Biologische Vielfalt

Der Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversität) als Grundlage für Funktion, Stabilität und Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen ist wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Forstwirtschaft.

Konkret soll die Vielfalt an Waldlebensräumen für Pflanzen- und Tierarten sowie deren genetische Diversität gesichert und in Betracht auf Umweltveränderungen weiterentwickelt werden. Dabei soll die Multifunktionalität der Waldwirtschaft unter Berücksichtigung der Akzeptanz in der Bevölkerung gewährleistet werden. Hierfür muss neben der Biodiversität auch die Vielfalt geschützter Strukturen sowie die funktionelle Biodiversität erfasst und bewertet werden.

Ziel ist es durch eine Stärkung der Biodiversität auch die verschiedenen Waldfunktionen und Ökosystemleistungen zu sichern und ggf. zu verbessern. Zur Erfolgskontrolle der Zielerreichung sind Methoden zu entwickeln, mit denen Biodiversität im Wald ökologisch sinnvoll und ökonomisch machbar in einem Monitoring erfasst werden kann.

Themenschwerpunkte

Monitoring von Insekten, Feldermäusen und Bodenfauna sowie Tools aus der Fernerkundung.

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Das Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg (AuT-Konzept) formuliert naturschutzfachliche Standards für die Waldbewirtschaftung. Es wird seit Februar 2010 im Staatswald verbindlich und im Körperschaftswald auf freiwilliger Basis umgesetzt. Als integratives Waldnaturschutzinstrument verfolgt das AuT-Konzept das Ziel, Alt- und Totholzstrukturen im Wirtschaftswald anzureichern bzw. einen Verbund zu schaffen und so einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität im Wald zu leisten. Dabei berücksichtigt das AuT-Konzept gleichermaßen auch Erfordernisse der Arbeitssicherheit und -organisation, der Verkehrssicherung und des Waldschutzes.

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Die Artenvielfalt schwindet weltweit in dramatischem Ausmaß. Fünf Mal gab es in den vergangenen 540 Millionen Jahren der Erdgeschichte gewaltige Artensterben. Die Forschungen zur Biodiversität belegen, dass die Erde, wenn die aktuelle Aussterberate bestehen bleibt, auf die sechste - diesmal menschengemachte - Aussterbewelle zusteuert.

Zahlreiche Strategien haben das Ziel, diesen dramatischen Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen. Die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg will ihren Beitrag dazu leisten, denn auch in unseren Wäldern gibt es Arten, die inzwischen selten und zumindest regional vom Aussterben bedroht sind. Neben den zahlreichen Pflanzen, Tieren und Pilzen, die in unseren Wäldern geeigneten Lebensraum finden und gut mit der heutigen Waldbewirtschaftung zurechtkommen,  benötigen diese gefährdeten Arten besondere Schutzmaßnahmen. Dabei handelt es sich um Arten, die auf lichte Waldstrukturen angewiesen sind, hohe Ansprüche an Alt- und Totholzstrukturen stellen oder Extremstandorte besiedeln. Diese gefährdeten Arten müssen gezielt gefördert werden, um ihr langfristiges Überleben in den Wäldern Baden-Württembergs zu sichern.

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Dieser Bereich des Wildtierinstituts beschäftigt sich mit

  • der Entwicklung und Umsetzung von Fachkonzepten zum Lebensraumverbund,
  • der Funktionalität und Wirksamkeit von Korridoren und (Wieder-)Vernetzungsmaßnahmen,
  • den Auswirkungen der Landschaftszerschneidung sowie
  • Wildunfällen, Leit- und Sperreinrichtungen und Wildwarnanlagen.

Der Arbeitsbereich ist zudem im Auftrag des Landes für die fachliche Begleitung zur Umsetzung des Generalwildwegeplans als Teil des Fachplans Landesweiter Biotopverbund zuständig.

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Lichte Wälder zeichnen sich durch lückiges Kronendach aus. Die Überschirmung kann mosaikartig in der Bandbreite von dichteren (ca. 70 %) bis sehr lichten Bereichen (< 30 %) vorkommen. Die Entstehung Lichter Wälder kann zwei Ursachenkomplexen folgen. Auf Extremstandorten sind natürlich entstandene Lichtwälder anzutreffen, wie etwa an Trockenstandorten. Daneben existieren Lichte Wälder aufgrund menschlicher Nutzung, beispielsweise Mittelwaldwirtschaft oder Waldbeweidung. In beiden Genesen gibt es Lichtwälder, die dauerhaft auf gleicher Fläche vorkommen. Es gibt aber auch Lichte Wälder, die von immer wiederkehrenden Lichtwaldphasen bestimmt sind. Dabei wandern lichte Teilflächen durch stetige Neuanlage über die gesamte Waldfläche. Die Auflichtung des Kronendachs besteht in beiden Lichtwaldsystemen so lange, dass sich typische, auf Lichtwaldsituationen angepasste Organismen ansiedeln können. Lichte Wälder waren bis vor ca. 200 Jahren landschaftsprägend, sind heute aber kaum mehr anzutreffen. Sie gelten als Refugien für oftmals spezialisierte, seltene und gefährdete Arten.

Natura 2000 ist das Herzstück der europäischen Naturschutzpolitik. Im Fokus steht der Erhalt der Biodiversität. Die rechtlichen Grundlagen von Natura 2000 bilden die beiden europäischen Naturschutz-Richtlinien, die FFH-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (VS-RL). Mit deren Einführung waren die Mitgliedstaaten aufgefordert, repräsentative, naturschutzbedeutsame Gebiete als Natura 2000–Gebiete zu melden.

Baden-Württemberg trägt mit seinen Natura 2000-Gebieten (90 Vogelschutz- und 212 FFH-Gebiete, die sich zum Teil überlagern) dazu bei, besonders schützenswerte und typische Lebensräume mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften sowie die Vorkommen ausgewählter Arten in einem EU-weiten kohärenten Schutzgebietsnetz zu bewahren. In den Natura 2000-Gebieten steht ein auf die Landnutzung abgestimmtes, auf Artenlebensstätten und Lebensraumtypen angepasstes Erhaltungsmanagement im Vordergrund. Da rund zwei Drittel der Fläche dieser Gebiete bewaldet ist, hängt der Erfolg von Natura 2000 ganz wesentlich von einer gelungenen Umsetzung im Wald ab.

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Die Waldbiotopkartierung (WBK) in Baden-Württemberg erfasst als selektive Biotopkartierung die nach Naturschutzrecht und Waldrecht geschützten Biotope im Wald sowie besondere Waldstrukturen oder Vorkommen geschützter Arten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen zu deren Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung vorgeschlagen. Die WBK wird seit 1989 im Wald sämtlicher Besitzarten nach landesweit einheitlicher Methodik durchgeführt. Erfassungskriterien sind Seltenheit, Gefährdung und Naturnähe. Erfassungseinheit ist das definierte Einzelbiotop. Seit 2007 erfolgt zudem die Ermittlung und Bewertung von im Wald liegenden Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie für die FFH-Managementplanung und -Berichtspflicht.

Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Waldbiotopkartierung in der forstlichen Praxis erfolgt in erster Linie durch ihre Integration in die Forstliche Betriebsplanung. Privatwaldbesitzende können sich anhand der Waldbiotopkartierung darüber informieren, welche Schutzgüter in ihren Wäldern vorkommen und wie sie diese gezielt erhalten und weiterentwickeln können.

Durch turnusmäßige Fortschreibung und fallweise Aktualisierung des Biotopbestandes sowie durch zusätzliche Spezialbearbeitungen wird die Verfügbarkeit neuester, den Planungserfordernissen angepasster Daten sichergestellt. Diese Daten sind daher eine wichtige Grundlage für weitere forst- und naturschutzfachliche Projekte.

Weiterführende Informationen

Die Naturschutzfunktion des Waldes bezieht sich in erster Linie auf den Erhalt der vielfältigen Waldlebensräume (Habitat-, Biotopschutz), den Artenschutz und den Schutz der genetischen Vielfalt innerhalb von Arten. Hierzu liefert die FVA wesentliche Grundlagendaten, indem sie die Waldbiotopkartierung durchführt, im Waldbereich Lebensraumtypen und Arten für die Managementplanung in Natura 2000-Gebieten erhebt und wissenschaftlich und fachlich die Waldschutzgebiete (Bann- und Schonwälder) betreut. Zudem werden Arten-Strukturbeziehungen systematisch erforscht und Konzepte erarbeitet, deren Umsetzung im Rahmen einer naturnahen Waldbewirtschaftung den Schutz seltener Arten und Biotope im Wald gewährleistet (z.B. Alt-/Totholzkonzept).

WEITERFÜHRENDE INFORMATION

Waldschutzgebiete (§32 LWaldG) sind komplementäre Instrumente zur Förderung der Biodiversität im Wald: Während Bannwälder der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden, bieten Schonwälder die Möglichkeit, Ziele des Biotop- und Artenschutzes durch Pflege und Entwicklungsmaßnahmen umzusetzen. Wir betreuen Monitoring und Forschung in Waldschutzgebieten und begleiten deren Ausweisung und die Umsetzung der Schutzziele.

Unser Forschungsschwerpunkt liegt im Zusammenhang zwischen Waldstrukturen und Biodiversität. Im Vordergrund steht die Frage, wie sich unterschiedliche Waldbewirtschaftungsformen und -intensitäten auf strukturabhängige Wald(ziel)arten auswirken, und wie letztere möglichst effektiv gefördert werden können.

Mit terrestrischen Inventurmethoden, ergänzt durch Fernerkundung und räumliche Modellierung werden waldstrukturelle Zielwerte und prioritäre Flächen für die Biodiversitätsförderung abgeleitet. Die Ergebnisse fließen in Naturschutzkonzepte ein und werden über ein Waldnaturschutz-Informationssystem den Waldbewirtschaftenden zur Verfügung gestellt.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Das FVA-Wildtierinstitut erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen für das Management ausgewählter Tierarten des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes. Dies beinhaltet die Entwicklung und Anwendung von Methoden des Wildtiermonitorings, vertiefte Untersuchungen des Raum-Zeit-Verhaltens von Wildtieren sowie die Analyse von auf Wildtiere bezogenen Konflikten. Auf dieser Grundlage werden partizipative Managementkonzepte entwickelt, die sowohl artspezifische Ansprüche der betrachteten Wildtiere als auch unterschiedliche anthropogene Nutzungs- und Schutzansprüche berücksichtigen.

Weiterführende Informationen

Unterschiedliche Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien), die genetische Vielfalt innerhalb dieser Arten, vielfältige Lebensgemeinschaften in Wald oder Wasser, auf Wiesen oder in Mooren: das ist Biodiversität.

An der FVA laufen neun Projekte zur Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität und ihrer Erfassung sowie zum Monitoring in verschiedenen Bereichen.

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Aktuelle Forschung zum Thema

Seltene Baumarten und ihre Genetik erhalten

Feldahorn, Eibe, Speierling, Elsbeere und Flatterulme – seltene aber wichtige Baumarten, die unter anderem für den Erhalt von Biodiversität von hoher Bedeutung sind. Das Projekt "Erhalt seltener Baumarten und deren Genetik" ist auf der Suche nach potenziellen Erntebeständen.

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Drei Bilder: Flatterulmen, Samenernte an einem Feldahorn mit Distelleiter, junge Flatterulmen

Luchs Lias im Oberen Donautal wieder erfolgreich besendert

Mit Unterstützung der Jägerschaft vor Ort gelang es einem Team der FVA in Kooperation mit Jäger Armin Hafner und dem Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. am Abend des 8. Dezembers, den männlichen Luchs Lias mit der wissenschaftlichen Bezeichnung B600 im Oberen Donautal einzufangen und seinen alten Halsbandsender gegen einen neuen auszutauschen. Der Luchs hat bereits fast zwei Jahre Daten über seine Raumnutzung und von ihm erbeutete Wildtiere gesendet. Nun hat die FVA ein weiteres Jahr Gelegenheit, Daten zu sammeln und zu analysieren. Dabei will sie zum Beispiel den Fragen nachgehen, wie sich Rehe und Gämse bei Anwesenheit des Luchses verhalten und inwiefern der Luchs auf die Anwesenheit von Menschen reagiert.

 

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