Beratungsanfrage Herdenschutz
Hinweis
Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist die Zuständigkeit in Baden-Württemberg im April 2026 vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) auf das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) übergegangen. In diesem Zusammenhang erfolgt derzeit eine Neuordnung der Strukturen, Aufgaben und Verfahrensabläufe. Hiervon ist auch das Fördersystem für Herdenschutzmaßnahmen betroffen.
Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte weiterhin an die für Ihren Landkreis zuständige untere Naturschutzbehörde (uNB). Sobald aktualisierte Informationen zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vorliegen, werden diese durch das zuständige Ministerium veröffentlicht.