Monitoring

Durch §6 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Bund und Länder verpflichtet, Zustand und Veränderungen von Natur und Landschaft zu erheben, um Ursachen und Folgen für die Biodiversität abzuschätzen und ihnen notwendigenfalls entgegenzuwirken. In Baden-Württemberg existieren zwar langjährige Monitoringprogramme zur Erfassung von biotischen und abiotischen Faktoren im Wald, ein umfassendes, systematisches Biodiversitätsmonitoring fehlt jedoch bisher.

Monitoringprogramme, die für einzelne Arten und Artengruppen entwickelt werden, sollen daher in bestehende Monitoring- und Inventurprogramme eingehängt, und so koordiniert werden, dass Daten in vergleichbaren räumlichen und zeitlichen Einheiten erhoben und gemeinsam ausgewertet werden können.

Warenkorb schließen

Warenkorb

Titel Anzahl Preis
Gesamtpreis: