNatSchG normierten Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten. Im Jagd und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) unterliegt er dem Schutzmanagement und genießt ganzjährige Schonzeit.