Wildruhegebiete
Wildruhegebiete sind Naturräume, in denen wegen ihrer besonderen Bedeutung als Ruhe-, Fortpflanzungs- oder Nahrungsstätte menschliche Aktivitäten nicht oder nur eingeschränkt zugelassen sind. Auch Gebiete mit hoher Bedeutung als Verbindung von Lebensräumen können als Wildruhegebiete ausgewiesen werden.
Die rechtliche Grundlage für die Ausweisung von Wildruhegebieten ist im Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) § 42 zu finden.
Die Maßnahmen, zum Beispiel Wegegebote oder zeitliche Betretungsbeschränkungen, werden für jedes Wildruhegebiet individuell abgestimmt und vereinbart.
Es bietet sich an, Wildruhegebiete in Gebietskonzeptionen zu integrieren, die Ruheräume für Wildtiere und Aktivitätsräume für Menschen berücksichtigen. So wird langfristig Planungssicherheit für verschiedene Interessengruppen geschaffen.
Weiterführende Informationen
Projekte
- 1551 Anthropogene Aktivitäten in Wildtierlebensräumen
- 1712 Managementtools der Erholungsökologie