FFH - Berichtspflicht im Wald

In Artikel 11 der FFH-Richtlinie (Fauna Flora Habitat) werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Erhaltungszustand der in Artikel 2 der FFH-Richtlinie genannten Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten der Anhänge II, IV und V zu überwachen und ein geeignetes Monitoring hierfür aufzubauen. Zum Erhaltungszustand muss alle sechs Jahre für die Gesamtvorkommen der Lebensraumtypen und Arten sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebiete berichtet werden.

Ziel ist die langfristige, regelmäßige Beobachtung von Veränderungen der Natura 2000-Schutzgüter. Das Monitoring dient damit zum einen der Bilanzierung von Erfolgen der FFH-Richtlinie, soll aber zum anderen auch den Handlungsbedarf aufzeigen. Zuständig für das Monitoring der dreizehn in Baden-Württemberg vorkommenden Waldlebensraumtypen ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württembeg (FVA) in enger Abstimmung mit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Die Bewertung des Erhaltungszustandes eines Waldlebensraumtyps basiert auf vier Kriterien:

  1. dem aktuellen natürlichen Verbreitungsgebiet (range)
  2. der aktuellen Vorkommensfläche des Lebensraumtyps (area)
  3. seiner qualitativen Ausstattung (structures and functions) sowie
  4. seinen prognostizierten Zukunftsaussichten (future prospects).

Die Bewertungen der einzelnen Kriterien werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemäß einem Ampelschema zu einer Gesamtbewertung je biogeographischer Ebene aggregiert (s. nachfolgende Abbildung).

Das aktuelle Verbreitungsgebiet (range) und die Gesamtfläche (area) der einzelnen Waldlebensraumtypen in Baden-Württemberg werden aus Daten der Bundeswaldinventur, der Forsteinrichtung und der Waldbiotopkartierung, die in zehnjährigem Turnus aktualisiert werden, hergeleitet.

Die beiden großflächigen Buchenwald-Lebensraumtypen (LRT-Codes: 9110, 9130), sowie die beiden Eichen-Hainbuchen-Lebensraumtypen (LRT-Codes: 9160, 9170) und die Bodensauren Nadelwälder (LRT-Code: 9410) werden im Rahmen der BWI³ qualitativ erfasst und bewertet (structures and functions). Für alle anderen Waldlebensraumtypen wurde ein bundesweites Stichprobenmonitoring mit je 63 Stichproben pro Lebensraumtyp eingerichtet und diese anhand bundesweit einheitlicher Kriterien bewertet (BfN-Skripten 480 s. Downloads). In Baden-Württemberg wurden insgesamt 82 Stichprobeflächen eingerichtet und für den EU-Bericht 2019 untersucht.

Die Zukunftsaussichten (future prospects) wurden von einem Expertengremium an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) festgelegt. In die Bewertung der Zukunftsaussichten fließen für die Waldlebensraumtypen ggf. bestehende Beeinträchtigungen und Gefährdungen sowie eine Einschätzung der langfristigen Überlebensfähigkeit ein.

Die Berichtsphase für den dritten nationalen Bericht (1. Bericht 2007, 2. Bericht 2013, 3. Bericht 2019) ist beendet. In Summe haben sich die Waldlebensraumtypen in ihrem Erhaltungszustand kaum verändert. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Waldbiotope einer hohen Habitatkontinuität und einem geringen anthropogenen Veränderungsdruck unterliegen. Veränderungen machen  sich meist erst über einen sehr viel längeren Zeitraum bemerkbar. Landesweit sind acht der dreizehn Waldlebensraumtypen in einem günstigen Erhaltungszustand. Im Vergleich zum Bericht 2013 gibt es zwei Verbesserungen und keine Verschlechterung. Detaillierte Ergebnisse sind im Downloadbereich zu finden.

Für Waldlebensraumtypen, deren Erhaltungszustände landesweit als „ungünstig“ eingestuft wurden (sowohl „gelb-“ als auch „rot- Bewertungen“) gilt streng genommen die Notwendigkeit zur Verbesserung des Erhaltungszustandes. Dem Land kommt die Aufgabe zu, die FFH-Gebiete zu benennen, in denen der Erhaltungszustand verbessert werden soll. Grundlage hierfür können durch das Land ausgearbeitete Biotophilfskonzepte sein, aus denen der Handlungsbedarf sichtbar wird und entsprechende Maßnahmen (ggf. auch außerhalb von FFH-Gebieten) vorgeschlagen werden (s. Wiederherstellung 91U0).

Wiederherstellung "Kiefernwälder der sarmatischen Steppe" (LRT-Code: 91U0)

Im "Nationalen Bericht 2013" wurde der LRT 91U0 als einziger Wald-LRT in BW als "ungünstig-schlecht" ("rot" gemäß Ampelschema) eingestuft. Auf Basis einer biotopscharfen Maßnahmenplanung erfolgt über die betroffenen unteren Forstbehörden eine Maßnahmenumsetzung. Ziel ist die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.

In Baden- Württemberg kommt der Lebensraumtyp 91U0 (Kieferwälder der sarmatischen Steppe) auf etwa 18 Hektar vor. Die Wiederherstellungsmaßnahmen sollen auf insg. 12 Hektar durchgeführt werden, um den Erhaltungszustand nachhaltig zu verbessern. Ziel der Maßnahmen ist es, lebensraumuntypische Gehölze wie z.B. die Buche, Linde, spätblühende Traubenkirsche, unter dem Kiefernschirm zu entfernen. Weiterhin soll der Neophyt Kermesbeere auf den LRT- Flächen entfernt werden, um seltene Arten wie z.B. das Winterlieb oder Wintergrün wiederanzusiedeln.

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