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St. Peterner-Verfahren (NH)

1. Fällen und Aufarbeiten

Dieses Verfahren ist insbesondere für die Ernte von Nadelstarkholz in befahrbaren Lagen mit Rückegassenabständen von mehr als 40 m geeignet. Beim St.-Peterner-Verfahren erfolgt die Fällung und Aufarbeitung motormanuell in 3-Personen-Arbeit. Die Fällung sollte möglichst dünnörtig in Richtung der nächsten Rückegasse erfolgen, um so die Vorrückedistanz zu verringern. Die Fällrichtung kann jedoch auch variabel gewählt werden, wenn dadurch Schäden an Verjüngung oder dem verbleibenden Bestand vermieden werden können. Die Fällung wird von zwei Forstwirten bzw. Forstwirtinnen vorgenommen, wobei eine Person fällt und dabei von der anderen durch Keilarbeit unterstützt wird. Anschließend wird mit der Aufarbeitung zu Kurzholzsortimenten begonnen. Hierbei werden die zwei Forstwirte bzw. Forstwirtinnen durch den Schlepperfahrer oder die Schlepperfahrerin nach Auszug des Seil durch freies Entasten im Kronenbereich unterstützt.


 

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2. Vorrücken, ggf. Restentasten, Rücken und Endpoltern

Die eingeschnittenen Sortenstücke werden nun vom Fahrer oder der Fahrerin des Seilschleppers angeseilt, vorgerückt und gewendet. Dadurch kann der Schlepperfahrer bzw. die Schlepperfahrerin die Restaufarbeitung wie Entastung der Unterseite vornehmen, während die beiden anderen Forstwirte bzw. Forstwirtinnen den nächsten Baum zur Fällung vorbereiten. Nach dem Abschluss von Fällen, Aufarbeiten und Vorrücken liegen alle Kurzholzabschnitte fertig innerhalb der Kranzone. Das Rücken und Endpoltern kann nun in einem gelösten Arbeitsschritt und zeitlich flexibel mit einem Tragschlepper durchgeführt werden.


 

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