Waldschutzgebiete

Zu den Waldschutzgebieten nach §32 Landeswaldgesetz zählen in Baden-Württemberg Bannwälder und Schonwälder. Während Bannwälder der natürlichen Entwicklung überlassen werden, ist die waldbauliche Behandlung in Schonwäldern auf ein spezielles Naturschutzziel ausgerichtet.

Das Waldschutzgebietsprogramm umfasst die wissenschaftliche und konzeptionelle Betreuung von Waldschutzgebieten. Hierzu zählen: 

  • Monitoring und Forschung,
  • die fachliche Begleitung von Gebietsausweisungen und  Pflegemaßnahmen,
  • die Beratung von Politik und Verwaltung.

Bannwälder stellen wertvolle Referenzflächen für die Erforschung von natürlichen Prozessen auf die Waldentwicklung und Waldbiodiversität dar. Grundlage hierfür ist ein langfristiges Waldstrukturmonitoring auf systematisch angelegten, dauerhaft vermarkten Stichprobenpunkten, das durch fernerkundungsbasierte Strukturerhebungen ergänzt wird. In ausgewählten Bannwäldern werden zusätzlich floristische und faunistische Daten erhoben. Die Daten liefern Informationen über die strukturelle Entwicklung unbewirtschafteter Wälder und deren Lebensraumeignung für Tier- und Pflanzenarten.

In Schonwäldern finden im Gegensatz zu Bannwäldern gezielte Naturschutzmaßnahmen statt. Einige Tier- und Pflanzenarten sind auf besondere Strukturen angewiesen, die durch Pflegemaßnahmen oder bestimmte (z.B. historische) Waldnutzungsformen gefördert werden können. Schonwälder werden so bewirtschaftet, dass gewünschte strukturelle Bedingungen und damit verbundene seltene Arten oder Lebensgemeinschaften erhalten oder gefördert werden. Schwerpunkt der Forschung in Schonwäldern ist die Quantifizierung der Effektivität biodiversitätsfördernder Maßnahmen zur Erreichung eines Schutzziels.

Warenkorb schließen

Warenkorb

Titel Anzahl Preis
Gesamtpreis: