Waldschutz
Geschädigte und abgestorbene Weißtannen im Drohnenluftbild (Foto: FVA BW/Riemer)
Bei der Abteilung Waldschutz stehen die Diagnose, Prävention und umweltverträgliche Therapie von Waldkrankheiten, die durch biotische und abiotische Schadfaktoren ausgelöst werden, im Mittelpunkt. Das Wissen über Waldkrankheiten und deren zuverlässige Erkennung sind nicht nur wesentlich für das Verständnis über die Entstehung von Schäden an Bäumen und an Nutzholz, sondern auch für die Erklärung vielfältiger weiterer Prozesse im Wald (Forstzoologische und -pathologische Forschung). Die Abteilung Waldschutz hat dafür lebende (biotische) Schadensverursacher, insbesondere Insekten und Pilze, aber auch die Folgen abiotischer Schadensursachen, wie Sturm, Trockenheit und weitere chemische oder physikalische Faktoren im Blick. Ziel der Untersuchungen der Abteilung ist es, Krankheiten und deren Verläufe möglichst genau vorherzusagen (Schädlingsüberwachung und Prognose), sowie zur Verhütung von Schäden fundierte Empfehlungen für deren Prävention oder umweltschonende Abwendung zu geben (Waldgesundheitliche Beratung).
Unsere Aufgaben
Waldschutz-Newsticker
17.09.2025 Aktueller Borkenkäfer-Newsletter SüdWest
Die Schwärm- und Befallssaison ist nun fast vorbei, jetzt geht´s an die Überwinterungsbaumsuche! Neben einem Jahresrück- und Ausblick gibt es Aktuelles zur Zulassungssituation von Karate® Forst flüssig und zu Borkenkäfern an Küstentannen. Hier geht´s zum Newsletter!
14.08.2025 August: Buchdrucker schwärmen – Käferbäume zeichnen
Die Hitze führt zu einem erneuten Anstieg der Schwärmdynamik – und damit auch zu neuem Frischbefall. Käferbäume aus dem Juni werden derzeit sichtbar und sollten noch saniert werden, solange die Rinde am Baum haftet. Jetzt ist also ein idealer Zeitpunkt für Befallskontrollen!
Zur aktuellen Situation
05.08.2025 Der Japankäfer ist in Freiburg
Der meldepflichtige Japankäfer (Popillia japonica) gilt nicht als Forstschädling, sondern primär als ein Schädling des Garten-, Obst- und Weinbaus, sowie des urbanen Grüns. Er kann aber auch beim Reifungsfraß an Laubbäumen am Waldrand auftreten.
WEITERLESEN
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und das Landratsamt Emmendingen haben gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8, Höhere Forstbehörde am 31. Juli 2025 auf Grundlage des § 5 Pflanzengesundheitsgesetz (PflGesG) eine Allgemeinverfügung erlassen (siehe http://www.lkbh.de/japankaefer, https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/allgemeinverfuegungen) . Es wurden um die Käfer-Fundorte in der Nähe des Güterbahnhofs Freiburg sogenannte Befalls- und Pufferzonen eingerichtet, in denen Maßnahmen zur Kontrolle und Bekämpfung des Japankäfers durchgeführt werden. Die Pufferzone beinhaltet auch bewaldete Flurstücke aus denen während der Flugzeit des Käfers, vom 1. Juni bis 30. September, belaubtes Material nur dann verbracht werden darf, wenn es zuvor auf eine Größe von max. 5 cm gehäckselt wurde. Stammholz ist von den Maßnahmen nicht betroffen. Im Landkreis Lörrach wurden bereits 2024 abgegrenzte Gebiete eingerichtet, die diesen Sommer aufgrund neuer Käferfunde aktualisiert wurden (https://www.loerrach-landkreis.de/japankaefer).
Die Larven des Japankäfers (Engerlinge) entwickeln sich in der Erde und ernähren sich von Graswurzeln. Dabei werden sonnenbeschienene, kurz bis mäßig kurz gemähte und bewässerte Rasen, wie z. B. von Sportanlagen, Parks oder Gärten, bevorzugt.
Im Wald kommen derartige Flächen eher selten vor. Um die Wahrscheinlichkeit eines Ansiedelns des Japankäfers, insbesondere innerhalb oder nahe der Pufferzonen noch weiter zu verringern, empfehlen wir das Gras auf Waldwiesen, Wildäckern etc. über die Sommermonate möglichst nicht zu mähen und hoch zu halten. Sollten entsprechende Flächen flächig von Wildschweinen oder Dachsen umgewühlt werden oder plötzlich absterben bzw. braun werden, kann eine Grabung nach Engerlingen, analog zum Vorgehen beim Maikäfer, Aufschluss über ein Vorkommen des Japankäfers geben.
Die adulten Japankäfer ernähren sich von einer Vielzahl an Laubblättern, Früchten und Blüten. Dabei kann es auch zum Kahlfraß von Waldbäumen kommen. Typisch für den Japankäfer ist es hierbei, einen Baum nach dem anderen kahl zu fressen. Betroffen sind in dem Fall besonders Bäume am Waldrand. Ein einmaliger Kahlfraß führt bei den meisten Laubbaumarten zwar zu Zuwachsverlusten und einer gewissen Schwächung, lässt den Baum aber für gewöhnlich nicht absterben.
Sollte Kahlfraß durch den Japankäfer an Waldbäumen festgestellt werden (in dem Fall sind entsprechend viele Käfer vor Ort) legt dies nahe, dass sich eine befallene Rasen-oder Wiesenfläche in der Nähe befindet.
Weitere Informationen zum Japankäfer und wie man ihn erkennen kann findet man unter https://ltz.landwirtschaft-bw.de/Japankaefer
Der Japankäfer ist als prioritärer Quarantäne-Schädling der EU gelistet. Sein Auftreten ist meldepflichtig und Bekämpfungsmaßnahmen sind vorgeschrieben!
Bei begründetem Verdacht auf Befall durch den Japankäfer im Wald ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) oder das Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 8 Forstdirektion (Referat 84) zu informieren.
Kontakte:
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ)
Referat 33: Biologische Diagnosen, Pflanzengesundheit
Neßlerstr. 25
76227 Karlsruhe
pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA)
Abteilung Waldschutz
Wonnhaldestraße 4
79100 Freiburg
Waldschutz.FVA-BW@forst.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg,
Abt. 8 Forstdirektion, Referat 84 - Waldnaturschutz, Biodiversität und Waldbau
Bertoldstraße 43
79098 Freiburg
Referat84@rpf.bwl.de
05.08.2025 EPS-Falterflug hat begonnen!
Regulierungsmaßnahmen sind jetzt nicht mehr effektiv. Durch Häutungsreste und Gespinste geht weiterhin eine Gefahr für die Gesundheit aus. Ein direkter Kontakt mit den Häutungsresten und den Gespinstnestern ist unbedingt zu vermeiden!
Weitere Informationen zur aktuellen Situation








