Monitoring Wolf

Das Wolfsmonitoring liefert wichtige Erkenntnisse zu Verbreitung, Populationsgröße und Sozialstruktur (u. a. Rudel, Paare, Einzelwölfe) der Wölfe im Land. Es bildet eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Managementmaßnahmen, wie beispielsweise die Ausweisung von Fördergebieten für Wolfsprävention und Herdenschutz.

Die FVA ist vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) beauftragt, das bundeslandweite Wolfsmonitoring durchzuführen. Der Arbeitsbereich Luchs und Wolf erfasst, bewertet und dokumentiert Hinweise und begleitet so die Rückkehr des Tieres nach Baden-Württemberg nach wissenschaftlichen Standards.

Wolfsvorkommen in Baden-Württemberg und Deutschland

In Baden-Württemberg sind derzeit vier sesshafte männliche Wölfe bestätigt (Stand: Mai 2025). Eine Zuwanderung von Fähen (weibliche Wölfe) und die Gründung von Rudeln ist jederzeit möglich.

Besetzung neuer Territorien (Infokasten)

Junge Wölfe wandern in der Regel im Alter von ein bis zwei Jahren von ihrem Rudel (Familienverbund) ab, um sich ein eigenes Territorium zu suchen. Dieses muss ausreichend Nahrung und Rückzugsraum bieten. In Mitteleuropa umfasst ein solches Gebiet durchschnittlich zwischen 100 und 300 km². Ein Territorium wird von maximal einem Rudel beansprucht. Ein Rudel besteht aus dem Elternpaar, dem Nachwuchs des Vorjahres und den Welpen. Im Durchschnitt sind das sechs bis acht Tiere. Territorien werden gegen fremde, geschlechtsreife Wölfe verteidigt.

Abgesehen von den wenigen sesshaft gewordenen Tieren wurden in Baden-Württemberg die meisten Wölfe nur einmal oder über kurze Zeiträume erfasst. Teilweise konnte eine Abwanderung durch spätere Nachweise in anderen Bundesländern oder Ländern bestätigt werden. Eine detaillierte Übersicht aller nachgewiesenen Individuen in Baden-Württemberg kann dieser Tabelle entnommen werden.

Kennzeichnung von Wölfen

Jeder genetisch nachgewiesene Wolf erhält durch das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik eine individuelle Kennzeichnung bestehend aus "GW" für „Genetik Wolf“, einer laufenden Nummer und dem Geschlechtskürzel "m" für "male" bzw.  "f" für "female".

Der Statusbericht „Wolfsmonitoring Baden-Württemberg” (siehe Infomaterial) liefert jährlich Daten zur Meldestatistik, zur Zahl der nachgewiesenen Wolfsindividuen sowie zu aktuellen Entwicklungen. Ein Monitoringjahr erstreckt sich vom 1. Mai eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres. Dieser Zeitraum orientiert sich an der Fortpflanzungsökologie der Wölfe und deckt jeweils einen Reproduktionszyklus ab.

Über eine Anmeldung bei der „Info-Mail Wolfsmonitoring“ des Umweltportals erhalten Interessierte aktuelle Informationen zu Rissereignissen und Wolfsnachweisen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg veröffentlicht über diesen Weg alle C1-Nachweise, also Nachweise, die zweifelsfrei die Anwesenheit eines Wolfes bestätigen. Zu diesen gehören genetische Befunde, Totfunde sowie Foto- und Videoaufnahmen.

Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) stellt umfassende Monitoringdaten für ganz Deutschland zur Verfügung. Die Daten zum aktuellen Monitoringjahr sind vorläufig und können sich ändern.

War hier ein Wolf? Hinweise erkennen

Sichtungen, Fotofallenbilder, Risse, Losung (Kot), Urin und Fährten können auf die Anwesenheit eines Wolfes hinweisen. Meldungen aus der Bevölkerung sind ein wertvoller Bestandteil des Monitorings.

Wolf melden

Das Video „Fährten dokumentieren“ und das Informationsblatt „Hinweise erkennen“  bieten Hilfestellungen, um Hinweise zu erkennen und bestmöglich für eine Meldung bei der FVA zu dokumentieren.

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Erfassung und Bewertung von Hinweisen

Das von der FVA durchgeführte Wolfsmonitoring in Baden-Württemberg erfolgt nach den bundeseinheitlichen Monitoringstandards des BfN.

Dabei werden Hinweise anhand der sogenannten SCALP-Kriterien bewertet (siehe Infokasten).

Bei der Arbeit wird das Team der FVA durch die Wildtierbeauftragten der Landkreise sowie geschulte Netzwerkpersonen unterstützt.

Infokasten SCALP-KRITERIEN

  • C1 (eindeutiger Nachweis): „Hard facts“ wie Totfunde, Fotos/Videos, Fänge oder genetische Nachweise
  • C2 (bestätigter Hinweis): von Experten überprüfte und bestätigte Hinweise wie Risse, Haare, Kotfunde oder Trittsiegel
  • C3 (unbestätigter Hinweis): alle Beobachtungen und Lautäußerungen sowie von der Allgemeinheit gemeldete Risse, Haare, Kotfunde oder Trittsiegel, die nicht von Experten überprüft werden konnten
  • Negativ: Luchs oder Wolf kann als Verursacher ausgeschlossen werden
  • k. B. m. (Keine Bewertung möglich): Hinweise, zu denen aufgrund fehlender Mindestinformationen keine Einschätzung möglich ist

Methoden im Wolfsmonitoring

Beim passiven Monitoring werden Hinweise aus der Bevölkerung erfasst, überprüft und bewertet. Dabei kann es sich um Sichtungen, Risse, Fotos/Videos, Losungen (Kot), Fährten und Totfunde handeln. Je nach Hinweisart und -zeitpunkt werden unterschiedliche Methoden zur Bewertung herangezogen, beispielsweise der Abgleich von Fotos und Videos oder die Durchführung einer Risskontrolle vor Ort mit Entnahme von genetischem Material („Rissabstrich“).

Das passive Monitoring wird bei Bedarf ergänzt. Im Rahmen eines aktiven Monitorings werden gezielt Hinweise wie Fährten und Losungen gesucht oder Kamerafallen eingesetzt. Die FVA arbeitet hierbei eng mit den örtlichen Wildtierbeauftragten, Behörden und der Jägerschaft zusammen. Das aktive Monitoring generiert zusätzliches Wissen (z. B. Reproduktionsnachweise, Rudelgröße) und ermöglicht eine Optimierung des Wolfsmanagements (z. B. Kommunikation) auf lokaler Ebene.

In begründeten Einzelfällen kann die Telemetrie einzelner Wolfsindividuen als ergänzende Methode zielführend sein. Dabei werden die Tiere mit Peilsendern ausgestattet. Bei Wölfen kommen hierfür in der Regel GPS-Halsbandsender zum Einsatz. Die Telemetrie kann sinnvoll sein, um detaillierte Einblicke in das Wolfsverhalten zu gewinnen oder Managemententscheidungen durch ein räumlich fein aufgelöstes Monitoring vorzubereiten oder zu überprüfen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind in Baden-Württemberg keine Wölfe besendert.

Genetisches Material wie Rissabstriche, Kot oder Urin mit Verdacht auf Wolf wird durch die FVA zur DNA-Untersuchung an das nationale Referenzlabor, das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik,  weitergegeben.

Sind im Fall von tot aufgefundenen Wild- oder Nutztieren weitergehende pathologische Untersuchungen zielführend, werden diese nach Rücksprache mit den Tierhalterinnen und -haltern bzw. Jagdausübungsberechtigten an einem der drei Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Baden-Württembergs oder am Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt (STUA) durchgeführt.

Tot aufgefundene Wölfe werden in den CVUAs oder im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin (IZW) untersucht. Wenn am Fundort eine illegale Tötung nicht ausgeschlossen werden kann, wird die Polizei einbezogen.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Monitoring, dem Herdenschutz und anderen Aspekten des Zusammenlebens mit dem Wildtier in unserem Kulturraum finden Sie auf den Unterseiten und beim Infomaterial.

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