Bannwald-Neuausweisung

Aufbauend auf der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (BMUB, 2007) sieht die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg vor, 5 % der Gesamtwaldfläche aus der forstlichen Nutzung zu nehmen. Die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz des Landesforstbetriebes ForstBW (Ziel 8: Prozessschutz) trägt zur Umsetzung dieses Ziels bei, indem 10 % der Staatswaldfläche Baden-Württembergs der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden sollen. Mindestens 3 % davon sollen auf langfristig durch Rechtsverordnung gesicherte Flächen (d.h. Bannwälder und Großschutzgebiets-Kernzonen) entfallen.

Neuausweisungen von Bannwäldern sollten auf eine Optimierung der beschriebenen Funktionen von Bannwäldern ausgerichtet sein. Während die wissenschaftliche Funktion eine repräsentative Verteilung der Flächen auf Waldgesellschaften und standörtliche Einheiten erfordert, sind für die ökologische Funktion insbesondere Kriterien der Waldgeschichte (Habitattradition), der ökologischen Ausstattung (z.B. strukturelle Ausstattung, Naturnähe, Alter) sowie der Flächengröße und räumlichen Verteilung (Vernetzung) von Bedeutung.

Ausweisungskriterien

Neue Gebiete sollten zum einen die Repräsentativität der Bannwald-Flächenkulisse im Hinblick auf die Wälder Baden-Württembergs verbessern, und zum anderen Flächen abbilden, die im Hinblick auf die ökologische Funktion besonders hochwertig sind. Möglichst alte, naturnahe und strukturreiche Wälder sollen bevorzugt ausgewiesen werden, da erwartet wird, dass sie schneller „Urwald“-ähnliche Strukturen entwickeln können. Zudem sollten das Vorkommen gefährdeter Arten sowie Aspekte der Vernetzung bei der Ausweisung berücksichtigt werden. In einer Arbeitsgruppe von Experten wurde ein Kriterienkatalog entwickelt und die relevanten Indikatoren für deren Umsetzung erarbeitet (Tabelle 1).

Neue Bannwälder sollten in der Regel eine Mindestgröße von 100 ha erreichen. Diese Mindestfläche leitet sich aus dem Phasenzyklus für verschiedene Waldtypen unter natürlichen Entwicklungsbedingungen ab: Sie ermöglicht ein mosaikartiges Nebeneinander der verschiedenen Sukzessionsstadien. Dies erhöht die Kapazität, das Arten- und Strukturinventar nach natürlichen Störungen zu regenerieren und im Idealfall überlebensfähige Populationen seltener oder spezialisierter Arten zu beherbergen. Kleinere Bannwälder sollen, wo es möglich und entsprechend der Ausweisungskriterien sinnvoll ist, erweitert werden, um diese Mindestgröße zu erreichen. Dabei werden kompakte Gebietsformen angestrebt um Randeinflüsse zu minimieren.

In besonderen Fällen können allerdings auch kleinere Flächen sinnvoll als Bannwald ausgewiesen werden. Bei schützenswerten, nur kleinflächig vorkommenden, seltenen Waldgesellschaften, bei wissenschaftlich oder ökologisch interessanten Eigenschaften (z.B. natürliche Störungsflächen wie Sturmwurfflächen, Waldbrandflächen oder Überschwemmungsgebiete) oder bei besonderer Bedeutung als Vernetzungselemente können Bannwälder mit Flächen zwischen 20 und 100 ha eingerichtet werden.

PRIORITÄTSFLÄCHEN FÜR NEUAUSWEISUNGEN IM STAATSWALD

Die Methodischen Grundlagen für die Neuausweisung von Bannwäldern wurden in dem Projekt "Prioritätsflächen für Neuausweisungen im Staatswald" ausgearbeitet. Mehr Details auf der Projektseite:

 

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