Wildruhegebiete

Wildruhegebiete sind Naturräume, in denen wegen ihrer besonderen Bedeutung als Ruhe-, Fortpflanzungs- oder Nahrungsstätte menschliche Aktivitäten nicht oder nur eingeschränkt zugelassen sind. Auch Gebiete mit hoher Bedeutung als Verbindung von Lebensräumen können als Wildruhegebiete ausgewiesen werden.

Die rechtliche Grundlage für die Ausweisung von Wildruhegebieten ist im Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) § 42 zu finden.

Für jedes Wildruhegebiet werden die zu schützenden Wildtierarten bestimmt und in einer Schutzgebietsverordnung festgehalten. Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Wegegebote oder Betretungsbeschränkungen, werden für jedes Wildruhegebiet individuell erlassen. Ebenso werden Einschränkungen der forstlichen und jagdlichen Aktivitäten bestimmt und Pflegemaßnahmen definiert.

Der Arbeitsbereich Wildtiere & Menschen entwickelt derzeit einen Leitfaden zur Ausweisung von Wildruhegebieten. Die Ausarbeitung und Erprobung des Leitfadens erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), mit den Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe sowie mit dem Initiativkreis „Respekt Wildtiere“ (Link folgt).

Es bietet sich an, Wildruhegebiete in Gebietskonzeptionen zu integrieren, die Ruheräume für Wildtiere und Aktivitätsräume für Menschen berücksichtigen. So wird langfristig Planungssicherheit für verschiedene Interessengruppen geschaffen. Ein Beispiel einer solchen Gebietskonzeptionen ist die Rotwildkonzeption Nordschwarzwald.

Wildruhegebiet in Bad Wildbad

In Bad Wildbad (Landkreis Calw) soll in Kürze das erste Wildruhegebiet Baden-Württembergs entstehen. Dafür hat die Gemeinde im eigenen Kommunalwald auf dem Sommerberg eine ca. 50 ha große Fläche auserkoren und eine entsprechende Anregung für ein Wildruhegebiet nach § 42 JWMG bei der entsprechenden Behörde eingereicht. Zukünftig sollen Freizeitaktivitäten auf dieser Fläche untersagt werden, um eine Lebensraumberuhigung für Auerhuhn, Rotwild und Co. herbeizuführen.

Die FVA begleitet die Ausweisung des Wildruhegebiets in Bad Wildbad mit ihrer Fachexpertise und untersucht durch Befragungen vor Ort zudem die generelle Einstellung der örtlichen Waldbesuchenden gegenüber Wildtieren.

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