Schutzziele

Schonwälder haben sehr unterschiedliche Schutzziele, die in der Schonwaldverordnung definiert sind. Hierzu zählen beispielsweise der Schutz und die Pflege seltener Waldgesellschaften, der Erhalt historischer Waldnutzungsformen sowie die Förderung von Lebensräumen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Die Vielzahl an unterschiedlichen Schutzzielen in den bestehenden Schonwäldern Baden-Württembergs erfordert eine strategische Priorisierung, welche Schutzziele und Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen des Schonwaldprogramms im Rahmen von Projekten verstärkt fachlich begleitet werden sollen.

Entsprechend der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz konzentriert sich die Begleitung von Umsetzungsmaßnahmen auf jene Schonwälder, welche lichte Strukturen (Ziel 3 und 4 GK WNS), Moore (Ziel 5) oder Artenförderung (Ziel 6) zum Ziel haben. Hierzu zählen historische Waldnutzung, Lichtwal -Förderung, die Förderung von Waldgesellschaften auf Sonderstandorten, Moorrenaturierung sowie Habitatpflegemaßnahmen für lichtliebende Tier- und Pflanzenarten.


 

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