Warum Bodenschutzkalkung?

Bodenversauerung findet zwar natürlich statt, jedoch nicht in dem Ausmaß, in dem wir sie im letzten Jahrhundert verstärkt erlebt haben. Obwohl die Einträge von Stickstoff und Schwefel in den vergangenen 50 Jahren deutlich zurückgegangen sind, sind sie doch auch heute noch zu hoch; das gilt besonders für Stickstoffeinträge. Sie bewirken eine Versauerung im Boden, welche zu Nährstoffverlusten und giftigen Zuständen (Aluminiumtoxizität, gelöste Schwermetalle) führt. Vitalität und Kronenzustand der Bäume verschlechtern sich, was auch der Waldzustandsbericht bestätigt. Sowohl für Pflanzenwurzeln als auch für Bodentiere wie Regenwürmer stellt das eine starke Belastung dar. Vielerorts überleben nur wenige, an saure Verhältnisse angepasste Arten. Säure und schädliche Stoffe wie Aluminiumionen und Nitrat gelangen vermehrt ins Grundwasser sowie in Flüsse und Seen, was nicht nur für Fische, sondern auch für die Trinkwasserversorgung von Menschen schlecht ist.

Bodenschutzkalkung bewirkt eine Verbesserung des Säurezustandes und des Nährstoffhaushaltes in Böden. Die Lebensbedingungen für die meisten Waldarten werden deutlich verbessert, was zu einer vergrößerten Biodiversität führt, Waldbäume werden vitaler und damit resistenter gegenüber Klima-/Wetterextremen und Schädlingen. Waldböden werden stärker belebt und Wälder können das Wasser wieder besser filtern. Die regenerationsorientierte Bodenschutzkalkung (aktuelles Kalkungsprogramm der Landesregierung) erfüllt gesetzliche Ziele und Vorgaben zu Schutz und Wiederherstellung von Waldböden (z.B. Landeswaldgesetz § 1, Abs. 1 und § 14, Abs. 1 sowie Bundesbodenschutzgesetz § 2, Abs. 2, 3 und 7).

In Baden‑Württemberg werden im Zuge der regenerationsorientierten Bodenschutzkalkung Dolomit (3 t/ha) – also magnesiumhaltiger Kalkstein – und Dolomit-Holzasche (4 t/ha) ausgebracht. Dabei hat die Holzasche den Vorteil, dass sie nicht nur den Nährstoffkreislauf des Bodens stabilisieren kann, sondern dass sie gleichzeitig wertvolle, durch die Versauerung verlorene Nährelemente zurückbringt. Beide Mittel unterliegen den Vorgaben der Düngemittelverordnung und werden streng kontrolliert. Auch werden beide Mittel ausschließlich im erdfeuchten Zustand (anfeuchtet auf 8 bis 10 Prozent des Gewichts) ausgebracht, um schädliche Wirkungen bei z.B. Insekten und Amphibien zu reduzieren.

Welches Material wo ausgebracht wird, wird bei der Planung der Kalkung basierend auf Nährstoffvorräten der Standorte festgelegt. Aktuell wird etwa auf der Hälfte der behandelten Flächen Dolomit und auf der anderen Hälfte Dolomit-Holzasche-Gemisch verwendet.

Im vergangenen Jahrzehnt wurde in Baden-Württemberg das Konzept der regenerationsorientierten Bodenschutzkalkung verfolgt (von Wilpert et al. 2013).  Dabei geht es darum, durch übermäßig starke Versauerung verlorengegangene Bodenfunktion zu regenerieren. Die Bodenschutzkalkung ist somit ein Instrument, um die Wälder auf die Umweltveränderungen im Klimawandel vorzubereiten und die Resilienz zu erhöhen.

Bei der Kalkung gilt:

  • Das Kalkungsprogramm ist standortspezifisch: Es geht, wie der Name schon sagt, darum, Standorte zu regenerieren. Es sollen keine Hochleistungswirtschaftswälder entstehen, sondern Bestände mit natürlicher Basenausstattung und Lebensraumqualitäten, wie sie ohne menschliche Einflüsse zu finden wären.
  • Das Kalkungsprogramm ist nicht dogmatisch: Nicht alle Flächen, die gemäß der Kriterien einen Kalkungsbedarf aufweisen, werden zwangsläufig gekalkt. Zum einen bleibt die Entscheidung den Waldbesitzenden vorbehalten (s.u.). Zum anderen wird streng auf Natur- und Artenschutz bei den Kalkungsmaßnahmen geachtet. Wenn ein Gebiet beispielsweise seltene, von Kalkung beeinträchtige Arten beheimatet oder die Wasserqualität eines Trinkwasserneubildungsgebietes verschlechtert werden könnte, wird unabhängig vom Kalkungsbedarf keine solche Maßnahme durchgeführt.

Optimal für die Wirksamkeit des Kalkes im Boden wäre eine Ausbringung im Frühjahr. Allerdings ist zu befürchten, dass dadurch das Ökosystem belastet würde: Auch wenn das Material nicht giftig ist, kann es doch deutlich auf biologische Prozesse einwirken. Und der Lärm, der bei der Ausbringung entsteht, kann Vögel bei der Brutpflege und andere scheue Waldbewohner stören. Warum dann nicht die Kalkung im Winter durchführen, wenn Tiere und Pflanzen nicht so aktiv sind? Weil die Kalkung eine gewisse Aktivität im Boden braucht, um richtig zu wirken. Ohne die Aufnahme durch aktive Wurzeln werden nach der Kalkung viele Nährstoffe ausgewaschen. Ohne eine gute Bodenbedeckung durch Pflanzen kann viel Kalk durch kräftigen Regen einfach abgespült werden – seine Wirkung geht verloren.

In Baden‑Württemberg finden Kalkungen zwischen Anfang/Mitte Juli und Ende Oktober statt. Nach Einschätzung der Verantwortlichen wird durch diese Eingrenzung die Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit der sensitiven Arten weitgehend vermieden, ohne dass die Wirkung der Kalkung wesentlich verringert wird.

Ja, sofern wissenschaftliche Analysen einen Kalkungsbedarf auf Ihren Waldflächen feststellen. Die Waldkalkung ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Landesforstverwaltung (LFV, zuständig für Privat- und Körperschaftswald) und des Staatsforstbetriebs ForstBW (zuständig für Staatswald). Dort wo ein Kalkungsbedarf nachgewiesen ist, wird sie dringend empfohlen.

Besitzer*Innen von kalkungsbedürftigen Flächen im Privat- oder Körperschaftswald dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit wahrnehmen wollen. Dies ist allein schon dadurch gegeben, dass zwar ein großer Teil der Kosten gefördert wird (im Privatwald unter 30 ha 100% der Nettokosten, im Privatwald über 30 ha und im Körperschaftswald 90% der Nettokosten); zumindest die Mehrwertsteuer ist jedoch immer selbst zu zahlen ist. Beratung und Planung der Waldkalkung wird von der LFV und der FVA kostenfrei für Besitzer*Innen angeboten. Dabei ist erstere für Themen wie Verwaltung und Finanzierung zuständig, letztere primär für die wissenschaftlichen Grundlagen und die Flächenbewertung.

Auf kalkungsbedürftigen Flächen im Staatswald wird die Maßnahme verpflichtend durchgeführt.

Nein. Ziel der Bodenschutzkalkung ist es, durch Menschen verursachte Schäden an Waldböden zu beheben und die Bodenfruchtbarkeit dauerhaft zu erhalten. Die problematischen Einträge, die Waldökosysteme aus ihrer natürlichen Entwicklung gestoßen haben, sind die von Menschen verursachten sauren Ablagerungen, die seit vielen Jahrzehnten die Wälder zunehmend belasten. Mit der Bodenschutzkalkung sollen die Zustände lediglich normalisiert werden.

Es geht also um Wiederherstellung, nicht um eine ertragssteigernde Verbesserung.

Nicht ursächlich. Gemeinsam haben aber beide, dass sie als Folge der Industrialisierung verstärkt aufkamen und zum Teil verheerende Schäden an der Umwelt verursachen. Besonders problematisch ist, dass beide Phänomene zusammen wirken: Versauerte Böden bedeuten eine konstante Belastung für die Wälder, was die Vitalität der Bäume bereits reduziert. Werden diese Wälder dann noch von klimawandelbedingten Stürmen und Dürren betroffen, sind schwere Schäden vorprogrammiert.

Ein aktuelles Projekt an der FVA versucht, die Abläufe der Bodenschutzkalkung zu optimieren und so zur Entlastung der Wälder vor dem Hintergrund des Klimawandels beizutragen.

Wenn sie dem Konzept der regenerationsorientierten Bodenschutzkalkung folgen, ja. Beispielsweise erlaubt der aktuell gültige FSC-Standard die Bodenschutzkalkung, solange sie "der Erhaltung oder Wiederherstellung der durch Bodenversauerung und Nährstoffverarmung gefährdeten Bodenfunktionen und der natürlichen Bodendiversität sowie zur Stabilisierung der Waldökosysteme" dient (10.6.2). Auch der aktuelle PEFC-Standard nimmt Bodenschutzkalkungen aus dem Verbot von Düngungen explizit aus: "Düngung zur Steigerung des Holzertrages wird unterlassen. Kompensationsmaßnahmen, die der Erhaltung oder der Wiederherstellung der ursprünglichen Standortsgüte dienen, wie Bodenschutzkalkungen, gelten nicht als Düngung im Sinne dieser Regelung." (2.4)

Wichtig für die Erfüllung der Voraussetzungen zur Bodenschutzkalkung in zertifizierten Wäldern ist grundsätzlich, dass ein wissenschaftlich belegter Bedarf besteht und dass keine Ertragssteigerung angestrebt wird.

Ja, die FVA hat einen umfangreichen Bericht über die Bodenschutzkalkung in Baden‑Württemberg erstellt, der hier kostenlos heruntergeladen werden kann. Ein Leitfaden zur Kalkung, der sich explizit mit den Belangen des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes beschäftigt, ist derzeit in einer Kooperation der FVA mit der Landesforstverwaltung sowie der Naturschutzverwaltung in Arbeit. Natürlich werden aber auch jetzt schon Artenschutzaspekte nach dem aktuellen Wissensstand berücksichtigt.

Wie die Kalkung unter Aspekten des Klimawandels zu bewerten ist, haben wir in Kooperation mit der NW-FVA und der TU-Berlin im Projekt KalKo untersucht. Eine Pressemitteilung sowie die Ergebnisse finden sie hier: https://www.fnr.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-mitteilungen/aktuelle-nachricht/neubewertung-der-kalkung-von-waldboeden

 

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