Weiterentwicklung der Gesamtkonzeption ­Waldnaturschutz

Ausgangssituation

Im Jahr 2014 trat in Baden-Württemberg die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz (GK WNS) in Kraft. Sie ist das Fachkonzept für den Wald, welches die Landesnaturschutzstrategie konkretisiert.

Die GK WNS hat zum Ziel, eine Vielzahl unterschiedlicher naturschutzfachlich-rechtlicher Rahmenbedingungen zu verknüpfen. Dies soll zur Auflösung von Zielkonflikten beitragen und die praktische Umsetzung von Arten- und Biotopschutz erleichtern.

Die bisher gültige GK WNS enthält zehn Ziele, die bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollten (s. "Die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz ForstBW – mit den Waldnaturschutzzielen 2020"). Diese Ziele waren auf den Staatswald ausgerichtet und in diesem verbindlich umzusetzen. Für den Privat- und Körperschaftswald hat die GK WNS lediglich empfehlenden Charakter.

Der Grad der Umsetzung und Zielerreichung der zehn Ziele im Staatswald wurde seitens ForstBW und FVA evaluiert. Dies kann hier nachgelesen werden. Die Evaluierung bietet Anhaltspunkte, was funktioniert hat und an welchen stellen wir die Konzeption weiterentwickeln müssen.

Ziel der Weiterentwicklung der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz

Die noch nicht voll erfüllten Ziele sollen weiter umgesetzt werden. Dazu müssen die bisher bestehenden Umsetzungshemmnisse analysiert und möglichst abgebaut werden.

Eine Kritik an der bestehenden GK WNS ist, dass die zugrundeliegenden Fachkonzepte entgegen der eigentlichen Zielsetzung oft losgelöst voneinander nebeneinander bestehen und kaum verflochten beziehungsweise gegeneinander abgewogen werden. Die Fachkonzepte werden und wurden mit den Zielen und weiteren schon bestehenden Waldnaturschutzinstrumenten (z.B. Alt- und Totholzkonzept sowie Natura 2000 im Wald) verfolgt.

Themen, die sich durch die meisten Ziele durchziehen und in Zukunft mehr Beachtung finden müssen sind beispielsweise:

  • Kommunikation (Information und Dialog),
  • Praxisbezug / Rechtsicherheit in der Praxis,
  • Umgang mit Störungen,
  • Wald und Wasser,
  • Biotopverbund.

Ein zentraler Faktor, der allen Überlegungen des Biotop- und Artenschutzes zugrunde liegen muss, ist der Klimawandel. Er bewirkt dynamische Veränderungen der standörtlichen Eigenschaften, was sich zum Beispiel in Verschiebungen von potenziellen Biotop- und Artvorkommen äußern kann. Entsprechend dynamisch müssen auch die Leitbilder und Maßnahmen der neuen GK WNS mit sich ändernden Umweltfaktoren umgehen können.

Neben dem Klimawandel müssen auch die Besitzverhältnisse der Waldflächen künftig mehr im Fokus stehen: In Baden-Württemberg sind rund ein Viertel der Waldflächen in Landeseigentum. Ein umfassender Biodiversitätsschutz sollte daher auch die Privatwald- und Körperschaftswaldbesitzenden einbinden. Ihre freiwillige Kooperation muss durch angemessene Instrumente zur Information und finanzielle Förderung sowie Kommunikation und Kooperation auf Augenhöhe mit allen relevanten Akteursgruppen gewonnen werden. Entsprechende Instrumente sind im Rahmen der Weiterentwicklung vorzubereiten.

Anfang 2020 wurden die Verwaltungsaufgaben für den Wald in Baden-Württemberg zwischen ForstBW (Staatswald) und der Landesforstverwaltung (Privat- und Körperschaftswald) aufgeteilt. Diese Aufgabenteilung wird sich auch in der Struktur der zukünftigen GK WNS widerspiegeln (s. Abb. 4).

Eine übergreifende Waldnaturschutzkonzeption soll die Zielzustände darstellen, die über alle Waldbesitzarten hinweg anzustreben sind. Umrahmt von diesem gemeinsamen strategisch-politischen Dach sollen besitzartenspezifische Teilkonzeptionen entwickelt werden: Die Landesforstverwaltung konzentriert sich darauf, das Thema durch Information, verständliche Formulierungen und Abläufe, sowie Förderung für Waldbesitzende attraktiv zu machen. Für den Staatswald – und damit ForstBW – bleibt die Umsetzungsverbindlichkeit bestehen. Hier kann man sich auf eine möglichst umfassende, fachlich stimmige und effiziente Umsetzung der Maßnahmen konzentrieren. In allen Fällen müssen die notwendigen Ressourcen für eine erfolgreiche Umsetzung bereitgestellt werden.

Als Ergebnis des Weiterentwicklungsprozesses wird eine Konzeption zum Waldnaturschutz auf Landschaftsebene angestrebt, die den Wald in Baden-Württemberg als Ganzes sieht und waldzugehörige Landschaftselemente in die Planung einschließt.

Jedoch werden auch regionale Aspekte berücksichtigt: Aus der Vogelperspektive soll sich ein großes Ganzes ergeben, statt eines Flickenteppichs unzusammenhängender Maßnahmen. Durch räumliche und zeitliche Priorisierung der Maßnahmen sollen die vielfältigen Waldnaturschutzziele im Wald bestmöglich umgesetzt werden können, Zielkonflikte zwischen Waldnaturschutzzielen und Ökosystemleistungen werden möglichst umfassend gelöst. So soll ein „größtmöglicher Gesamtnutzen“ aller Ökosystemleistungen gewährleistet werden. Die Zielvorgaben müssen dabei regional so konkret sein, dass die lokal Verantwortlichen konkrete Maßnahmen ableiten können und auch Kriterien für eine Wirkungskontrolle gegeben sind. Die Waldnaturschutzkonzeption muss die unterschiedlichen Aufgaben von der Landesforstverwaltung (LFV) und ForstBW berücksichtigen.

Stand des Projekts

In verschiedenen Workshops und Facharbeitsgruppen wurde die Perspektive verschiedenster Akteurinnen und Akteure rund um den Wald eingeholt. Eine Kombination dieser Blickwinkel, fachlicher Expertise aus Verwaltung und Forschung sowie Erfahrungswissen aus dem letzten Jahrzehnt Waldnaturschutz in Baden-Württemberg wurde zusammengebracht, um den allgemeinen Teil der weiterentwickelten Waldnaturschutzkonzeption für das Land Baden-Württemberg zu entwickeln (s. Abb. 4). Dieser Teil wird aktuell abgeschlossen.

Derzeit wird in weiteren Arbeitsgruppen ausgearbeitet, wie die Ziele praxisgerecht umgesetzt werden können. Dazu werden sowohl die fachlichen Grundlagen auf die tatsächliche Umsetzbarkeit ausgerichtet als auch die Querschnittsthemen wie Kommunikation, Beratung, Dokumentation und Förderung ausgearbeitet und angepasst. Die Arbeitsgruppen stellen konkrete Maßnahmen zusammen und wie die Zielerreichung der Konzeption überprüft werden kann.

Die neue Waldnaturschutzkonzeption wird noch 2024 in Kraft treten.

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