Windenergie und Auerhuhn

Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn

Liebe Besucherinnen und Besucher,

diese Seite wird zur Zeit überarbeitet. Informationen zur Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn erhalten Sie auch unter: www.rp.baden-wuerttemberg.de/themen/energie/windenergie

Bei der Planung von Windenergieanlagen im Schwarzwald ist unter anderem das Auerhuhn zu berücksichtigen. Die rechtlichen Hintergründe und eine Zusammenfassung der Thematik sind in einer Präsentation dargestellt (siehe Downloads). Der ungünstige Erhaltungszustand der Auerhuhnpopulation veranlasste die Landesregierung dazu, den "Aktionsplan Auerhuhn" (APA) erarbeiten zu lassen. In diesem 2008 verabschiedeten Plan sind alle Rahmenbedingungen und Handlungsfelder dargestellt, die für die Erhaltung des Auerhuhns im Schwarzwald von Bedeutung sind (siehe Downloads). Auf den Seiten 48 -51 des APA ist das Handlungsfeld „Infrastrukturelle Projekte, Windkraftnutzung“ detailliert erläutert.

Anwendung der Planungsgrundlage

Die von der FVA erarbeitete Planungsgrundlage ist auf der Basis des APA, sowie langjähriger wissenschaftlicher Arbeiten und vorhandener Monitoringdaten (siehe Links) erarbeitet worden. Sie bieten damit eine Orientierung bei der Planung von Windenergieanlagen, stellen aber keine rechtlich verbindliche Festlegung dar. Zudem wird besonders darauf hingewiesen, dass sich die hier dargestellten Grundlagen nur auf das Auerhuhn beziehen und diese sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Vogelschutzgebiete eine Differenzierung der auerhuhnrelevanten Flächen ermöglichen. Alle anderen Arten und Belange sind unabhängig davon zu berücksichtigen.

Bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen und Einzelfallgenehmigungen ist entsprechend den "Hinweisen für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" der LUBW zur Betroffenheit des Auerhuhns auf die Monitoringdaten der FVA zurückzugreifen (siehe Links). Dies bedeutet, dass bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen i.d.R. keine auf das Auerhuhn bezogenen Geländeerhebungen mehr notwendig sind, da die notwendigen Daten bei der FVA vorliegen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind dagegen Geländeerhebungen in den Kategorien 1 bis 3 in Abstimmung mit der FVA erforderlich. Für diese Geländeerhebungen wurde von der FVA eine standardisierte Erhebungsmethodik für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung entwickelt (siehe Downloads).

Fachliche Einschätzung der Thematik Windenergie und Auerhuhn

Hinweise zur Planungsgrundlage Auerhuhn und Windenergie (stand 12.09.2019)

Zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Auerhühner wird zurzeit ein internationales Forschungsprojekt durchgeführt, die Ergebnisse dieses Projektes werden gegebenenfalls die zukünftige Bewertung von Windenergieanlagen in Auerhuhnlebensräumen beeinflussen. Eine eventuelle Anpassung der Bewertung wird im Laufe des Jahres 2020 erwartet.

Seit der Veröffentlichung der Planungsgrundlage Auerhuhn und Windenergie (2012, siehe Links), haben sich die Orientierungswerte, ab dem die Windhöffigkeit eines Standorts für die Windenergienutzung als potentiell ausreichend eingestuft wird, geändert. Mit dem im 2019 veröffentlichten Windenergieatlas Baden-Württemberg wurde auch ein neuer Orientierungswert von 215 W/m² (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 m über Grund) eingeführt. Die Planungsgrundlage Auerhuhn und Windenergie (2012) berücksichtigt noch den alten Orientierungswert von 5,25 m/s in 100m über Grund.

In die Berechnung der neuen Windpotentialflächen in Baden-Württemberg sind auch die Auerhuhn-Kategorien  des Aktionsplans Auerhuhn eingeflossen (www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale). Sobald die langfristige Bewertung von Windenergieanlagen in Auerhuhnlebensräumen (basierend auf den neusten Kenntnissen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Auerhühner und dem aktuellen Populationszustand im Schwarzwald) geklärt ist, wird dies auch in die Planungsgrundlage Auerhuhn und Windenergie sowie die Windpotentialflächen aufgenommen.

Für die Planungsgrundlage Auerhuhn und Windenergie (siehe Links) wurden die windhöffigen Waldflächen (5,25 m/s in 100m über Grund, (bis Mai 2019 gängiger Orientierungswert) im Schwarzwald in die auf S. 50 des APA beschriebenen 4 Kategorien eingeteilt (siehe Tabelle unten). Hauptkriterium für die Beurteilung der Flächen ist ihre Bedeutung für den Erhaltungszustand der Auerhuhnpopulation. Dabei werden aus den in Zusammenarbeit mit den Auerwildhegegemeinschaften und Ornithologen erarbeiteten Monitoringdaten die aktuelle Besiedlung und die Balz-, Brut und Aufzuchtgebiete herangezogen. Aus den in Zusammenarbeit mit der Vogelwarte Radolfzell und der Universität Freiburg durchgeführten genetischen Untersuchungen und Landschaftsanalysen (siehe Downloads: Braunisch et. al 2010) wurden Verbundkorridore und Trittsteinflächen abgegrenzt, die für den genetischen Austausch zwischen den einzelnen Teilpopulationen existentiell sind.

Potentialkarte windhöffiger Waldflächen

Am 29. Mai 2019 wurde der neue Windatlas BW 2019 veröffentlicht. Die Karten sowie der Bericht zum neuen Windatlas wurden im erweiterten Daten- und Kartenangebot des Energieatlas BW bereitgestellt: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas. Die LUBW hat auf Grundlage der Daten des neuen Windatlasses eine Potenzialanalyse für die mögliche Nutzung durch Windenergie in BW durchgeführt. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse stehen im Energieatlas Baden-Württemberg unter folgendem Link zur Verfügung: www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale.

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