Erhaltungsmanagement

In diesem Themenfeld liegt der Schwerpunkt des Arbeitsbereiches in der Konzeptentwicklung für eine im Sinne der Forstbetriebe, aber auch des Naturschutzes gleichermaßen leistbare wie auch erfolgreiche Umsetzung von Natura 2000 im Wald. Dem integrativen Charakter von Natura 2000 folgend zielen die zu entwickelnden Konzepte darauf ab, den günstigen Erhaltungszustand der nach FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie (FFH-RL bzw. VS-RL) geschützten Arten und Lebensraumtypen im Rahmen einer nachhaltigen, die Bedürfnisse dieser Schutzgüter berücksichtigenden Waldbewirtschaftung zu bewahren bzw. wiederherzustellen. Eine wichtige Grundlage für das Erreichen dieses Zieles ist die Abstimmung mit Naturschutz und Landnutzenden durch umfangreiche intensive Gremienarbeit der FVA innerhalb des Landes, aber auch länderübergreifend und auf Bundesebene, wie auch der Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission.

Grundlage des Natura 2000-Gebietsmanagements zur Umsetzung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen sind die Managementpläne für die FFH- und Vogelschutzgebiete. Diese werden in Zuständigkeit der Regierungspräsidien erarbeitet. Der Arbeitsbereich Natura 2000 liefert hierzu auf der Basis von Kartierungen die Artgutachten zu 16 Waldarten in allen Waldbesitzarten zu.

Bis 2020 werden für alle FFH-Gebiete Managementpläne erstellt und danach sukzessive überarbeitet. Die waldrelevanten Inhalte der Pläne sollen in die forstbetrieblichen Planungs- und Steuerungssysteme integriert werden. Hierzu bedarf es fachlicher Ausarbeitungen, z.B. für das forstbetriebliche Handeln und die Pflege der Lebensraumtypen und Arthabitate, wie auch eine alle Besitzarten ansprechende Beratung und ggfls. Koordination. Die hierzu erforderlichen Teilkonzepte werden von der FVA erarbeitet und betreut.

Die sogenannte Waldentwicklungstypen-Richtlinie von ForstBW (WET-RL) wurde durch das Regierungspräsidium Freiburg 2014 überarbeitet. Als Teil der Anpassung wurde das waldbauliche Handeln FFH-konform weiterentwickelt. Die Bewirtschaftung von Wäldern nach den Vorgaben der WET-RL ermöglicht damit ein im Einklang mit den Natura 2000-Erhaltungszielen stehendes Management. Eine Verschlechterung durch waldbauliche Maßnahmen kann somit vermieden werden.

Auch die Pflegehinweise für alle Biotope im Wald wurden FFH-konform überarbeitet (zurzeit in Abstimmung). Mit dem Papier werden die naturschutzfachlichen Anforderungen an die Pflege von Biotopen, die gleichzeitig auch FFH-Lebensraumtypen sind, in das Biotoppflegekonzept integriert.

Für rund 50 Arten des Anhangs II der FFH-RL und des Anhangs I der VS-RL, die im Wald vorkommen, wurden von der FVA alle für das jeweilige Artmanagement im Wald erforderlichen Informationen auf jeweils zwei Seiten zusammengetragen. Damit sollen die Forstbetriebe mit der notwendigen Fachkompetenz ausgestattet und ein im Hinblick auf die Erhaltungsziele umsichtiges Management gewährleistet werden (zurzeit in der Endabstimmung).

Die FVA unterstützt das Regierungspräsidium Freiburg bei der Weiterentwicklung der Forsteinrichtung zu einem „integrierten Bewirtschaftungsplan“ im Sinne des Art.6, Absatz 1 der FFH-RL. Durch die Integration und Verknüpfung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen mit der forstbetrieblichen Planung wird eine abgestimmte, die Erhaltungsziele berücksichtigende Waldbewirtschaftung sichergestellt. Hierfür notwendige fachliche Grundlagen werden auch durch die Waldbiotopkartierung beigesteuert.

Ein weiterer, auf den bisher dargestellten Teilkonzepten aufsetzender Baustein ist ein zur Zeit in Bearbeitung befindliches Beratungskonzept, mit dem sichergestellt werden soll, dass die in den Forstbetrieben eines Natura 2000-Gebietes umzusetzenden Maßnahmen zielgerichtet und effizient sind. Für jeden Naturraum, für die einzelnen Natura 2000-Gebiete wie auch für die Schutzgüter werden Prioritäten definiert. Die durchzuführenden Maßnahmen können dadurch sehr viel besser und wirtschaftlicher einen Beitrag zur Bewahrung bzw. Wiederherstellung des „günstigen Erhaltungszustandes“ leisten. Auch können durch die Beratung die betrieblichen Freiheiten besser ausgelotet und Rechtssicherheit hergestellt werden.

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