Schutzziele

Schonwälder haben sehr unterschiedliche Schutzziele, die in der Schonwaldverordnung definiert sind. Hierzu zählen beispielsweise der Schutz und die Pflege seltener Waldgesellschaften, die Wiedereinführung historischer Waldnutzungsformen sowie der Erhalt von Lebensräumen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Die Vielzahl an unterschiedlichen Schutzzielen in den bestehenden Schonwäldern Baden-Württembergs erfordert eine strategische Priorisierung, welche Schutzziele und Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen des Schonwaldprogramms mittels Projekten verstärkt fachlich begleitet werden sollen.

Entsprechend der Ziele der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz (GK WNS) konzentriert sich die Begleitung von Umsetzungsmaßnahmen stark auf jene Schonwälder, welche lichte Strukturen (Ziel 3 und 4), Moore (Ziel 5) oder Artenförderung (Ziel 6) zum Ziel haben. Hierzu zählen historische Waldnutzung, Lichtwald - und Freiflächenförderung, die Förderung von Waldgesellschaften auf Sonderstandorten, Moorrenaturierung sowie Habitatpflegemaßnahmen für lichtliebende Tier- und Pflanzenarten.


 

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