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Todtmooser-Verfahren (NH)

1. Fällen und Aufarbeiten

Dieses Verfahren ist für die Ernte von Nadelstarkholz in befahrbaren Lagen bei systematischer Rückegassenerschließung mit Abständen von maximal 40 m geeignet. Zu empfehlen ist es vor allem für die motormanuelle Fällung und Aufarbeitung von Fichten- und Tannenstarkholz zu Standardlängen. Die Bäume werden in der Regel im Zwei-Personen-Verfahren gefällt und aufgearbeitet. Hierbei fällt ein Forstwirt oder eine Forstwirtin mit der Motorsäge und wird dabei durch den zweiten Forstwirt bzw. die zweite Forstwirtin mit Keilarbeit unterstützt. Die Fällrichtung sollte möglichst dünnörtig zur nächsten Rückegasse gewählt werden, um so die Vorrückedistanz zu verringern. Die Fällrichtung kann jedoch variabel gewählt werden, wenn dadurch Schäden an Verjüngung oder verbleibendem Bestand zu vermeiden sind. Nach der Fällung beginnt der erste Forstwirt bzw. die erste Forstwirtin mit der Aufarbeitung, bestehend aus Absägen des Waldbarts und Entasten am unteren Stammteil, während der zweite Forstwirt oder die zweite Forstwirtin im mittleren Stammbereich mit der Entastung Richtung Krone beginnt. Die Stämme oder Stammteile, die sich innerhalb der Kranzone befinden, werden zu fertigen Kurzlängen aufgearbeitet. Die Stämme oder Stammteile außerhalb der Kranzone werden zu entasteten und einschnittmarkierten Mehrfachlängen aufgearbeitet.


 

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2. Rücken und Endpoltern

Die fertigen Kurzholzabschnitte innerhalb der Kranzone werden mit einem Tragschlepper der oberen Leistungsklasse direkt zum Polterplatz gerückt. Eine zusätzliche Ausstattung des Tragschleppers mit Seilwinde ist sinnvoll, um bei Bedarf Stammteile, die für den Kran zu schwer oder nicht erreichbar sind, vorrücken zu können. Mehrfachlängen, die in die Kranzone hineinragen, werden im Zuge des Rückens der Standardlängen mit dem Kran des Tragschleppers in die Kranzone vorgerückt und dort von den Forstwirten/Forstwirtinnen zu fertigen Kurzholzabschnitten aufgearbeitet. Bei einem hohen Anfall an Mehrfachlängen kann der Tragschlepper vom Rungenkorb auf Klemmbank umgerüstet werden, um so die Mehrfachlängen direkt zum Polterplatz rücken zu können. Dort können diese gegebenenfalls restentastet und zu Kurzlängen eingeschnitten werden. Anschließend erfolgt die sortengetrennte Polterung mit dem Schlepper. In Beständen mit einem Rückegassenabstand von 40 bis 60 m kann das Todtmooser-Verfahren auch durch den zeitweisen Einsatz eines zusätzlichen Seilschleppers, der die nicht kranerreichbaren Stämme in die Kranzone vorrückt, ergänzt werden.


 

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