Herdenschutz

Der Begriff Herdenschutz beschreibt ein Bündel verschiedenster Maßnahmen, die alle das Ziel haben, Nutztiere vor dem Beutegreifer Wolf zu schützen. Herdenschutz kann auf vielfältige Weise umgesetzt werden, wobei die konkreten Maßnahmen vom Gelände, dem Betriebs- und Weidemanagement, der Nutztierart und dem verwendeten Zaunmaterial abhängig sind. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich Elektrozäune zum wichtigsten Bestandteil des modernen Herdenschutzes entwickelt. Sie werden durch traditionelle Methoden wie das Hüten oder den Einsatz von Herdenschutzhunden ergänzt, die sich über Jahrhunderte bewährt haben.

Auf dieser Webseite finden Sie Grundlagenwissen zum Herdenschutz sowie speziell für Baden-Württemberg geltende Regelungen. Nutztierhaltende und andere Interessierte finden fundierte Informationen darüber, wie Tiere vor einem Wolfsübergriff geschützt werden können, sowie über das Angebot einer Herdenschutzberatung.

Die FVA ist seit 2019 mit der Konzeption und der fachlichen Begleitung des Herdenschutzes in Baden-Württemberg beauftragt. Seither werden aktuelle Forschungserkenntnisse, internationale und nationale Empfehlungen sowie Erfahrungen aus der Praxis genutzt, um eine Beratungsstruktur aufzubauen, die Durchführung der Herdenschutzberatung fachlich zu begleiten und die Beratung stetig zu optimieren.

Als Karnivoren ernähren sich Wölfe überwiegend von wildlebenden Huftieren wie Rehen, Rothirschen und Wildschweinen. Nutztiere machen in Deutschland mit rund zwei Prozent einen sehr geringen Anteil ihrer Nahrung aus. Wölfe können an nicht ausreichend geschützten Nutztieren jedoch lernen, dass diese eine einfache Beute darstellen. Das bedeutet: Spätestens wenn Wölfe in einer Region ansässig sind, sind Herdenschutzmaßnahmen für gefährdete Nutztierarten essenziell. Unter Monitoring Wolf werden die aktuellen Wolfsterritorien dargestellt.

Welche Nutztierarten gelten als gefährdet?
Schafe und Ziegen sind sehr viel häufiger von Wolfsübergriffen betroffen als größere Nutztiere. Gatterwild, Rinder (vor allem Kälber) und andere Arten wie Pferde weisen einen jährlich schwankenden, aber insgesamt sehr viel geringeren Anteil auf (Bundesweite Schadenstatistik - DBBW). Vor allem für Schafe, Ziegen und Gatterwild sind daher präventive, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen wichtig. Sie werden umfangreich gefördert.

Durch die Wahl geeigneter Herdenschutzmaßnahmen können Nutztiere wirkungsvoll vor Wölfen geschützt werden. Einen hundertprozentigen Schutz bieten sie nicht, aber der Aufwand lohnt sich: Sachgerecht durchgeführt werden Übergriffe erheblich reduziert (vgl. Bruns et al., 2020). Ausführliche Informationen zum Stand der Forschung sind hier verfügbar.

Wie können die verschiedenen Nutztierarten geschützt werden?

Während der „wolfsabweisende Grundschutz“ eine Art Basisschutz darstellt, fasst der „empfohlene Schutz“ die bestmöglichen Maßnahmen vor Übergriffen zusammen. Die erarbeiteten Empfehlungen basieren auf Erfahrungen aus dem In- und Ausland, Forschungsergebnissen und Leitlinien. Informationen zu einzelnen Schutzvarianten sind unter der jeweiligen Tierart zu finden.

Nutzen Sie gern das Angebot der kostenfreien Herdenschutzberatung, um die für Ihren Betrieb geeignete(n) Maßnahme(n) zu finden.

Schafe und Ziegen sind besonders von Wolfsübergriffen gefährdet, weshalb Herdenschutzmaßnahmen für diese Tierarten bis zu 100% gefördert werden. Eine Zusammenfassung zum Herdenschutz für diese beiden Tierarten bietet der Folder Grundinformation Schaf- und Ziegenhaltung.
Die nachfolgenden Links bieten weiterführende Informationen:

Das Risiko eines Übergriffs durch Wölfe auf Rinder ist im Vergleich zu Schafen und Ziegen deutlich geringer. Bei Rindern beeinflussen vor allem das Alter der Tiere und die Zusammensetzung der Herde die potenzielle Gefährdung durch Wölfe. Der Schutz sollte sich daher insbesondere auf im Vergleich verletzlichere junge Kälber und Jungviehherden konzentrieren.

Gemeinsam mit Personen aus der Praxis wurde ein Konzept zum zumutbaren Herdenschutz bei Rindern entwickelt. Dieses Konzept unterscheidet zwei Alterskategorien.

Aufgrund des erhöhten Risikos eines Übergriffs wird insbesondere für junge Kälber und Zwergrassen die Umsetzung eines wolfsabweisenden Schutzes empfohlen. Ein solcher Schutz ist für Rinder bis zu einem Alter von zwölf Monaten förderfähig.

Bei Kälbern bis einschließlich der achten Woche sowie bei Zwergrindern jeden Alters wird der Schutz durch wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen empfohlen:

  • Wolfsabweisende Zäunung, z. B. durch Litzenzäune mit mindestens 5 Leitern auf 20, 40, 60, 90, 120 cm Höhe, oder
  • Integration von ausgebildeten Herdenschutzhunden, möglichst in Kombination mit wolfsabweisender Zäunung, oder
  • Behirtung am Tag in Kombination mit wolfsabweisend gezäunten Nachtkoppeln, Stallungen oder Nachtwache, oder
  • Stallungen,
    • die rundherum (mechanisch) geschlossen sind oder
    • die sich innerhalb eines wolfsabweisend gezäunten Freilaufs befinden oder
    • in denen Alttiere im Stall so bei Jungtieren stehen, dass sie diese schützen könnten (z. B. keine separaten Buchten)

Die Umsetzung des wolfsabweisenden Herdenschutzes erscheint bei älteren Rindern nicht immer verhältnismäßig. Für Rinder ab einem Alter von neun Wochen können bereits weniger aufwändige Maßnahmen ergriffen werden, die den Schutz durch die Herde selbst erhöhen können.

Für Rinder, die älter als acht Wochen sind, wurden risikomindernde Maßnahmen definiert, die wie folgt kombiniert werden können:

  • Mindestherdengröße von 5 Tieren in kompakter Herdenführung, sichergestellt durch Variante a oder b:

a) Bei neu zusammengesetzten Herden: Gemeinsame Vorweide auf reduzierter Fläche (100 m² pro Tier) für mindestens 3 Tage oder gemeinsame Stallhaltung vor Auftrieb mit einer Mindestdauer von 3 Tagen oder Portionsweide, durch Einteilung der Weideflächen in kompakte Weideschläge, die der Rinderherde jeweils für maximal 3 Tage Futter bieten.

b) Überjährige Herden, die in der vergangenen Weideperiode bereits gemeinsam geweidet haben, und in die keine neuen Fremdrinder integriert wurden.

  • In Kombination mit einer der folgenden 4 Maßnahmen:
  1. Integration einer ausreichenden Anzahl wehrhafter Rinder: Als wehrhafte Rinder gelten Bullen/Ochsen/Färsen ab einem Alter von 24 Monaten sowie Kühe nach der 2. Kalbung. Die Tiere müssen gesund und vital sein, mindestens eine Saison Weideerfahrung haben und dürfen nicht hochtragend (bis 8 Wochen vor der Kalbung) sein. Pro Herde muss ein Anteil von aufgerundet 10 % aus wehrhaften Rindern bestehen, es sind mindestens 2 wehrhafte Rinder zu integrieren.
  2. Muttertiere mit guten Mutterinstinkten: Eine Mutterkuh und ihr Kalb, das älter als 8 Wochen ist, gelten bis zum 6. Lebensmonat als wehrhafte Einheit.
  3. Turbo-Fladry (max. 4 Wochen an der gleichen Zauntrasse)
  4. Integration von Lamas (in Regionen mit Paar- oder Rudelbildung von Wölfen nicht als risikomindernder Schutz anerkannt)

Einen Überblick über alle genannten Schutzmaßnahmen und Altersklassen bietet das Schema Zumutbarer Herdenschutz bei Rindern​​​​​​​.

Gehegewild machte im Durchschnitt der letzten Jahre einen vergleichsweise geringen Anteil der getöteten Nutztiere aus (Quelle: DBBW). Dam- und Rotwild gehören zu den natürlichen Beutetieren des Wolfes. Häufig werden diese Tierarten in mit Knotengeflecht umzäunten Gehegen gehalten. Wenn diese Zäune keinen Schutz gegen Untergraben und Überklettern aufweisen, besteht das Risiko, dass Tiere gerissen werden.

In Regionen mit Wolfspräsenz wird aus diesem Grund empfohlen, die Gehege wolfsabweisend aufzurüsten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen werden vom Umweltministerium gefördert.

Die nachfolgenden Links bieten Informationen zum wolfsabweisenden Schutz von Gehegewild:

Wolfsübergriffe auf Pferde gab es im bundesweiten Vergleich in der Vergangenheit vergleichsweise selten (Einzelfälle sind hier einzusehen). In Baden-Württemberg wurde bisher (Stand: Januar 2026) noch kein Übergriff auf ein Pferd durch einen Wolf nachgewiesen. Um jedoch auf mögliche zukünftige Entwicklungen vorbereitet zu sein, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den relevanten Risikofaktoren auseinanderzusetzen.

Um Pferde zu schützen, kann der Empfohlene Schutz mit Zäunen umgesetzt werden. Eine Herdenschutzförderung ist teilweise möglich. Dabei muss auf geeignetes Leitermaterial geachtet werden. Weitere Informationen zum Thema Herdenschutz bei Pferden sind auf der Seite des Projekts Pferd und Wolf zu finden.

Lamas und Alpakas werden in der Auswertung zu deutschlandweiten Nutztierübergriffen nur als Einzelfälle aufgeführt (hier einzusehen), was an der generell geringen Anzahl dieser Nutztierhaltungen liegen kann.

Trotzdem wird der Schutz dieser oft wertvollen Tierbestände seitens des Umweltministeriums gefördert. Als Grundlage für Herdenschutzmaßnahmen bei diesen Tieren bieten sich die Informationen unter Empfohlener Herdenschutz mit Zäunen an.

Konkrete Schritte zum Herdenschutz

Wenn Sie eine der aufgeführten Nutztierarten in einem Wolfsgebiet halten, sollten Sie sich darüber informieren, wie Sie Ihre Tiere am besten schützen können. Die hier aufgeführten Materialien enthalten alle dafür notwendigen Grundlagen. Für mehr Details und bei betriebsindividuellen Fragen erhalten Sie fachkundige Unterstützung bei der Herdenschutzberatung. Weitere Informationen zu Ablauf und Inhalt finden Sie auf der Unterseite Herdenschutzberatung.
Der Schutz von Nutztieren wird in den „Fördergebieten Wolfsprävention“ finanziell gefördert. Auf der Seite des Umweltministeriums können Sie sich über die Lage der Fördergebiete und die Möglichkeiten der Förderung informieren. Um diese zu beantragen, setzen Sie sich bitte mit der Unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises in Verbindung.

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