Strukturen des Wolfsmanagements in Baden-Württemberg

Mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und der einhergehenden Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist seit April 2026 das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) für den Wolf in Baden-Württemberg zuständig.

Innerhalb des Fördergebietes Wolfsprävention Schwarzwald können Tierhaltende die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen bei den unteren Naturschutzbehörden beantragen.

Die Arbeitsgruppe Luchs und Wolf Baden-Württemberg (AG Luchs und Wolf) ist ein beratendes Gremium. Sie wurde im Jahr 2004 - damals noch unter dem Namen „AG Luchs“ – gegründet. In der Arbeitsgruppe kommen Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft, Tourismus, Verwaltung und Forschung zusammen. Die AG trifft sich anlassbezogen, in der Regel zweimal im Jahr, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Interessensgruppen und Verwaltungen im Wolfs- und Luchsmanagement und auf Fachebene zu erörtern.

Die FVA ist durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) mit dem Monitoring der Wölfe, der Herdenschutzkonzeption sowie mit dem Wissenstransfer beauftragt.

Der Arbeitsbereich Luchs und Wolf erfasst und dokumentiert die Rückkehr des Wolfes nach Baden-Württemberg. Informationen zu den Arbeitsmethoden und Ergebnissen (Territorien, Individuen) finden Sie auf der Unterseite Monitoring.

Durch die Koordination der Herdenschutzberatung werden durch den Arbeitsbereich wissenschaftliche Empfehlungen mit starkem Praxisbezug für den Herdenschutz erarbeitet.

Die Aufbereitung und Weitergabe von Informationen aus den Bereichen Monitoring und Herdenschutz für unterschiedliche Zielgruppen gehört ebenso zu den Tätigkeiten des Arbeitsbereichs Luchs und Wolf. Unter Wissenstransfer und Kommunikation wird die Zielsetzung der Informations- und Kommunikationsarbeit erläutert. Zudem stellt die FVA diverse Informationsmaterialien zur Verfügung.   

Die unteren Naturschutzbehörden (UNB) in den Land- und Stadtkreisen sind insbesondere zuständig für die Abwicklung der Förderung wolfsabweisender Präventionsmaßnahmen von Nutztierhaltenden über die Landschaftspflegerichtlinie. Dabei kooperieren sie mit den unteren Landwirtschafts- und Forstbehörden (ULB bzw. UFB). Im Rahmen dieser Tätigkeit informieren sie die Tierhaltenden über die Vorgaben des Grundschutzes und über den empfohlenen Schutz.

Den Regierungspräsidien (RP) sowie der Nationalparkverwaltung in ihrer Funktion als höhere Naturschutzbehörde obliegt die Prüfung und Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen.

Die Trägergemeinschaft „Ausgleichsfonds Wolf“ ist ein Verbändekonsortium bestehend aus NABU, BUND, Landesnaturschutzverband, Stiftung EuroNatur und dem Ökologischen Jagdverband. Es leistet auf freiwilliger Basis Ausgleichszahlungen bei wolfsbedingten Schäden an Nutztieren oder Gebrauchshunden. In Vereinbarung mit dem Land informiert es über förderfähige Herdenschutzmaßnahmen und deren Förderung.

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist für die Meldung und Erfüllung der Berichtspflicht gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie zuständig.

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