Herdenschutzberatung

Beratungsanfrage Herdenschutz

Herdenschutz ist vielseitig. Ihn umzusetzen, bedeutet meist mehr als eine rein technische Aufrüstung vorhandener Zäune. Es braucht Maßnahmen, die an die lokalen und betrieblichen Gegebenheiten angepasst sind.

Die Herdenschutzberatung richtet sich in erster Linie an Nutztierhaltende, unterstützt aber auch Behörden und Verbände, die mit dem Thema Weidetierhaltung zu tun haben. Das Angebot dient als Hilfestellung bei der Wahl geeigneter Schutzmaßnahmen und kann eine Erstberatung durch die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise ergänzen. Die Beratung ist kostenfrei und freiwillig.

Die FVA hat seit 2019 im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Herdenschutzberatung in Baden-Württemberg aufgebaut und Abläufe etabliert.

Herdenschutz erfordert zwei Blickrichtungen: Zum einen Wissen über das Verhalten von Wölfen (Wolfsökologie) und zum anderen Kenntnis über die verschiedenen Nutztierarten, ihre Haltung und mögliche Schutzformen. Durch die fachübergreifende Zusammenarbeit von Forschung und Praxis sind an der FVA beide Bereiche abgedeckt. Die Herdenschutzberatung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die stetig aktualisiert werden, sowie auf den Praxiserfahrungen aus über 800 durchgeführten Beratungen (Stand Ende 2024). Ein Austausch mit Nutztierhaltenden findet beispielsweise in der AG Luchs und Wolf, in Projekten und bei Veranstaltungen statt.

Die Herdenschutzberatung wird fortlaufend evaluiert, um Struktur, Organisation und Inhalte der Beratung stetig zu optimieren.

Die Herdenschutzberatung wird von Tierhaltenden durchgeführt, die im Rahmen eines Werkvertrags für die FVA tätig sind. Diese Beratenden sind durch ihre eigene Nutztierhaltung, Beratungserfahrung und regelmäßige Fortbildungen intensiv im Thema Herdenschutz geschult. Die Zuständigkeit der Beratenden ist nach Regionen aufgeteilt.

Ziel der Herdenschutzberatung ist es, Betriebe bei der Auswahl von praktikablen Herdenschutzmaßnahmen zu unterstützen. Durch das Beratungs- und Informationsangebot soll erreicht werden, dass Nutztierhaltende in Baden-Württemberg ihre Tiere nach aktuellem Kenntnisstand bestmöglich schützen können und dabei von den vorhandenen Fördermöglichkeiten profitieren. Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere sollen dadurch nur noch die Ausnahme darstellen.

Inhaltlich ist die Herdenschutzberatung an die aktuellen Gegebenheiten des Betriebes angepasst – also z. B. an die jeweilige Nutztierart, die Haltungsform und die aktuell verwendeten Zäune.

In einem ersten Schritt analysieren die Beratenden mit den Nutztierhaltenden den Status quo. Dabei wird herausgearbeitet, wo Handlungsbedarf besteht und welche Möglichkeiten zur Umsetzung von Herdenschutz in Frage kommen. Die Weidetierhaltenden wägen dann gemeinsam mit dem Herdenschutzberatenden ab, mithilfe welcher Maßnahmen die Herausforderungen der jeweiligen Fläche am effizientesten gelöst werden können.

Interessierte können über das Kontaktformular einen Beratungstermin anfragen. Auch eine Anfrage per Mail oder Telefon ist möglich. Die Terminkoordination für die Beratungen findet zentral durch die Mitarbeitenden der FVA statt.
Im Kontaktformular geben die Betriebe an, für welche Nutztiere und Haltungsformen eine Beratung gewünscht wird.

Die Erstberatung findet immer telefonisch statt. Dabei werden auf Grundlage der Betriebsdaten mögliche Schutzmaßnahmen besprochen.

Wenn die Fragestellungen oder Bedingungen komplex sind, folgt eine Vor-Ort-Beratung durch die Beraterinnen oder Berater. Nach Bedarf werden weitere Akteure (z. B. Untere Naturschutzbehörde) hinzugezogen. Im Nachgang an die telefonische bzw. Vor-Ort-Beratung erhält der Betrieb ein Beratungsprotokoll. Es finden sich darin neben allgemeinen Hinweisen betriebsindividuelle Umsetzungstipps und detaillierte Informationen zu den besprochenen Herdenschutzmaßnahmen.

Ablauf einer Herdenschutzberatung

Anfrage
→ per Kontaktformular der FVA (bevorzugt)
→ per Mail, Telefon, Post

Vorbereitung
→ Terminvereinbarung
→ Zusendung weiterer Informationen zum Herdenschutz und zur Beratung

Telefonische Herdenschutzberatung
→ Kontaktaufnahme durch Herdenschutzberater/in

Nachbereitung
→ Zusendung eines ausführlichen Beratungsprotokolls mit betriebsspezifischen Empfehlungen
→ ggf. weiterführende Informationen zum Antrag (z. B. Kontaktperson Landkreis)
→ ggf. weiterführende Fachinformationen

Optional: Vor-Ort-Beratung
→ Besprechung der Inhalte der telefonischen Beratung vor Ort
→ Einbezug weiterer Akteurinnen und Akteure (z. B. Naturschutz, Sachbearbeitung)

Herdenschutz lässt sich nicht von heute auf morgen umsetzen: Oft geht es um langfristige Investitionen in den Betrieb. Je nach Maßnahme ist der Weg von der Planung bis zur Umsetzung daher sehr aufwendig. Besonders bei der Installation von Zäunen kann der Prozess mehrere Monate beanspruchen. Das kann viel Geduld kosten, doch der Aufwand für den Herdenschutz lohnt sich! Er trägt entscheidend dazu bei, das Risiko von Wolfsübergriffen zu verringern.

Optionale Schritte nach der Beratung:

  • Vorschläge aus Beratungsprotokoll durchgehen, z. B. zu Material oder Zauntyp
  • Sorgfältige Planung der anstehenden Maßnahme
    1. Sind langfristige Umstrukturierungen im Betrieb notwendig, um Herdenschutz optimal zu integrieren? Beispielsweise Verlegung Zauntrassen oder Neuaufteilung Weideflächen
    2. Muss die Maßnahme ggf. über mehrere Jahre aufgeteilt werden, da die maximale Förderhöhe von 30.000 €/Jahr überschritten wird? Welche Maßnahmen werden priorisiert?
    3. Sind Abstimmungen mit der Gemeinde oder benachbarten Flächeninhabenden notwendig?
  • Zaunhersteller auswählen und Angebote anfragen oder
  • Zaunbaufirma kontaktieren (Liste mit Unternehmen kann bei der Herdenschutzberatung angefragt werden)
  • Antrag auf Förderung bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde stellen
  • Zaunbau bei Hobbytierhaltung/nicht privilegierter Landwirtschaft: In Rücksprache mit der UNB einen Bauantrag stellen
  • Nach Zusage Förderung: Zaunbau mit Zaunbaufirma organisieren, ggf. Zeit für Zuarbeiten im Gelände einplanen, z. B. für das Ausbessern der Zauntrasse
  • Pflege des Zaunes über den Jahresverlauf einplanen (Antrag auf Förderung des Mehraufwands möglich)

Schritte von der Planung zur Umsetzung eines wolfsabweisenden Zauns

Grundlage sind die Fördervorgaben und die Vorgaben zum Grund- und empfohlenen Schutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM). Hier finden Sie eine Kompaktgrafik mit schemenhafter Darstellung der Schritte.

Planung

  • Vorgaben zu Grund- und empfohlenem Schutz beachtet (Umweltministerium)
  • Vorhandenes Zaunmaterial begutachtet
  • Antragsunterlagen gesichtet (Untere Naturschutzbehörde)

Antrag

  • Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des entsprechenden Landkreises eingereicht

Herdenschutzberatung (optional)

  • Beratung von Nutztierhaltenden zu betriebsspezifischen Herdenschutzmaßnahmen (zunächst telefonisch, ggf. vor Ort)
  • Beratung von Behörden bei spezifischen Fragestellungen und Rückfragen

Bescheid

  • positiven Bescheid erhalten

Initialisierung

  • Material beschafft
  • ggf. Zaunbaufirma beauftragt

Umsetzung

  • Zaun installiert
  • Zaun regelmäßig kontrolliert und instand gesetzt
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