Fortschreibung und Weiterentwicklung des Generalwildwegeplans Baden-Württemberg

Das JWMG, § 46 Generalwildwegeplan (2), sieht vor, dass die Oberste Jagdbehörde den Generalwildwegeplan unter Beteiligung wissenschaftlicher Einrichtungen alle zehn Jahre oder bei besonderer Veranlassung erstellt. Die erste Aufstellung des GWP als wissenschaftlich basierte, ökologische Fachgrundlage für einen gesetzlich geforderten, länderübergreifenden Biotopverbund erfolgte in 2010 durch das Kabinett. Fachlich begründet sich eine Fortschreibung aus der Notwendigkeit, die Funktionen des GWP in Bezug auf Auswirkungen einer sich permanent verändernden Landschaft zu aktualisieren sowie zwischenzeitlich verbesserte bzw. neue relevante Datengrundlagen oder infrastrukturelle Entwicklungen zu berücksichtigen. Ziel ist dabei keine grundsätzliche Neuberechnung bzw. Verortung der 2010 erstmals eingeführten (Wildtier-) Ausbreitungskorridore, sondern vielmehr eine fachliche Vertiefung und Präzisierung des GWPs im Sinne qualitativer Verbesserungen vorzunehmen, um damit eine Anwendung zu erleichtern.
Projektnummer: 1730
Beginn: 2020
Forschungsschwerpunkt: Biodiversität und Genetik
Ende: 2023
Leitung: Martin Strein - Abteilung: FVA-Wildtierinstitut
Arbeitsbereiche: Wildtierökologie (2016 - 2020)
Beteiligte Abteilungen: Waldnaturschutz (Daten, ggf. Analysen), FVA-Wildtierinstitut
Mitarbeitende: Martin Strein (Leitung), Raphael Kögel (stellvertr. Leitung)
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