FFH - Berichtspflicht im Wald

In Artikel 11 der FFH-Richtlinie (Fauna Flora Habitat) werden die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes der Schutzgüter, d.h. aller Lebensraumtypen (LRT) und Arten der FFH-Richtlinie (Anhänge I, II und IV), verpflichtet. Auf Basis der Monitoring-Ergebnisse berichten gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten alle 6 Jahre über den Erhaltungszustand der Gesamtvorkommen der Schutzgüter (innerhalb und außerhalb der FFH-Gebiete).

Ziel des Monitorings ist die langfristige, regelmäßige Beobachtung von Veränderungen der Natura 2000-Schutzgüter. Es dient damit zum einen der Bilanzierung von Erfolgen der FFH-Richtlinie, soll aber zum anderen auch den Handlungsbedarf aufzeigen. Zuständig für das Monitoring der dreizehn in Baden-Württemberg vorkommenden Waldlebensraumtypen ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in enger Abstimmung mit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Die Bewertung des Erhaltungszustandes eines Waldlebensraumtyps basiert auf vier Parametern:

  1. dem aktuellen natürlichen Verbreitungsgebiet (range)
  2. der aktuellen Vorkommensfläche des Lebensraumtyps (area)
  3. seiner qualitativen Ausstattung (structures and functions) sowie
  4. seinen prognostizierten Zukunftsaussichten (future prospects).

Die Bewertungen der einzelnen Parameter werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemäß einem Ampelschema zu einer Gesamtbewertung je biogeographischer Region aggregiert (s. nachfolgende Tabelle).

günstigungünstig-unzureichendungünstig-schlechtunbekannt
Alle Kriterien "grün" oder 3 mal "grün" und 1 "unbekannt"Ein Kriterium oder mehr "gelb", aber kein einziges Kriterium "rot"Ein Kriterium oder mehr "rot"Zwei Kriterien oder mehr "unbekannt" in Kombination mit "grün" oder alle Kriterien "unbekannt"

Das aktuelle Verbreitungsgebiet (range) und die Gesamtfläche (area) der einzelnen Waldlebensraumtypen in Baden-Württemberg werden aus Daten der Bundeswaldinventur, sowie der Waldbiotopkartierung, die in zehnjährigem Turnus aktualisiert werden, hergeleitet.

Die beiden großflächigen Buchenwald-Lebensraumtypen (LRT-Codes: 9110, 9130), sowie die beiden Eichen-Hainbuchen-Lebensraumtypen (LRT-Codes: 9160, 9170) und die Bodensauren Nadelwälder (LRT-Code: 9410) werden im Rahmen der BWI³ qualitativ erfasst und bewertet (structures and functions). Für die acht weiteren Waldlebensraumtypen wurde ein bundesweites Stichprobenmonitoring mit je 63 Stichproben pro Lebensraumtyp eingerichtet und diese Stichprobenflächen anhand bundesweit einheitlicher Bewertungsschemata begutachtet (BfN-Skripten 480 s. Downloads). Die Bewertung des Parameters „Strukturen und Funktionen“ basiert dabei auf drei maßgeblichen Kriterien (s. nachfolgende Tabelle):

Bewertungskriterien für LRTWertstufen
Lebensraumtypisches ArteninventarA, B oder C*
Lebensraumtypische HabitatstrukturenA, B oder C*
BeeinträchtigungenA, B oder C*

* A = hervorragende Ausprägung, B = gute Ausprägung, C = mittlere bis schlechte Ausprägung

In Baden-Württemberg wurden insgesamt 82 Stichprobeflächen eingerichtet und diese für den EU-Bericht alle 6 Jahre wiederholt untersucht.

Die Zukunftsaussichten (future prospects) werden aus den Trends der anderen Parameter abgeleitet und von einem Expertengremium an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) validiert. In die Bewertung der Zukunftsaussichten fließen für die Waldlebensraumtypen ggf. bestehende Beeinträchtigungen und Gefährdungen sowie eine Einschätzung der langfristigen Überlebensfähigkeit ein.

Die Berichtsphase für den dritten nationalen Bericht (1. Bericht 2007, 2. Bericht 2013, 3. Bericht 2019) ist beendet. In Summe haben sich die Waldlebensraumtypen in ihrem Erhaltungszustand kaum verändert. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Waldbiotope einer hohen Habitatkontinuität und einem geringen anthropogenen Veränderungsdruck unterliegen. Veränderungen machen  sich meist erst über einen sehr viel längeren Zeitraum bemerkbar. Landesweit sind acht der dreizehn Waldlebensraumtypen in einem günstigen Erhaltungszustand. Im Vergleich zum Bericht 2013 gibt es zwei Verbesserungen und keine Verschlechterung. Detaillierte Ergebnisse sind im Downloadbereich zu finden.

Für Waldlebensraumtypen, deren Erhaltungszustände landesweit als „ungünstig“ eingestuft wurden (sowohl „gelb-“ als auch „rot- Bewertungen“) gilt streng genommen die Notwendigkeit zur Verbesserung des Erhaltungszustandes. Dem Land kommt die Aufgabe zu, die FFH-Gebiete zu benennen, in denen der Erhaltungszustand verbessert werden soll. Grundlage hierfür können durch das Land ausgearbeitete Biotophilfskonzepte sein, aus denen der Handlungsbedarf sichtbar wird und entsprechende Maßnahmen (ggf. auch außerhalb von FFH-Gebieten) vorgeschlagen werden (s. Wiederherstellung 91U0).

Wiederherstellung "Kiefernwälder der sarmatischen Steppe" (LRT-Code: 91U0)

Im nationalen Bericht 2013 wurde der LRT 91U0 als einziger Waldlebensraumtyp in BW als "ungünstig-schlecht" ("rot" gemäß Ampelschema) eingestuft. Auf Basis einer biotopscharfen Maßnahmenplanung erfolgte über die betroffenen unteren Forstbehörden eine Maßnahmenumsetzung auf insgesamt 12 ha. Ziel der Maßnahmen war es, lebensraumuntypische Gehölze wie z.B. die Buche, Linde, spätblühende Traubenkirsche, unter dem Kiefernschirm zu entfernen. Weiterhin wurde der Neophyt Kermesbeere auf entfernt, um seltene Arten wie z.B. das Winterlieb oder Wintergrün wiederanzusiedeln.

Durch die erfolgreiche Maßnahmenumsetzung konnte der Erhaltungszustand im nationalen Bericht 2019 auf „ungünstig-unzureichend“ („gelb“ gemäß Ampelschema) verbessert werden. Aktuell nimmt der Waldlebensraumtyp in BW eine Fläche von rund 19 Hektar ein.

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