Pilot-Umsetzung des „Natura 2000-Gebietsmanagements Wald“

Das seit 2018 entwickelte Beratungskonzept des „Natura 2000-Gebietsmanagements Wald“ wird ab Juli 2023 beispielhaft in vier Natura 2000-Gebieten des Landes implementiert. Dafür werden in dieser Pilotphase an den zuständigen Unteren Forstbehörden aus Mitteln der Waldstrategie „Natura 2000-Gebietsmanager/-innen Wald“ eingesetzt, welche das Konzept im Echtbetrieb umsetzen, indem sie die in den Natura-Gebieten ansässigen Forstbetriebe zum Erhaltungsmanagement der vorkommenden Schutzgüter beraten.

Das FVA-Projekt zum „Betriebsübergreifenden Management der Wälder in Natura 2000-Gebieten“ wird durch das Sonderprogramm des Landes zur Stärkung der biologischen Vielfalt gefördert. Wesentlicher Inhalt ist die Entwicklung des Konzeptes „Natura 2000-Gebietsmanagement Wald“. Mit diesem neuen Planungs- und Steuerungsinstrument möchte die Landesforstverwaltung die Waldbesitzenden in der Umsetzung der Natura 2000-Managementpläne im Wald unterstützen.

Beratung zu Natura 2000 und Waldnaturschutz

Den Kern bildet hierbei ein Beratungsangebot für die Forstbetriebe durch naturschutzfachlich wie forstbetrieblich kompetente Ansprechpersonen auf Kreisebene. Diese den Unteren Forstbehörden (UFB) zugeordneten „Natura 2000-Gebietsmanagerinnen und -manager Wald“ sind über die Beratung zum Natura 2000-Erhaltungsmanagement hinaus auch mit allen weiteren Fragen des Waldnaturschutzes betraut. Sie steuern die betrieblichen Interessen mit den Anforderungen aus dem Erhaltungsmanagement auf Natura 2000-Gebietsebene aus. Dafür werden – aufbauend auf einer gebietsspezifischen Schwerpunktsetzung mittels eines Ansatzes zur Priorisierung der Dringlichkeiten im Erhaltungsmanagement sowie Zuordnung betrieblicher Verantwortlichkeiten für die einzelnen Schutzgüter – im Rahmen einzel- wie auch überbetrieblicher Beratung die Erhaltungsmaßnahmen der Managementpläne räumlich und inhaltlich konkretisiert. Auch die Beratung zu Fördermöglichkeiten ist dabei umfasst.

Vorteile der Koordination auf Gebietsebene

Das Erhaltungsmanagement überbetrieblich zu koordinieren, indem sämtliche Betriebe mit schutzgutspezifischer Verantwortlichkeit gemeinsam beraten werden, birgt große Potentiale für effiziente Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungsziele und gleichzeitig für erweiterte, weil kooperative Handlungsspielräume der Akteure auf Gebietsebene.

Durch die Beratung und die ausgesteuerte Maßnahmenumsetzung durch die Forstbetriebe wird die Natura 2000-konforme Bewirtschaftung der Wälder auf Gebietsebene gewährleistet.

Die Naturschutzverwaltung wird intensiv in das Gebietsmanagement Wald einbezogen, indem die Abstimmung über gebietsspezifische Handlungsschwerpunkte vorgenommen und der regelmäßige Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde gesucht wird. Die Expertise ehrenamtlicher Arten- und Biotopspezialist/-innen wird ebenfalls aktiv eingebunden.

Stärkung der Biodiversität

Durch die lokale Konkretisierung der Anforderungen aus dem Erhaltungsmanagement und die effiziente Unterstützung werden die Akzeptanz und der Mitwirkungswille der Landnutzenden am Natura 2000-Management gesteigert. Durch die hohe Flächenwirksamkeit des Konzepts - Wald kommt in ca. 90 % der Natura 2000-Gebiete vor - wird eine deutliche Stärkung der Biodiversität erwartet. Das Land wird durch das Gebietsmanagement Wald in die Lage versetzt, den aktuellen und zukünftig eher noch steigenden Anforderungen an das Natura 2000-Management auf Gebietsebene (vgl. EU-Biodiversitätsstrategie 2030) gerecht zu werden.

Waldstrategie ermöglicht Pilotphase des Gebietsmanagements Wald

Über die Waldstrategie des Landes kann ab Juli 2023 an vier ausgewählten Unteren Forstbehörden die funktionalisierte Natura 2000-Beratung durch die Einsetzung von Natura 2000-Gebietsmanagerinnen und -manger Wald in einer Pilotphase umgesetzt werden. Diese Pilotumsetzung (vorgesehen bis Juni 2025) ermöglicht es, das Konzept des Gebietsmanagements Wald im Echtbetrieb zu erproben. Um die unterschiedlichen naturräumlichen Rahmenbedingungen abzudecken, wurde in jedem Regierungsbezirk des Landes eine Pilot-UFB und in deren Zuständigkeitsbereich jeweils ein FFH-Gebiet ausgesucht, das in manchen Fällen auch (teilweise) von einem Vogelschutzgebiet überlagert wird.

Die folgende Tabelle zeigt die Pilot-UFB und die ausgewählten Schutzgebiete:

Regierungs-bezirk Untere Forstbehörde FFH-Gebiet Vogelschutzgebiet
Freiburg Ortenaukreis Östliches Hanauer Land Rench-Niederung, Korker Wald und Kammbach-Niederung
Karlsruhe Rastatt Unteres Murgtal und Seitentäler Nordschwarzwald
Stuttgart Heilbronn Untere Jagst und Unterer Kocher  
Tübingen Sigmaringen Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen Südwestalb und Oberes Donautal

Aus der Pilotumsetzung werden zielführende Hinweise für die ab 2025 angestrebte landesweite Implementierung des Gebietsmanagements Wald erwartet. Die Rückschlüsse aus der Erprobung im Echtbetrieb werden die Optimierung des Verfahrens für dessen flächendeckende Einführung und somit für seine Übertragbarkeit maßgeblich unterstützen.     

Die FVA wird die Arbeit der Gebietsmanagerinnen und -manager Wald in der Pilotphase unterstützen, sowohl über ein Schulungsprogramm, wie auch durch deren enge Begleitung in der Beratung der Forstbetriebe zum Natura 2000-Erhaltungsmanagement.


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