Fortschreibung und Weiterentwicklung des Generalwildwegeplans Baden-Württemberg

Das JWMG, § 46 Generalwildwegeplan (2), sieht vor, dass die Oberste Jagdbehörde den Generalwildwegeplan unter Beteiligung wissenschaftlicher Einrichtungen alle zehn Jahre oder bei besonderer Veranlassung erstellt. Die erste Aufstellung des GWP als wissenschaftlich basierte, ökologische Fachgrundlage für einen gesetzlich geforderten, länderübergreifenden Biotopverbund erfolgte in 2010 durch das Kabinett. Fachlich begründet sich eine Fortschreibung aus der Notwendigkeit, die Funktionen des GWP in Bezug auf Auswirkungen einer sich permanent verändernden Landschaft zu aktualisieren sowie zwischenzeitlich verbesserte bzw. neue relevante Datengrundlagen oder infrastrukturelle Entwicklungen zu berücksichtigen. Ziel ist dabei keine grundsätzliche Neuberechnung bzw. Verortung der 2010 erstmals eingeführten (Wildtier-) Ausbreitungskorridore, sondern vielmehr eine fachliche Vertiefung und Präzisierung des GWPs im Sinne qualitativer Verbesserungen vorzunehmen, um damit eine Anwendung zu erleichtern.
Project number: 1730
Start: 2020
Research Focus: Biodiversität und Genetik
End: 2023
Lead: Martin Strein - Department: FVA-Wildtierinstitut
Working fields: Wildtierökologie (2016 - 2020)
Involved Departments: Waldnaturschutz (Daten, ggf. Analysen), FVA-Wildtierinstitut
Employees: Martin Strein (Lead), Raphael Kögel (Substitute Lead)
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