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Onlineveranstaltung: Natura 2000 in Baden-Württemberg
Am Beispiel des baden-württembergischen Modells diskutierten
- Peter Hauk, MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Dr. Jörg Kleinschmit, Abteilungsleiter Waldnaturschutz, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
- Nicole Schmalfuß, Leiterin des städtischen Forstamtes Freiburg
- Johannes Enssle, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes Baden-Württemberg
- Dr. Axel Ssymank, Fachgebietsleiter Natura 2000, Bundesamt für Naturschutz
Was ist Natura 2000?
Das Herzstück der europäischen Naturschutzpolitik ist ein EU-weites Netz aus Schutzgebieten, mit denen gefährdete oder typische Lebensräume und Arten erhalten werden sollen. Die rechtlichen Grundlagen von Natura 2000 bilden die beiden europäischen Naturschutz-Richtlinen FFH-RL (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und VS-RL (Vogelschutzrichtlinie). Die Mitgliedstaaten waren im Zuge ihrer Einführung dazu aufgefordert, repräsentative naturschutzbedeutsame Gebiete als Natura 2000-Gebiete zu melden. 90 Vogelschutz- und 212 FFH-Gebiete wurden in Baden-Württemberg gemeldet, die zu 63 Prozent ihrer Fläche bewaldet sind. Innerhalb der Natura 2000-Gebiete werden – soweit notwendig – Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt, um Verschlechterungen der Erhaltungszustände zu vermeiden.
Weitere Informationen
- Monitoring an der FVA
- Natura 2000-Erhaltungsmanagement
- Natura 2000 – aber wie? Beratungskonzept des Landes unterstützt Waldbesitzende in Natura 2000-Gebieten