Strukturen des Wolfsmanagements in Baden-Württemberg
Der Managementplan Wolf Baden-Württemberg ist das Grundlagenwerk zum Umgang mit den Wölfen im Land. Er wurde unter Beteiligung vieler Akteure erstellt. Er enthält unter anderem Informationen über den Schutzstatus und die Biologie von Wölfen, stellt mögliche Konflikte und Herausforderungen dar und zeigt Zuständigkeiten sowie Managementmaßnahmen auf.
Ministerien
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) ist als oberste Naturschutzbehörde für die Gesamtkoordination des Wolfsmanagements im Land zuständig. Dazu gehört die Erarbeitung von Managementstrategien und Regelungen (z. B. die Ausweisung von Fördergebieten für Wolfsprävention oder den Umgang mit auffälligen Wölfen) sowie die Kommunikation mit betroffenen Interessenverbänden.
Insbesondere bei den Schnittstellen Weidetierhaltung und Jagd findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg statt.
Fördergebiet Wolfsprävention
Innerhalb des Fördergebietes Wolfsprävention Schwarzwald können Tierhaltende die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen bei den unteren Naturschutzbehörden beantragen.
AG Luchs und Wolf
Die Arbeitsgruppe Luchs und Wolf Baden-Württemberg (AG Luchs und Wolf) ist ein beratendes Gremium. Sie wurde im Jahr 2004 - damals noch unter dem Namen „AG Luchs“ – gegründet. In der Arbeitsgruppe kommen Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft, Tourismus, Verwaltung und Forschung zusammen. Die AG trifft sich anlassbezogen, in der Regel zweimal im Jahr, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Interessensgruppen und Verwaltungen im Wolfs- und Luchsmanagement und auf Fachebene zu erörtern.
FVA
Die FVA ist durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) mit dem Monitoring der Wölfe, der Herdenschutzkonzeption sowie mit dem Wissenstransfer beauftragt.
Der Arbeitsbereich Luchs und Wolf erfasst und dokumentiert die Rückkehr des Wolfes nach Baden-Württemberg. Informationen zu den Arbeitsmethoden und Ergebnissen (Territorien, Individuen) finden Sie auf der Unterseite Monitoring.
Durch die Koordination der Herdenschutzberatung werden durch den Arbeitsbereich wissenschaftliche Empfehlungen mit starkem Praxisbezug für den Herdenschutz erarbeitet.
Die Aufbereitung und Weitergabe von Informationen aus den Bereichen Monitoring und Herdenschutz für unterschiedliche Zielgruppen gehört ebenso zu den Tätigkeiten des Arbeitsbereichs Luchs und Wolf. Unter Wissenstransfer und Kommunikation wird die Zielsetzung der Informations- und Kommunikationsarbeit erläutert. Zudem stellt die FVA diverse Informationsmaterialien zur Verfügung.
Untere Naturschutzbehörden
Die unteren Naturschutzbehörden (UNB) in den Land- und Stadtkreisen sind insbesondere zuständig für die Abwicklung der Förderung wolfsabweisender Präventionsmaßnahmen von Nutztierhaltenden über die Landschaftspflegerichtlinie. Dabei kooperieren sie mit den unteren Landwirtschafts- und Forstbehörden (ULB bzw. UFB). Im Rahmen dieser Tätigkeit informieren sie die Tierhaltenden über die Vorgaben des Grundschutzes und über den empfohlenen Schutz.
Höhere Naturschutzbehörde
Den Regierungspräsidien (RP) sowie der Nationalparkverwaltung in ihrer Funktion als höhere Naturschutzbehörde obliegt die Prüfung und Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen.
Trägergemeinschaft Ausgleichsfonds Wolf BW
Die Trägergemeinschaft „Ausgleichsfonds Wolf“ ist ein Verbändekonsortium bestehend aus NABU, BUND, Landesnaturschutzverband, Stiftung EuroNatur und dem Ökologischen Jagdverband. Es leistet auf freiwilliger Basis Ausgleichszahlungen bei wolfsbedingten Schäden an Nutztieren oder Gebrauchshunden. In Vereinbarung mit dem Land informiert es über förderfähige Herdenschutzmaßnahmen und deren Förderung.
LUBW
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist für die Meldung und Erfüllung der Berichtspflicht gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie zuständig.