Aktionsplan Wildkatze

Die Rückkehr der Wildkatze in ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet sowie die Sicherung einer langfristig überlebensfähigen Population wird heutzutage stark von fachlichen Grundlagen zum Umgang mit der Wildkatze sowie vom Verständnis und der Akzeptanz der Menschen beeinflusst. Ziel des Aktionsplans ist es, relevante Zielgruppen für die Bedürfnisse der Wildkatze zu sensibilisieren und gemeinsam mit verschiedenen Akteuren sinnvolle Fördermaßnahmen zu entwickeln. Um einen Wissenstransfer in die Praxis zu gewährleisten, werden Informationen sowie Empfehlungen für die Bereiche Waldwirtschaft, Jagd, Tierschutz sowie den Biotopverbund übersichtlich zusammengestellt.

Der „Aktionsplan Wildkatze in Baden‐Württemberg“ wird momentan erarbeitet und soll alle wichtigen Informationen zur Wildkatze in Baden-Württemberg beinhalten sowie Handlungsempfehlungen konkret zusammenfassen und kann somit als „Nachschlagewerk“ dienen. Zusätzlich wird eine Flächenkonzeption erarbeitet, welche potenzielle Wildkatzenlebensräume in Baden-Württemberg aufzeigt und somit eine Priorisierung von Maßnahmen der verschiedenen Handlungsfelder ermöglichen soll.

Ziele des Aktionsplans Wildkatze

  • Sicherung und Vernetzung bestehender Wildkatzenvorkommen und Gewährleistung einer natürlichen Wiederausbreitung.
  • Schutz und Aufwertung des Lebensraumes
  • Reduktion der Mortalität
  • Reduktion der Hybridisierung
  • Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes zur Wildkatzenökologie
  • Verbesserung von Kenntnis, Popularität und Akzeptanz des Wildkatzenschutzes

Handlungsfelder

Für die jeweiligen Handlungsfelder werden momentan im Rahmen des Projektes Materialien erstellt, die den jeweiligen Zielgruppen als Leitfaden zur Umsetzung von Managmentmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Die Wildkatze unterliegt nach §7 Jagd –und Wildtiermanagementgesetz dem Schutzmanagement im für Baden‐Württemberg. Die Jägerinnen und Jäger tragen in ihren Revieren im Rahmen des Monitorings und der Hege eine hohe Verantwortung für den Erhalt der Wildkatze.

Trotz ihrer Anpassungsfähigkeit gilt die Wildkatze als eine Charakterart naturnaher und störungsarmer Waldgebiete. Sie benötigt ausreichenden Strukturreichtum in unterschiedlichen Ausprägungen: stehendes, sowie liegendes Totholz, Wurzelteller oder Höhlenbäume können ihr beispielsweise als Rückzugsräume und Jungenaufzuchtstätten dienen. Auch Freiflächen mit einem ausreichenden Rand‐Linien‐Anteil stellen ein wichtiges Strukturmerkmal dar und dienen vor allem zur Nahrungssuche. Störungs‐ und Gefährdungsursachen der Wildkatze können im Wald gezielt minimiert werden und unterschiedlich aufwändige Maßnahmen können die Habitatqualität von Wäldern erheblich verbessern. Des Weiteren ist die Wildkatze im Rahmen der Waldnaturschutzkonzeption Baden‐Württemberg eine wichtige Waldzielart, was bedeutet, dass bei der Waldbewirtschaftung die Lebensraumanforderungen entsprechend berücksichtigt und integriert werden.

Außerhalb des Waldes dient die Wildkatze als Indikatorart für den Grad der Vernetzung von Waldlebensräumen. Wildkatzen wagen sich nur wenige hundert Meter ins Offenland, weshalb sowohl für die Ausbreitung und Erschließung neuer Lebensräume als auch für kleinere Streifzüge Gehölzstrukturen, die ausreichend Deckung bieten, notwendig sind. Um eine Rückkehr in noch unbesiedelte Gebiete zu ermöglichen, ist eine Schaffung von Korridoren deshalb unabdingbar. Zusätzlich stellt die Zerschneidung der Landschaft und die damit verbundene straßenbedingte Mortalität heutzutage eine der Hauptgefährdungsursachen der Wildkatze dar.

Immer wieder kommt es während der Aufzuchtzeit zwischen April und Ende September zur versehentlichen Mitnahme von jungen Wildkatzen. Solche Fälle von Wildkatzenfindelkindern häufen sich in den letzten Jahren sowohl in Baden‐Württemberg als auch in anderen Bundesländern. Die Zuständigkeiten sowie der artgerechte Umgang mit solchen Fundtieren sind jedoch noch nicht einheitlich geklärt und somit werden diese Einzelfälle im Rahmen des Wildtiermonitorings der FVA individuell bearbeitet. Oft besteht Unwissen, was bei solch einem Fall zu tun ist. In jedem Fall ist jedoch unmittelbares Handeln notwendig, um den Gesundheitszustand des Jungtiers nicht zu gefährden und eine spätere Auswilderung möglich zu machen.

Eine weitere Gefahrenquelle für die Wildkatze in Baden-Württemberg sind verwilderte Hauskatzenpopulationen. Zum einen besteht die Möglichkeit der Hybridisierung mit diesen verwilderten Hauskatzen, zum anderen die versehentliche Kastration von Wildkatzen bei Kastrationsaktionen.

Sowohl bei der Jungkatzen- als auch der Hauskatzenproblematik gilt es, Personen, die in regelmäßigem Umgang mit Katzen stehen (beispielsweise Tierärzte und -ärztinnen, Mitglieder von Katzenschutzvereinen oder Beschäftigte von Tierheimen) für das Vorkommen der Wildkatze zu sensibilisieren.

Weiterführende Informationen

  • Sonderprogramm Biologische Vielfalt: Die Wildkatze - Zielart für den Biotopverbund
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