Monitoring Luchs

Das Luchsmonitoring liefert wichtige Erkenntnisse zur Verbreitung und Populationsgröße der Luchse im Land und bildet damit die Grundlage und Entscheidungsbasis für das Luchsmanagement.

Wissenschaftliche Begleitung

Die FVA ist vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) beauftragt, das landesweite Luchsmonitoring durchzuführen. Der Arbeitsbereich Luchs und Wolf erfasst, bewertet und dokumentiert Hinweise und begleitet so die Rückkehr des Tieres in Baden-Württemberg nach wissenschaftlichen Standards.

Luchsvorkommen in Baden-Württemberg und Europa

In Baden-Württemberg gelten derzeit sechs Luchse (Stand: Dezember 2025) als sesshaft (siehe Infokasten 1). Dabei handelt es sich um die zugewanderten Luchskuder Wilhelm (B3000), Toni (B3001), Portus (3010) und B3011 sowie die 2024 ausgewilderte Luchskatze Verena (B3008) und den im gleichen Jahr ausgewilderten Luchskuder Reinhold (B3009) (siehe Abbildung 2).

Im Rahmen des Projekts „Luchs Baden-Württemberg“ wird auf dem Wildtierportal regelmäßig eine Karte der Aktionsräume sesshafter und umherstreifender Tiere in Baden-Württemberg veröffentlicht.

Infokasten: Sesshafte und umherstreifende Luchse

Nach den nationalen Monitoringstandards (Reinhardt et al. 2015) gelten große Beutegreifer wie der Luchs als sesshaft bzw. territorial, wenn sie mindestens sechs Monate in einem Gebiet nachgewiesen werden können. Ab diesem Zeitpunkt ist es wahrscheinlich, dass die Tiere über längere Zeit bleiben oder sich sogar dauerhaft niederlassen. Vor den sechs Monaten gelten die Tiere dementsprechend als umherstreifend bzw. dispersierend.

Im Rahmen des Luchsmonitorings wurden in Baden-Württemberg seit 2015 insgesamt 29 unterschiedliche Individuen erfasst (Stand: September 2025). Aufgrund von Mortalität bzw. Zu- und Abwanderung schwankt die Zahl der bekannten Individuen stark. Eine detaillierte Übersicht aller nachgewiesenen Individuen in Baden-Württemberg kann dieser Tabelle entnommen werden. Der Großteil der Luchse wanderte bisher aus dem Schweizer Jura zu. Es wurden jedoch auch schon Luchse aus der Nordost-Schweiz, dem Harz und dem Pfälzerwald nachgewiesen.

Benennung von Luchsen

Luchse haben ein individuelles Fleckenmuster, das ähnlich wie der menschliche Fingerabdruck einzigartig ist. Sind die Fleckenmuster beider Körperseiten bekannt, so erhalten diese Luchse eine laufende Nummer (z. B. B3010). Werden Luchse im Rahmen des Luchsmonitorings gefangen und besendert, erhalten sie traditionell einen zusätzlichen „Rufnamen“. Wenn ein Individuum nur genetisch über die Senckenberg-Datenbank bekannt ist, erhält es eine landesspezifische Kennung mit einer fortlaufenden Nummer sowie einem Geschlechtskürzel: z. B. BW_LL014w (LL = Lynx lynx).

Das SCALP+ Netzwerk ist ein wachsender Zusammenschluss von europäischen Ländern (Stand 2025: elf Mitglieder), die sich auf gemeinsame Monitoringstandards geeinigt haben. Die Standards beruhen auf den SCALP-Kriterien (SCALP=Status and Conservation of the Alpine Lynx Population).

War hier ein Luchs? Hinweise erkennen

Sichtungen, Fotofallenbilder, Risse, Losung, Urin und Fährten können auf die Anwesenheit eines Luchses hinweisen. Meldungen aus der Bevölkerung sind ein wertvoller Bestandteil des Monitorings.

Luchs melden

Das Video „Fährten dokumentieren“ bietet Hilfestellung, Hinweise zu erkennen und bestmöglich für eine Meldung bei der FVA zu dokumentieren.

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Erfassung und Bewertung von Hinweisen

Das Luchsmonitoring, das die FVA in Baden-Württemberg durchführt, erfolgt nach den bundeseinheitlichen Monitoringstandards des BfN.

Dabei werden Hinweise anhand der sogenannten SCALP-Kriterien bewertet (siehe Infokasten).

Bei der Arbeit wird das Team der FVA durch die Wildtierbeauftragten der Landkreise sowie geschulte Netzwerkpersonen unterstützt.

 

Infokasten SCALP-KRITERIEN

  • C1 (eindeutiger Nachweis): „Hard facts“ wie Totfunde, Fotos/Videos, Fänge oder genetische Nachweise
  • C2 (bestätigter Hinweis): von Experten überprüfte und bestätigte Hinweise wie Risse, Haare, Kotfunde oder Trittsiegel
  • C3 (unbestätigter Hinweis): alle Beobachtungen und Lautäußerungen sowie von der Allgemeinheit gemeldete Risse, Haare, Kotfunde oder Trittsiegel, die nicht von Experten überprüft werden konnten
  • Negativ: Luchs oder Wolf kann als Verursacher ausgeschlossen werden
  • k. B. m. (Keine Bewertung möglich): Hinweise, zu denen aufgrund fehlender Mindestinformationen keine Einschätzung möglich ist.

Methoden im Luchsmonitoring

Das passive Monitoring beschreibt die Erfassung, Überprüfung und Bewertung von Hinweisen aus der Bevölkerung, die mit Luchsverdacht gemeldet werden. Bei den Hinweisen handelt es sich beispielsweise um Sichtungen, Risse, Fotos, Losungen (Kot), Fährten und Totfunde. Je nach Hinweisart und Zeitpunkt werden unterschiedliche Methoden zur Bewertung herangezogen, z. B. Abgleich von Fotos und Videos (Fotofallen) oder Durchführung einer Risskontrolle vor Ort mit Entnahme von genetischem Material („Rissabstrich“).

Das passive Monitoring wird bei Bedarf durch „aktives Monitoring“ ergänzt. Dies bedeutet, dass gezielt nach Hinweisen wie Fährten oder Losungen gesucht wird oder Kamerafallen eingesetzt werden. Die FVA arbeitet hierbei unter anderem eng mit den örtlichen Wildtierbeauftragten, Behörden und der Jägerschaft zusammen. Das aktive Monitoring generiert zusätzliches Wissen über die Situation vor Ort (z. B. Territorien, Reproduktionsnachweise) und ermöglicht dadurch eine Optimierung des Luchsmanagements (z. B. Kommunikation) auf lokaler Ebene.

Als ergänzende Methode wird die Telemetrie an einzelnen Luchsen angewandt. Unter Telemetrie versteht man die Ausstattung von Tieren mit Peilsendern. Bei Luchsen werden hierfür in der Regel GPS-gestützte Halsbandsender eingesetzt. Die Telemetrie ist sinnvoll, um einen detaillierten Einblick in das Raumverhalten und Beutespektrum der Luchse zu gewinnen oder um Managemententscheidungen durch ein räumlich fein aufgelöstes Monitoring vorzubereiten oder zu überprüfen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind in BW drei Luchse besendert.

Genetisches Material (Rissabstriche, Kot, Urin) mit Verdacht auf Luchs wird durch die FVA zur DNA-Untersuchung an das nationale Referenzlabor, das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik, weitergegeben.

Sind im Fall von tot aufgefundenen Wild- oder Nutztieren weitergehende pathologische Untersuchungen zielführend, werden diese - nach Rücksprache mit der/dem Tierhaltenden bzw. Jagdausübungsberechtigten - an einem der drei Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Baden-Württembergs oder am Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt (STUA) durchgeführt.

Tot aufgefundene Luchse werden an den CVUAs oder am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin (IZW) untersucht. Kann am Fundort illegale Tötung nicht ausgeschlossen werden, wird die Polizei einbezogen.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Monitoring finden Sie beim Infomaterial. Weiterführende Informationen zum Bestandesstützungsprojekt „Luchs Baden-Württemberg“ und zur Luchsbiologie finden Sie auf dem Wildtierportal.

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