Vorsorgendes Konzept für die Gelbbauchunke
Nachdem die Primärlebensräume der Gelbbauchunke (Bombina variegata) – temporäre Kleingewässer in natürlichen Überschwemmungsgebieten von Bächen und Flüssen – durch starken Landnutzungswandel und Veränderungen der Fließgewässerdynamik fast verschwunden sind, bleiben der Gelbbauchunke oft nur Sekundärlebensräume. Diese sind im Offenland Kiesgruben, Tongruben, Steinbrüche und Truppenübungsplätze.
Im Wald sind es die besonnten wassergefüllten Fahrspuren und Pfützen im Wald, die als Sekundärlebensräume aber auch aufgrund ihrer Vernetzungswirkung eine große Bedeutung für den Erhalt der Art haben. Die Waldwirtschaft ist daher gefordert, Konzepte für die Gelbbauchunke zu entwickeln, die ihren integrierten und mit der Waldbewirtschaftung verträglichen Schutz gewährleisten.
In den FFH-Gebieten ist ein Erhaltungsmanagement für die dort geschützten Arten gefordert mit dem Ziel, deren günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Für die fachliche Ausgestaltung und die Umsetzung des Erhaltungsmanagements für die Gelbbauchunke wird von der FVA eine Praxishilfe erstellt. Über die FFH-Gebiete hinaus erscheint ein vorsorgendes Konzept i. S. d. § 44 (4) BNatSchG im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung am besten geeignet, um den dauerhaften und flächendeckenden Erhalt der Gelbbauchunke zu gewährleisten.
Aufgrund ihres Vorkommensschwerpunktes in Süddeutschland trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung für die nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützte Gelbbauchunke, die landesweit – ausgenommen in den Hochlagen - vorkommt. Darüber hinaus wurde im FFH-Bericht 2013 für Baden-Württemberg ein ungünstiger Erhaltungszustand der Art konstatiert. In der Roten Liste Baden-Württembergs ist sie als stark gefährdet eingestuft.
Gemäß Artenschutzrecht (§ 44 BNatSchG) dürfen die lokalen Populationen der Gelbbauchunke im Zuge der Waldbewirtschaftung nicht verschlechtert werden. Beispielsweise können das unbeabsichtigte Töten von Laich durch die Befahrung von wassergefüllten Fahrspuren oder das unvermeidbare Zerstören eines Laichgewässers in einer Rückegasse durch Sanierung Rechtsverstöße darstellen. Mit einem vorsorgenden Konzept können unvermeidbare oder unbeabsichtigte Zugriffe auf eine streng geschützte Art im Zuge der Waldbewirtschaftung bereits im Vorfeld ausgeglichen und somit Verschlechterungen der lokalen Populationen der Gelbbauchunke flächendeckend über die FFH-Gebiete hinaus vermieden werden.
Wesentlicher Inhalt des Konzeptes ist die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an geeigneten potenziellen Laichgewässern im Wald. Die Anzahl an Fortpflanzungsgewässern wird über die Zugriffsintensität durch Sanierung, Befahrung und Grabenunterhaltung ermittelt und kann entweder durch das Belassen von wassergefüllten Fahrspuren innerhalb der Rückegassen oder durch die Neuanlage von Tümpeln außerhalb der Rückegassen erfüllt werden.
Das vorsorgende Konzept soll ab 2021 im Staatswald verpflichtend umgesetzt werden. Eine Anwendungskulisse für das vorsorgende Konzept wird derzeit für den gesamten Staatswald erarbeitet. Für andere Waldbesitzarten stellt das Konzept eine Hilfestellung im rechtlichen und praktischen Umgang mit der Gelbbauchunke dar.