Der Wolf in Baden-Württemberg

Nachdem der Wolf (Canis lupus) seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland als ausgerottet galt, kehrt er auf natürliche Weise auch nach Baden-Württemberg zurück. Im Jahr 2015 wurde der erste Wolf im Bundesland nachgewiesen. Seitdem werden regelmäßig neue Wolfsindividuen erfasst, die aus unterschiedlichen Regionen und Populationen stammen. Die Ausbreitung der Wölfe ist eine natürliche Entwicklung.

Hinweis
Mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und damit einhergehenden Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wechselte im April 2026 die Zuständigkeit in Baden-Württemberg vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) zum Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR). Infolge dieses Zuständigkeitswechsels werden die Inhalte der Internetseiten zum Thema Wolf sukzessive angepasst und aktualisiert.

Der Arbeitsbereich Luchs und Wolf erfasst und dokumentiert die Verbreitung und den Bestand der Wölfe in Baden-Württemberg. Die Arbeitsmethoden und Ergebnisse werden auf der Seite zum Monitoring detailliert dargestellt.

Vor allem für Ziegen, Schafe und Gehegewild sind präventive Herdenschutzmaßnahmen wichtig, aber auch größere Nutztiere können vom Wolf erbeutet werden. Unter Herdenschutz erhalten Interessierte Informationen über wolfsabweisende Maßnahmen.

Die Rückkehr des Wolfes bedeutet nicht nur ökologische Veränderungen und Herausforderungen für die Nutztierhaltung. Unter Wissenstransfer und Kommunikation wird die „soziale Dimension“ der Tierart beleuchtet.

Die Zuständigkeit für den Wolf liegt beim Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, da der Wolf auf Bundesebene in das Jagdrecht aufgenommen wurde. Die Regelungen des Bundesjagdgesetzes bilden die Grundlage für das künftige Wolfsmanagement in Baden-Württemberg. Die FVA ist mit unterschiedlichen Tätigkeiten beauftragt.

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