Waldbiotopkartierung

WAS IST WALDBIOTOPKARTIERUNG?

Die Waldbiotopkartierung (WBK) erfasst auf der gesamten Waldfläche in Baden-Württemberg besonders hochwertige Biotopstrukturen und dokumentiert sie in Form von Sach- und Geodaten. Hauptkriterium der Kartierung ist die Seltenheit, wobei die Biotope von Natur aus selten sind oder durch menschliche Einwirkung stark abgenommen haben. Ihr Bestand ist daher in besonderem Maße schutzwürdig.

WIE SIND WALDBIOTOPE GESCHÜTZT?

§ 33 des Naturschutzgesetzes Ba-Wü, §30a des Landeswaldgesetzes (Biotopschutzwald) und § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes stellen die meisten Biotope unter gesetzlichen Schutz. Diese dürfen nicht zerstört oder nachhaltig beeinträchtigt werden.

WER FÜHRT DIE WBK IN WELCHER FORM DURCH?

Die Waldbiotopkartierung wird seit 1989 unter Leitung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg (aktuell Abteilung Waldnaturschutz) durchgeführt. Verfahren und Ergebnisse werden mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz in Karlsruhe abgestimmt beziehungsweise ausgetauscht; die WBK stellt somit das Beispiel einer gelungenen Kooperation zwischen Forst- und Naturschutzverwaltung des Landes dar. Da Waldbiotope Veränderungen durch sukzessionale Prozesse, Pflegemaßnahmen oder Beeinträchtigungen unterliegen, wird eine turnusmäßige Aktualisierung (Fortschreibung) des Biotopbestandes alle 10 Jahre durchgeführt.

KARTIERHANDBUCH

Download Kartierhandbuch, Stand: 12. Auflage, 09.03.2023 (5,3 MB)

2002 war der Gesamtwald Baden-Württemberg erstmalig kartiert und sämtliche Waldbiotope standen digital zur Verfügung. Nach Abschluss dieses ersten Flächendurchlaufs wird der Waldbiotopbestand seit 2002 im Vorlauf zur Forsteinrichtungserneuerung fortgeschrieben bzw. bedarfsweise aktualisiert. Seit 2007 nimmt die WBK in FFH-Gebieten zusätzlich Daten für die Managementplanung Natura2000 (MaP) auf.

AKTUELLER STAND DER WALDBIOTOPKARTIERUNG NACH LANDKREISEN 

WOZU WALDBIOTOPKARTIERUNG?

Der Waldbiotopkartierung liegen folgende Hauptaufgaben und -ziele zugrunde:

  1. Sie schafft durch die Dokumentation geschützter Biotope Rechtssicherheit für Waldbesitzer und Bürger
  2. Sie liefert fachlich fundierte Informationsgrundlagen für die Abwägung zwischen Biotop- und Artenschutzbelangen einerseits sowie den unterschiedlichsten Planungszielen im forstlichen und außerforstlichen Bereich andererseits.
  3. Für die Managementplanung Natura2000 erhebt sie Daten im Waldbereich und bereitet sie auf
  4. Sie dient der Darstellung der Leistungen von Wald und Forstwirtschaft für den Biotop- und Artenschutz
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